Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Wellert
Elektrotechnik GmbH & Co.KG in Höhe von 2.464,93 €, eingegangen am
05.12.2023, anzunehmen.
Die Spende ist für den Anschluss Und Bau einer
Anschlusssäule und den Stromanschluß der Bücherzelle am „ Mönchplatz“ verwendet
worden.
Sachverhalt:
Die Firma Wellert Elektrotechnik GmbH & Co.
KG hat am 05.12.2023 durch Rechnung eine Sachspende in Höhe von 2.464,93 € für
einen Elektroanschluss mit Säule für die Bücherzelle und ggf. weitere
Anschlüsse am „Mönchplatz“ in 18182 Mönchhagen gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Ab einem Betrag von 1.000 € muss die
Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.
Für darunter liegende Beträge kann die
Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder
bis maximal 100 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen § 6
Abs. 3 ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister und darüber hinaus die
Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden entscheidet. Da die Gemeinde
Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die
Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.