Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Rövershagen
Vorlage
VBE/2685/2024/GRÖ
Aktenzeichen
Entwurf und Auslegung Neu FNP
Art
BV Gemeinden

 

 

 

 

 

Da die Empfehlung des Bauausschusses nur Niederschlag in der Planzeichnung findet, liegt in der Anlage 1 x der Entwurf wie der Bauausschuss in vorliegen hatte bei und 1 x mit dem Ergebnis aus dem Bauausschuss (mit Erweiterung der Wohnbaufläche W 20) vor.

 

Bitte im Beschluss den Entwurf benennen, den Sie billigen.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließ den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen:

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der vorliegenden Fassung oder in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.02.2024 gebilligt.

 

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 


Sachverhalt:

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 22.06.2022 bis zum 25.07.2022 zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit im Amt Rostocker Heide zur Einsichtnahme bereitgelegen und wurde parallel ins Internet eingestellt. Gleichzeitig mit der öffentlichen Bereitstellung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Die Hinweise und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sind zum Teil im Flächennutzungsplan berücksichtigt worden. Die wesentlichen Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind im Abschnitt 10 der Begründung enthalten.

 

Weitere Änderungen am Flächennutzungsplan haben sich durch andere gemeindliche Planungen und die Prüfung von Flächenverfügbarkeiten ergeben. So ist auf das W 3 westlich der Wiethäger Straße und die Wohnbauflächenentwicklung am westlichen Rand des W 1 (westlich Taubenbergweg) verzichtet worden. Demgegenüber ist die Landwirtschaftsfläche östlich des Taubenbergweges in die Wohnbaufläche W1 einbezogen worden. In Niederhagen sind die Wohnbauflächen auf Anregungen des Landkreises und des Amtes für Raumordnung verringert worden. Demgegenüber ist in Oberhagen die Wohnbaufläche W 14 nach Süden vergrößert worden. Für den geplanten Bauhof wurde eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt.

Die Änderungen des Entwurfs gegenüber dem Vorentwurf sind im Abschnitt 11 der Begründung enthalten.

 

Die geplante Ortsumgehung wurde nicht in den Flächennutzungsplan übernommen. Bislang konnte keine Vorzugstrasse vom Straßenbauamt Schwerin benannt werden, die in den Flächennutzungsplan hätte übernommen werden können. Ein weiteres Aufschieben des Aufstellungsverfahrens ist nicht mehr zu vertreten.         

 

Zum Flächennutzungsplan ist ein Umweltbericht erarbeitet und der Begründung beigefügt worden. Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, sowie den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Weiterhin sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.       

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die im Sachverhalt beschriebenen Änderungen ergeben sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf.

Mit der Einarbeitung in den nun zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf erfolgt eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

Im Ergebnis der Stellungnahmen wird der Abwägungs- und abschließende Beschluss zu fassen sein, bevor die Genehmigung beim Landkreis beantragt werden kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Entwurf zu bestätigen, die Begründung zu billigen, beides öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, den im Bauausschuss vorgelegten Entwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung mit den folgenden Änderungen zu billigen:

Antrag auf Korrektur des Verlaufs des LSG Rostocker Heide und Wallbach in den Ortslagen Oberhagen und Rövershagen, in den die LSG-Grenze durch bebaute Bereiche verläuft 

 

Hinweis der Verwaltung: Im zu beschließenden Entwurf bleibt die Darstellung noch so erhalten, da der Antrag im Verfahren gestellt wird.

 

    

 

und die Einbeziehung der ehemaligen Stallanlagen in Behnkenhagen, die mittlerweile baurechtlich und im Bestand eine Nutzungsänderung zu Wohngebäuden erfahren haben, in die Wohnbaufläche W 20.