Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, 1 oder 1,5 Geschosser
nach Teilung des Grundstückes mit öffentlich-rechtlicher Sicherung für die
Zuwegung als Erschließung auf den Flurstücken 31/3, 31/4, 33/3 der Flur 1
Gemarkung Niederhagen das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung der
Einhaltung der Vorgaben des § 4 der Außenbereichssatzung in der Fassung der 1.
Änderung das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zur Errichtung eines
Wohnhauses, 1 oder 1,5 geschossig nach Teilung des Grundstückes mit
öffentlich-rechtlicher Sicherung für die Zuwegung als Erschließung auf den
Flurstücken 31/3, 31/4, 33/3 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen zur Stellungnahme
vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das beantragte Vorhaben liegt im
Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für die Ortslage Niederhagen.
Die Satzung bewirkt, dass dem Vorhaben nicht
entgegengehalten werden kann, dass es den Festsetzungen des
Flächennutzungsplanes widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung einer
Splittersiedlung befürchten lassen.
Gemäß § 4 der Satzung ist ein Vorhaben zulässig,
wenn die Zahl der Vollgeschosse 2 nicht übersteigt und die Überdachung der
Hauptgebäude nur aus festen Baustoffen einschließlich Dachpappe erfolgt.
Bei einer Voranfrage werden gestalterische
Aspekte wie die Bedachung noch nicht relevant.
Die Geschossigkeit wird mit einem Vollgeschoss
angegeben.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Bebauung des
neu zu bildendem Grundstück im bebauten Bereich nach § 35 (2) BauGB zulässig.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.