Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande wählt
aufgrund dessen, dass Herr Gunnar Horack verzogen ist, Herrn / Frau ______________________________
als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der
Gemeinde Gelbensande.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Auf der konstituierenden Sitzung der
Gemeindevertretung Gelbensande am 04.07.2019 (Beschluss VZD/787/760/2019/GGE),
wurde Gunnar Horack in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt der Gemeinde
Gelbensande als sachkundiger Einwohner gewählt.
Aufgrund des Wegzugs von Herrn Horack muss eine
Nachbesetzung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Bau, Ordnung
und Umwelt erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung der
Gemeinde Gelbensande setzt sich der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt aus 5
Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Da Herr Horack verzogen ist, kann er nicht mehr
als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt tätig sein.
Die Gemeindevertretung muss daher nun einen
neuen sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt
wählen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des
Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines
Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Es werden aufgrund der Nachbesetzung keine
zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt.