Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen zur Erneuerung der Fenster in der KITA "Heidehummeln"
Vorlage
VBE/2680/2024/GRÖ
Aktenzeichen
Rep.FensterKita
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, die defekten sieben Fenster und eine Tür an den Austritten in der Kita „Heidehummeln“ im Jahr 2024 zu erneuern, um weitere Schäden im Inneren der Kita zu verhindern.

Es werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel in Höhe von max. 25.000 € benötigt. Im Produktkonto 36500 5231300/7231300 sind im Haushalt 2024 keine Mittel eingestellt, die Finanzierung muss somit vorerst aus den liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen. Bei Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes sind die hierfür vorgesehenen Mittel im Produktkonto 36500 5231300/7231300 einzustellen.

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung eine Ausschreibung für die Erneuerung der Fenstertüren durchzuführen. Die Finanzierung der Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit unaufschiebbar.

 


Sachverhalt:

 

Die Kita „Heidehummeln“ wies Ende des Jahres 2023 darauf hin, dass an vielen der Terrassentüren ein Eintritt von Regenwasser festzustellen ist.

Bei einem Vororttermin haben das Amt, Herr Pragst als Bauhofsleiter und Herr Richter von der Rostocker Fenster- und Türenfabrik GmbH den Zustand der Terassentüren geprüft.

Es wurde festgestellt, dass die Schließkeile kaputt sind, wodurch die Türen nicht richtig schließen und abdichten.

Die Mitarbeiter des Bauhofs hatten versucht durch das Einstellen der Schließmechanik die Undichtigkeiten zu beheben. Eine Reparatur ist aufgrund des Alters der Türen nicht mehr möglich.

Die Türen wurden im Jahre 2001 in das Gebäude eingebaut, somit sind die Fenstertüren ungefähr 23 Jahre alt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Kunststoffterrassentür beträgt 20 – 25 Jahre.

Außerdem ist zu beachten, dass die Türen vor allem im Sommer mehrfach täglich benutzt werden, wodurch diese einer höheren und schnelleren Abnutzung unterliegen.

Eine Erneuerung der Türen wurde durch alle Beteiligten als notwendig eingeschätzt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung sieht die Notwenigkeit die Fenster noch im Jahr 2024 zu erneuern, um Folgeschäden am Baukörper zu verhindern. Durch die ständige Feuchte auf dem Fußboden und den Wänden könnten Langzeitschäden entstehen. Außerdem erhöht sich durch die nicht richtig schließenden Fenster der Energieverbrauch und die Einbruchsgefahr.

 

Die alten Fenster wurden 2001 eingebaut und sind somit 23 Jahre alt. Aus diesem Grund schätzt die Verwaltung ein, dass die Reparatur der Fenster nicht zielführend und auch nur von kurzer Dauer ist.

Die Verwaltung hat eine Kostenschätzung zur Erneuerung der Fenster eingeholt, die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 20.000 €, wozu noch ca. 5.000 € Nebenarbeiten (Putz- und Malerarbeiten, Leibung und Sturz und eine kleine Sicherheit) kommen.

Im Haushalt 2024 sind nur Mittel i.H.v 5.000 € für Kleinreparaturen in der Kita geplant.

Sollte die Gemeinde eine Erneuerung der Terassentüren beschließen, müssten zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Da wir uns am Beginn des Haushaltsjahres befinden, ist noch nicht abzusehen, welche der Maßnahmen im Deckungsring nicht den geplanten Betrag in Anspruch nehmen werden. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierung nur aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen. Oder die Gemeinde beschließt die dafür benötigten Mittel in einem Nachtraghaushalt einzuplanen.

Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme schnellstmöglich durchzuführen, um Schäden am Baukörper abzuwehren, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Einbruchsgefahr zu verringern.

 


Finanzierung:

Wenn sich die Gemeindevertretung für die Erneuerung der Terassentüren in der Kita in 2024 entscheidet, dann ist die Finanzierung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von max. 25.000 € zu sichern. Im Haushalt 2024 sind für diese Maßnahme keine Mittel im Produktkonto 36500 5231300/7231300 eingestellt. Da wir uns am Anfang des Haushaltsjahres befinden, kann über evtl. Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen Bereichen noch keine Aussage getroffen werden. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierung der Maßnahme nur aus liquiden Mitteln der Gemeinde erfolgen.

Wenn es zur Erarbeitung eines Nachtragshaushalts kommt, sind diese Mittel im Produktkonto 36500 5231300/7231300 einzustellen. Die Maßnahme ist aufgrund der Dringlichkeit unabweisbar.

 


Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltung: