Betreff
Beratung zur Umrüstung Hausanschlüsse kommunaler Gebäude
Vorlage
VOA/3290/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt das Leistungsverzeichnis für die Umrüstung der Hausanschlüsse an den Gebäuden der Feuerwehr in Bentwisch und Klein Kussewitz sowie der Sporthalle zu veröffentlichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Zuge des Katastrophenschutzes und einer möglichen Gas- oder auch Strommangellage sind die Kommunen angehalten und aufgefordert worden sogenannte „Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“ zur Verfügung zu stellen.

Die „Leuchttürme“ sollen der Kommunikation zwischen Gemeinde – Amtsverwaltung – Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde dienen. Da die Kameraden der Feuerwehr eine Funkausbildung besitzen, ist es sinnvoll als Leuchtturm die Gebäude der Feuerwehren zu nutzen. Dort ist auch die entsprechende Funkausrüstung vorhanden.

Die „Wärmeinseln“ sollen des kurzfristigen Aufenthaltes der Einwohner der Gemeinde dienen bei einer evtl. Gasmangellage, um sich dort kurzfristig aufwärmen zu können, soweit diese anderweitig keine Möglichkeiten besitzen.

 

Die kommunalen Gebäude der Gemeinde Bentwisch sind in der Regel mit Gas versorgt.

Um die Gebäude autark bei der Mangellage betreiben zu können, ist es notwendig den Hausanschluss auf Netzersatzbetrieb umzurüsten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anfang 2023 wurden die Verwaltungen aufgefordert mögliche „Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“ zu benennen.

Nach Rücksprache wurde für die Gemeinde Bentwisch als Leuchtturm das Feuerwehrgebäude in Bentwisch und aufgrund der Gemeindegröße in Klein Kussewitz gemeldet. Als Wärmeinseln wurde die Sporthalle in Bentwisch vorgeschlagen.

 

Für die Umrüstung der Gebäude auf Netzersatzbetrieb und Ausstattung der Leuchttürme und Wärmeinseln hat das Land über das FAG finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese Mittel diesen ausschließlich der Vorbereitung auf den Katastrophenschutz.

Anfang April 2023 gab es eine fachliche Weisung und Vorgaben zur Abrechnung der Mittel aus dem FAG (auszugsweise siehe Anlage).

Darin ist fest definiert, welche Ausstattung erstattungsfähig ist.

Es wurde Rücksprache mit den Wehrleitern gehalten, welche Ausstattung vorhanden ist, um keine Doppelbeschaffung durchzuführen bzw. die Gebäude unnötig „voll zu stellen“.

Im Januar wurde ein Markterkundungsangebot einer ortsansässigen Elektrofirma eingeholt, um zur Beantragung der Förderung einen Preis für die Umrüstung auf Netzersatzbetrieb zu haben.

 

Anhand der Ausstattungsempfehlungen und Vorgaben wurden ein Antrag auf Förderung für die Feuerwehrgebäude in Bentwisch und Klein Kussewitz sowie für die Sporthalle gestellt. (siehe Anlage)

Der Wert für die Feuerwehrgebäude wurde für die Sporthalle übernommen. Bei der Beantragung der Förderung wurde darauf hingewiesen, dass die Werte Richtpreise sind.

In Bezug auf die Sporthalle wurde mit der Bentwisch GmbH Rücksprache gehalten, da dort bereits ein Notstromaggregat betrieben wird. Dieses ist nach Auskunft nur für den Betrieb der Notbeleuchtung ausgelegt. Der Hausanschluss muss demnach auch umgerüstet werden und ein entsprechendes Aggregat angeschafft werden.

Am 06.11.2023 wurde der Förderantrag durch den Landkreis bestätigt.

 

Als erster Schritt sind die Gebäude auf Netzersatzbetrieb umzustellen. Um die Vergabevorschriften einzuhalten, wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt (siehe Anlage). Es ist beabsichtigt Firmen aus dem Amtsbereich sowie auch aus der Gemeinde Bentwisch dieses LV zukommen zu lassen. Vergaberechtlich handelt es sich um einen Direktauftrag mit Markterkundung, da der geschätzte Auftragswert unter 5.000 EUR netto liegt.

Laut § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist der Bürgermeister berechtigt diesen Auftrag anschließend auszulösen (Wertgrenze 10.000 EUR netto).

Im zweiten Schritt werden die Notstromaggregate und Heizlüfter beschafft werden. Dazu werden noch Ausschreibungen vorbereitet.

 

Die Abrechnung der kompletten Förderung muss bis 30.06.2024 erfolgen.

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 12801.5249000 (Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Zivil- und Katastrophenschutz) wurden im Haushalt 2023 5.000 EUR und im Haushalt 2024 15.000 EUR eingestellt. Auch ertragsseitig wurden 20.000 EUR im Haushalt 2024 eingestellt.

Die Mittel aus 2023 werden mittels Haushaltsrest ins Jahr 2024 in Höhe von 5.000 EUR übertragen, so dass 2024 insgesamt 20.000 EUR zur Verfügung stehen.