Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt das
Leistungsverzeichnis für die Umrüstung der Hausanschlüsse an den Gebäuden der
Feuerwehr in Bentwisch und Klein Kussewitz sowie der Sporthalle zu
veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Zuge des Katastrophenschutzes und einer möglichen Gas- oder auch
Strommangellage sind die Kommunen angehalten und aufgefordert worden sogenannte
„Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“ zur Verfügung zu stellen.
Die „Leuchttürme“ sollen der Kommunikation zwischen Gemeinde –
Amtsverwaltung – Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde dienen. Da die
Kameraden der Feuerwehr eine Funkausbildung besitzen, ist es sinnvoll als
Leuchtturm die Gebäude der Feuerwehren zu nutzen. Dort ist auch die
entsprechende Funkausrüstung vorhanden.
Die „Wärmeinseln“ sollen des kurzfristigen Aufenthaltes der Einwohner der
Gemeinde dienen bei einer evtl. Gasmangellage, um sich dort kurzfristig
aufwärmen zu können, soweit diese anderweitig keine Möglichkeiten besitzen.
Die kommunalen Gebäude der Gemeinde Bentwisch sind in der Regel mit Gas
versorgt.
Um die Gebäude autark bei der Mangellage betreiben zu können, ist es
notwendig den Hausanschluss auf Netzersatzbetrieb umzurüsten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anfang 2023 wurden die Verwaltungen
aufgefordert mögliche „Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“ zu benennen.
Nach Rücksprache wurde für die Gemeinde
Bentwisch als Leuchtturm das Feuerwehrgebäude in Bentwisch und aufgrund der
Gemeindegröße in Klein Kussewitz gemeldet. Als Wärmeinseln wurde die Sporthalle
in Bentwisch vorgeschlagen.
Für die Umrüstung der Gebäude auf
Netzersatzbetrieb und Ausstattung der Leuchttürme und Wärmeinseln hat das Land
über das FAG finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese Mittel diesen
ausschließlich der Vorbereitung auf den Katastrophenschutz.
Anfang April 2023 gab es eine fachliche Weisung
und Vorgaben zur Abrechnung der Mittel aus dem FAG (auszugsweise siehe Anlage).
Darin ist fest definiert, welche Ausstattung
erstattungsfähig ist.
Es wurde Rücksprache mit den Wehrleitern
gehalten, welche Ausstattung vorhanden ist, um keine Doppelbeschaffung
durchzuführen bzw. die Gebäude unnötig „voll zu stellen“.
Im Januar wurde ein Markterkundungsangebot
einer ortsansässigen Elektrofirma eingeholt, um zur Beantragung der Förderung
einen Preis für die Umrüstung auf Netzersatzbetrieb zu haben.
Anhand der Ausstattungsempfehlungen und
Vorgaben wurden ein Antrag auf Förderung für die Feuerwehrgebäude in Bentwisch
und Klein Kussewitz sowie für die Sporthalle gestellt. (siehe Anlage)
Der Wert für die Feuerwehrgebäude wurde für die
Sporthalle übernommen. Bei der Beantragung der Förderung wurde darauf
hingewiesen, dass die Werte Richtpreise sind.
In Bezug auf die Sporthalle wurde mit der
Bentwisch GmbH Rücksprache gehalten, da dort bereits ein Notstromaggregat
betrieben wird. Dieses ist nach Auskunft nur für den Betrieb der Notbeleuchtung
ausgelegt. Der Hausanschluss muss demnach auch umgerüstet werden und ein
entsprechendes Aggregat angeschafft werden.
Am 06.11.2023 wurde der Förderantrag durch den
Landkreis bestätigt.
Als erster Schritt sind die Gebäude auf
Netzersatzbetrieb umzustellen. Um die Vergabevorschriften einzuhalten, wurde
ein Leistungsverzeichnis erstellt (siehe Anlage). Es ist beabsichtigt Firmen
aus dem Amtsbereich sowie auch aus der Gemeinde Bentwisch dieses LV zukommen zu
lassen. Vergaberechtlich handelt es sich um einen Direktauftrag mit
Markterkundung, da der geschätzte Auftragswert unter 5.000 EUR netto liegt.
Laut § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist der
Bürgermeister berechtigt diesen Auftrag anschließend auszulösen (Wertgrenze
10.000 EUR netto).
Im zweiten Schritt werden die Notstromaggregate
und Heizlüfter beschafft werden. Dazu werden noch Ausschreibungen vorbereitet.
Die Abrechnung der kompletten Förderung muss
bis 30.06.2024 erfolgen.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 12801.5249000 (Sonstige
Aufwendungen für Sachleistungen Zivil- und Katastrophenschutz) wurden im
Haushalt 2023 5.000 EUR und im Haushalt 2024 15.000 EUR eingestellt. Auch
ertragsseitig wurden 20.000 EUR im Haushalt 2024 eingestellt.
Die Mittel aus 2023 werden mittels
Haushaltsrest ins Jahr 2024 in Höhe von 5.000 EUR übertragen, so dass 2024
insgesamt 20.000 EUR zur Verfügung stehen.