Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme von Spenden gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VBE/1708/2024/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Wellert Elektrotechnik GmbH & Co.KG in Höhe von 2.464,93 €, eingegangen am 05.12.2023, anzunehmen.

Die Spende ist für den Anschluss Und Bau einer Anschlusssäule und den Stromanschluß der Bücherzelle am „ Mönchplatz“ verwendet worden.

 


Sachverhalt:

Die Firma Wellert Elektrotechnik GmbH & Co. KG hat am 05.12.2023 durch Rechnung eine Sachspende in Höhe von 2.464,93 € für einen Elektroanschluss mit Säule für die Bücherzelle und ggf. weitere Anschlüsse am „Mönchplatz“ in 18182 Mönchhagen gegeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Ab einem Betrag von 1.000 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen.

Für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis maximal 100 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen § 6 Abs. 3 ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister und darüber hinaus die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden entscheidet. Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die

Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.