Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Antrag zur Erweiterung eines Carports zum Doppelcarport auf dem Flurstück 24/14 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf
Vorlage
VBE/3289/2024/GBE
Aktenzeichen
Genehmig.freistellung, Erw. Carport
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch bestätigt, dass der Antrag zur Erweiterung eines Carports zum Doppelcarport auf dem Flurstück 24/14 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf nach § 62 LBauO M-V genehmigungsfrei gestellt ist, da es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht.


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag zur Erweiterung eines Carports zum Doppelcarport  auf dem Flurstück 24/14 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zur Entscheidung im Rahmen des § 62 Landesbauordnung – genehmigungsfreie Vorhaben im B-Plan vor.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 10 Harmstorf. Die Festsetzungen sind eingehalten.

Nach § 62 (2) ist ein Vorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines B-Planes liegt und es den Festsetzungen nicht widerspricht. Der B-Plan regelt diesbezüglich nicht.

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Grund der Auffahrtenbreite zur Beratung und Beschlussfassung.

Betrachtet man das Straßenbild sind Auffahrten in dieser Breite auf allen Grundstücken, so auch auf dem Vorhabengrundstück (Bestand Carport und Stellplatz) vorhanden. Die Auffahrt wird nicht verbreitert. Ablehnungsgründe liegen nicht vor.

Da der B-Plan hinsichtlich Auffahrtenbreite nichts regelt und die übrigen Festsetzungen eingehalten sind, ist das Vorhaben genehmigungsfrei gestellt.


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.