Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch ab dem Schuljahr 2024/25
Vorlage
VZD/3292/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:

Räume 

Nutzung

1

61m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 1

24m²

Teilungsraum

2

59m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 2

21m²

Teilungsraum

3

61m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 3

30m²

Teilungsraum

4

62m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 4

30m²

Teilungsraum

5

55m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 5

25m²

Teilungsraum

Mehrzweckraum

40m²

Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/   Projekte/Reli- bzw. Philounterricht

Foyer

175m²

Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen

6 (ehem. Hort)

60m² (UG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 6

41m² /UG

Teilungsraum + Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung)

7 (ehem. Hort)

83m² /UG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 7

27m² /UG

Teilungsraum

8 (ehem. Hort)

62m² /OG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 8 und 9

45m² /OG

Teilungsraum

9 (ehem. Hort)

67m² /OG

23 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 207 Schüler/innen in 9 Lerngruppen.

 

Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28 Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:

- erforderlichen Förder- und Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen Lernausgangslagen

- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband

- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) aller Jahrgangsstufen

- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.

 

Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr 2024/25.

 

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2: (nach Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport)

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:

Räume 

Nutzung

1

61m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 1

24m²

Teilungsraum

2

59m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 2

21m²

Teilungsraum

3

61m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 3

30m²

Teilungsraum

4

62m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 4

30m²

Teilungsraum

5

55m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 5

25m²

Teilungsraum

Mehrzweckraum

40m²

Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/   Projekte/Reli- bzw. Philounterricht

Foyer

175m²

Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen

6 (ehem. Hort)

60m² (UG

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 6

41m² /UG

Teilungsraum + Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung)

7 (ehem. Hort)

83m² /UG

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 7

27m² /UG

Teilungsraum

weiterer Raum

62m² /OG

Förderraum & Familienklassenzimmer

Nebenraum zu Raum 8 und 9

45m² /OG

Teilungsraum

8 (ehem. Hort)

67m² /OG

22 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 176 Schüler/innen in 8 Lerngruppen.

 

Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28 Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:

- erforderlichen Förder- und Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen Lernausgangslagen

- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband

- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) aller Jahrgangsstufen

- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.

 

Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr 2024/25.

 

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

Herr Albrecht wird bevollmächtigt, in der kommenden Sitzung der Schulkonferenz der Grundschule Bentwisch den Antrag auf Reduzierung der Lerngruppenstärke von derzeit max. 23 Schüler/innen auf neu max. 22 Schüler/innen ab dem Schuljahr 2024/25 zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

In Vorbereitung der Planung des Schuljahres 2024/2025 bittet das Staatliche Schulamt Rostock die Schulträger um die Übersendung der Beschlüsse über die Festlegung der Kapazitäten für die Schulen in Ihrem Wirkungskreis bis zum 07.03.2024.

Die Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) ist hierbei zu berücksichtigen.

Zudem weißt das Staatliche Schulamt Rostock in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an den allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu begründen. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 1 Abs. 1 -3 der Schulkapazitätsverordnung M-V legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen.

Die Aufnahmekapazität wird für die Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schüler/innen sowie die jeweils max. Anzahl von Lerngruppen aus.

Sie ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Ressourcen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist […]. Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die tatsächliche Raumsituation […]. 

 

Laut § 2 (1) der SchulkapVO M-V ist mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen […] herzustellen und dies zu dokumentieren. Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden kann, prüft die oberste Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2-3 der SchulKapVO M-V muss für jede Klasse/Lerngruppe ein geeigneter Unterrichtsraum vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeinen Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).

Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.

Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

 

Sofern nur die reine Größe der Lerngruppenräume betrachtet wird, wäre eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Lerngruppenraum prinzipiell möglich (28 Schüler/innen x 1,9m² = 53,2m²).

Dieses ist jedoch aus pädagogischer Sicht nicht umsetzbar.

Hierzu hat die Grundschule Bentwisch folgende Stellungnahme abgegeben:

„“… bei einem zeitgemäßen Schulbau geht es … nicht allein um den Raumbedarf, sondern auch um die räumliche Organisation der Schule. …“ (Schulbauempfehlung MV Juli 2021).

Es ist notwendig, dass das Lernen auch von der Organisation der Unterrichtsmaterialien und Gestaltung des Lerngruppenraums so zu konzipieren ist, dass es den Bedürfnissen aller Kinder entspricht. Der Unterricht muss das selbstständige Lernen im vorbereiteten Raum ermöglichen. Dazu werden unterschiedliche Materialien, individuelle Pläne, flexible Tische, großzügige Regalsysteme, kindegerechte Sitzmöbel, abschließbare Schränke, freie Flächen und Lerninseln so angeordnet, dass kooperative Lernformen flexibel möglich sind. Das Raumkonzept ist ein wesentlicher Baustein der Inklusion. Die Gestaltung der Räume muss individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband ermöglichen.“

 

Folgende Räume stehen der Grundschule für die Beschulung zur Verfügung (der Verwaltungstrakt bleibt hierbei unberücksichtigt):

 

Räume 

Nutzung

1

61m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 1

24m²

Teilungsraum

2

59m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 2

21m²

Teilungsraum

3

61m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 3

30m²

Teilungsraum

4

62m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 4

30m²

Teilungsraum

5

55m²

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 5

25m²

Teilungsraum

Mehrzweckraum

40m²

Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/   Projekte/Reli- bzw. Philounterricht

Foyer

175m²

Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen

6 (ehem. Hort)

60m² (UG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 6

41m² /UG

Teilungsraum + Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung)

7 (ehem. Hort)

83m² /UG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 7

27m² /UG

Teilungsraum

8 (ehem. Hort)

62m² /OG

23 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 8 und 9

45m² /OG

Teilungsraum

9 (ehem. Hort)

67m² /OG

23 Schüler/innen

gesamt:

207 Schüler/innen

 

Auf der Schulkonferenz am 28.09.2022 wurde festgehalten, dass eine Beschulung von 23 Schüler/innen je Lerngruppe möglich ist. Eine Überschreitung sollte vermieden werden, um die kooperative Lernform nicht einzuschränken.

 

Bei den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten ist daher eine maximale Beschulung von 207 Schüler/innen in insgesamt 9 Lerngruppen möglich.

Derzeit werden 163 Schüler/innen an der Grundschule Bentwisch beschult (zuzügl. 2 Schüler/innen seit dem 19.02.2024 (siehe Beschlussvorlage VZD/3291/2024/GBE) = 165 Schüler/innen insgesamt).

 

Gerade im Hinblick des inklusiven Schulsystems in M-V sowie der Zunahme von (festgestelltem und nicht festgestelltem) sonderpädagogischen Förderbedarf sind kleinere Lerngruppen für alle Schüler/innen und auch Lehrkräfte von Vorteil. Es ist eine stetige Differenzierung des Unterrichts erforderlich, um allen Schüler/innen gerecht zu werden.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 20.02.2024:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen folgenden geänderten Beschluss zu fassen (= Beschlussvorschlag 2):

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:

Räume 

Nutzung

1

61m²

23 Schüler/innen                         22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 1

24m²

Teilungsraum

2

59m²

23 Schüler/innen                         22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 2

21m²

Teilungsraum

3

61m²

23 Schüler/innen                         22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 3

30m²

Teilungsraum

4

62m²

23 Schüler/innen                        22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 4

30m²

Teilungsraum

5

55m²

23 Schüler/innen                        22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 5

25m²

Teilungsraum

Mehrzweckraum

40m²

Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/   Projekte/Reli- bzw. Philounterricht

Foyer

175m²

Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen

6 (ehem. Hort)

60m² (UG

23 Schüler/innen                        22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 6

41m² /UG

Teilungsraum + Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung)

7 (ehem. Hort)

83m² /UG

23 Schüler/innen                         22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 7

27m² /UG

Teilungsraum

8 (ehem. Hort)

62m² /OG

23 Schüler/innen entfällt als Lerngruppenraum, da Förderraum & Familienklassenzimmer

Nebenraum zu Raum 8 und 9

45m² /OG

Teilungsraum

9 (ehem. Hort)

67m² /OG

23 Schüler/innen                         22 Schüler/innen

gesamt:

207 Schüler/innen                    176 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 176 Schüler/innen in 8 Lerngruppen.

 

Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28 Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:

- erforderlichen Förder- und Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen Lernausgangslagen

- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband

- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) aller Jahrgangsstufen

- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.

 

Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr 2024/25.

 

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

Herr Albrecht wird bevollmächtigt, in der kommenden Sitzung der Schulkonferenz der Grundschule Bentwisch den Antrag auf Reduzierung der Lerngruppenstärke von derzeit max. 23 Schüler/innen auf neu max. 22 Schüler/innen ab dem Schuljahr 2024/25 zu stellen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.