Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
bestätigt, dass der Antrag zur Erweiterung eines Carports zum Doppelcarport auf dem Flurstück
24/14 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf nach § 62 LBauO M-V genehmigungsfrei
gestellt ist, da es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag zur Erweiterung eines Carports
zum Doppelcarport auf dem Flurstück
24/14 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zur Entscheidung im Rahmen des § 62
Landesbauordnung – genehmigungsfreie Vorhaben im B-Plan vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 10 Harmstorf. Die Festsetzungen sind eingehalten.
Nach § 62 (2) ist ein Vorhaben genehmigungsfrei
gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines B-Planes liegt und es den Festsetzungen
nicht widerspricht. Der B-Plan regelt diesbezüglich nicht.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Grund
der Auffahrtenbreite zur Beratung und Beschlussfassung.
Betrachtet man das Straßenbild sind Auffahrten
in dieser Breite auf allen Grundstücken, so auch auf dem Vorhabengrundstück
(Bestand Carport und Stellplatz) vorhanden. Die Auffahrt wird nicht
verbreitert. Ablehnungsgründe liegen nicht vor.
Da der B-Plan hinsichtlich Auffahrtenbreite
nichts regelt und die übrigen Festsetzungen eingehalten sind, ist das Vorhaben
genehmigungsfrei gestellt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.