Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:
Räume |
m² |
Nutzung |
1 |
61m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 1 |
24m² |
Teilungsraum |
2 |
59m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 2 |
21m² |
Teilungsraum |
3 |
61m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 3 |
30m² |
Teilungsraum |
4 |
62m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 4 |
30m² |
Teilungsraum |
5 |
55m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 5 |
25m² |
Teilungsraum |
Mehrzweckraum |
40m² |
Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/ Projekte/Reli- bzw. Philounterricht |
Foyer |
175m² |
Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen |
6 (ehem. Hort) |
60m² (UG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 6 |
41m² /UG |
Teilungsraum +
Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung) |
7 (ehem. Hort) |
83m² /UG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 7 |
27m² /UG |
Teilungsraum |
8 (ehem. Hort) |
62m² /OG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 8 und 9 |
45m² /OG |
Teilungsraum |
9 (ehem. Hort) |
67m² /OG |
23 Schüler/innen |
Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 207
Schüler/innen in 9 Lerngruppen.
Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28
Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen
Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:
- erforderlichen Förder- und
Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen
Lernausgangslagen
- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für
individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im
Lerngruppenverband
- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens
(JüL) aller Jahrgangsstufen
- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch
die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.
Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr
2024/25.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2: (nach Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport)
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:
Räume |
m² |
Nutzung |
1 |
61m² |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 1 |
24m² |
Teilungsraum |
2 |
59m² |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 2 |
21m² |
Teilungsraum |
3 |
61m² |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 3 |
30m² |
Teilungsraum |
4 |
62m² |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 4 |
30m² |
Teilungsraum |
5 |
55m² |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 5 |
25m² |
Teilungsraum |
Mehrzweckraum |
40m² |
Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/ Projekte/Reli- bzw. Philounterricht |
Foyer |
175m² |
Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen |
6 (ehem. Hort) |
60m² (UG |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 6 |
41m² /UG |
Teilungsraum +
Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung) |
7 (ehem. Hort) |
83m² /UG |
22 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 7 |
27m² /UG |
Teilungsraum |
weiterer Raum |
62m² /OG |
Förderraum &
Familienklassenzimmer |
Nebenraum zu Raum 8 und 9 |
45m² /OG |
Teilungsraum |
8 (ehem. Hort) |
67m² /OG |
22 Schüler/innen |
Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 176
Schüler/innen in 8 Lerngruppen.
Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28
Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen
Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:
- erforderlichen Förder- und
Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen
Lernausgangslagen
- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für
individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im
Lerngruppenverband
- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens
(JüL) aller Jahrgangsstufen
- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch
die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.
Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr
2024/25.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.
Herr Albrecht wird bevollmächtigt, in der
kommenden Sitzung der Schulkonferenz der Grundschule Bentwisch den Antrag auf
Reduzierung der Lerngruppenstärke von derzeit max. 23 Schüler/innen auf neu
max. 22 Schüler/innen ab dem Schuljahr 2024/25 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In Vorbereitung der Planung des Schuljahres
2024/2025 bittet das Staatliche Schulamt Rostock die Schulträger um die
Übersendung der Beschlüsse über die Festlegung der Kapazitäten für die Schulen
in Ihrem Wirkungskreis bis zum 07.03.2024.
Die Verordnung zur Festsetzung der
Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen
(Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) ist hierbei zu berücksichtigen.
Zudem weißt das Staatliche Schulamt Rostock in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ministerium für Bildung und
Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an den
allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro
Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu begründen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 1 Abs. 1 -3 der
Schulkapazitätsverordnung M-V legt der Schulträger fest, welche Räume zu
schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen.
Die Aufnahmekapazität wird für die
Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt
festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schüler/innen sowie die
jeweils max. Anzahl von Lerngruppen aus.
Sie ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung
der verfügbaren personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen
Ressourcen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist
[…]. Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die
tatsächliche Raumsituation […].
Laut § 2 (1) der SchulkapVO M-V ist mit dem
zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten
Aufnahmekapazität das Einvernehmen […] herzustellen und dies zu dokumentieren.
Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden kann, prüft die oberste
Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der Einwände des Trägers
der Schulentwicklungsplanung.
Entsprechend § 3 Abs. 2-3 der SchulKapVO M-V
muss für jede Klasse/Lerngruppe ein geeigneter Unterrichtsraum vorhanden sein.
Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeinen
Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der Ermittlung der
Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).
Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie
viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass
der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die
Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als
Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m²
je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.
Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die
Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der
verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen
Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert
ist.
Sofern nur die reine Größe der Lerngruppenräume
betrachtet wird, wäre eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Lerngruppenraum
prinzipiell möglich (28 Schüler/innen x 1,9m² = 53,2m²).
Dieses ist jedoch aus pädagogischer Sicht nicht
umsetzbar.
Hierzu hat die Grundschule Bentwisch folgende
Stellungnahme abgegeben:
„“… bei einem zeitgemäßen Schulbau geht es … nicht allein um den
Raumbedarf, sondern auch um die räumliche Organisation der Schule. …“
(Schulbauempfehlung MV Juli 2021).
Es ist notwendig, dass das Lernen auch von der Organisation der
Unterrichtsmaterialien und Gestaltung des Lerngruppenraums so zu konzipieren
ist, dass es den Bedürfnissen aller Kinder entspricht. Der Unterricht muss das
selbstständige Lernen im vorbereiteten Raum ermöglichen. Dazu werden
unterschiedliche Materialien, individuelle Pläne, flexible Tische, großzügige
Regalsysteme, kindegerechte Sitzmöbel, abschließbare Schränke, freie Flächen
und Lerninseln so angeordnet, dass kooperative Lernformen flexibel möglich
sind. Das Raumkonzept ist ein wesentlicher Baustein der Inklusion. Die
Gestaltung der Räume muss individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame
Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband ermöglichen.“
Folgende Räume stehen der Grundschule für die
Beschulung zur Verfügung (der Verwaltungstrakt bleibt hierbei
unberücksichtigt):
Räume |
m² |
Nutzung |
1 |
61m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 1 |
24m² |
Teilungsraum |
2 |
59m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 2 |
21m² |
Teilungsraum |
3 |
61m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 3 |
30m² |
Teilungsraum |
4 |
62m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 4 |
30m² |
Teilungsraum |
5 |
55m² |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 5 |
25m² |
Teilungsraum |
Mehrzweckraum |
40m² |
Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/ Projekte/Reli- bzw. Philounterricht |
Foyer |
175m² |
Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen |
6 (ehem. Hort) |
60m² (UG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 6 |
41m² /UG |
Teilungsraum +
Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung) |
7 (ehem. Hort) |
83m² /UG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 7 |
27m² /UG |
Teilungsraum |
8 (ehem. Hort) |
62m² /OG |
23 Schüler/innen |
Nebenraum zu Raum 8 und 9 |
45m² /OG |
Teilungsraum |
9 (ehem. Hort) |
67m² /OG |
23 Schüler/innen |
gesamt: |
207 Schüler/innen |
Auf der Schulkonferenz am 28.09.2022 wurde
festgehalten, dass eine Beschulung von 23 Schüler/innen je Lerngruppe möglich
ist. Eine Überschreitung sollte vermieden werden, um die kooperative Lernform
nicht einzuschränken.
Bei den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten
ist daher eine maximale Beschulung von 207 Schüler/innen in insgesamt 9
Lerngruppen möglich.
Derzeit werden 163 Schüler/innen an der
Grundschule Bentwisch beschult (zuzügl. 2 Schüler/innen seit dem 19.02.2024
(siehe Beschlussvorlage VZD/3291/2024/GBE) = 165 Schüler/innen insgesamt).
Gerade im Hinblick des inklusiven Schulsystems
in M-V sowie der Zunahme von (festgestelltem und nicht festgestelltem)
sonderpädagogischen Förderbedarf sind kleinere Lerngruppen für alle Schüler/innen
und auch Lehrkräfte von Vorteil. Es ist eine stetige Differenzierung des
Unterrichts erforderlich, um allen Schüler/innen gerecht zu werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
20.02.2024:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen folgenden geänderten
Beschluss zu fassen (= Beschlussvorschlag 2):
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:
Räume |
m² |
Nutzung |
1 |
61m² |
|
Nebenraum zu Raum 1 |
24m² |
Teilungsraum |
2 |
59m² |
|
Nebenraum zu Raum 2 |
21m² |
Teilungsraum |
3 |
61m² |
|
Nebenraum zu Raum 3 |
30m² |
Teilungsraum |
4 |
62m² |
|
Nebenraum zu Raum 4 |
30m² |
Teilungsraum |
5 |
55m² |
|
Nebenraum zu Raum 5 |
25m² |
Teilungsraum |
Mehrzweckraum |
40m² |
Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/ Projekte/Reli- bzw. Philounterricht |
Foyer |
175m² |
Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen |
6 (ehem. Hort) |
60m² (UG |
|
Nebenraum zu Raum 6 |
41m² /UG |
Teilungsraum +
Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung) |
7 (ehem. Hort) |
83m² /UG |
|
Nebenraum zu Raum 7 |
27m² /UG |
Teilungsraum |
8 (ehem. Hort) |
62m² /OG |
|
Nebenraum zu Raum 8 und 9 |
45m² /OG |
Teilungsraum |
9 (ehem. Hort) |
67m² /OG |
|
gesamt: |
|
Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 176 Schüler/innen in 8 Lerngruppen.
Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28
Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen
Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:
- erforderlichen Förder- und
Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen
Lernausgangslagen
- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für
individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im
Lerngruppenverband
- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens
(JüL) aller Jahrgangsstufen
- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch
die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.
Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr
2024/25.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.
Herr Albrecht wird
bevollmächtigt, in der kommenden Sitzung der Schulkonferenz der Grundschule
Bentwisch den Antrag auf Reduzierung der Lerngruppenstärke von derzeit max. 23
Schüler/innen auf neu max. 22 Schüler/innen ab dem Schuljahr 2024/25 zu
stellen.
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