Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage
Ist die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 56/5 der
Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach Art und Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter der Voraussetzung zu
erteilen, dass die geplante Neuvermessung und damit Sicherung der Erschließung
durch direkte Anbindung an die Erschließungsanlage „Zum Lebensbaum“ im Rahmen
des Bauantrages nachgewiesen wird.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage
Ist die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 56/5 der
Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach Art und Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich zulässig?
zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich
der Feststellungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich Waldweg.
Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen,
soll aber im Rahmen des Bauantrages durch eine geplante Neuaufteilung
(Vermessung) eine direkte Auffahrt zur Erschließungsanlage „Zum Lebensbaum“
erhalten. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Danach muss sich ein
Vorhaben nach Art uns Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Gemäß den Antragsunterlagen ist ein Wohnhaus
mit einer Grundfläche vom 14 x 10 m, mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. Die
geplante Größe des neu zu bildendem Grundstück ordnet sich in die sehr
unterschiedlich großen Baugrundstücke im näheren Umfeld ein.
Bei Einhaltung der im Umfeld als Maßstab zu
nehmenden Gebäudehöhe, fügt sich ein Wohnhaus, wie beantragt eingeschossig mit
ausgebautem Dachgeschoss, in das nähere Umfeld ein.
Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Neun-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.