Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande zur Beantragung der Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort
Vorlage
VOA/2186/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Beantragung zur Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort gem.§ 4a Kurortgesetz M-V.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Antrag zur Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Seit dem 01.02.2024 ist das neue Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz-ÖffZG M-V) in Kraft und löst das alte Ladenöffnungsgesetz ab.

In dem neuen Öffnungszeitengesetzes in Verbindung mit der neu zu erwartenden Bäderverkaufsverordnung sind u.a. Änderungen enthalten, in der u.a. nur solche Gemeinden oder Gemeindeteile erfasst werden, die nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen aufweisen.

Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass konkrete Gemeinden oder Gemeindeteile nicht mehr – wie bislang - als von der Bäderverkaufsverordnung begünstigt benannt werden, sondern lediglich auf eine Anerkennung nach dem Kurortgesetz verwiesen wird. Bisher war die Gemeinde Rövershagen insbesondere der Ortsteil Purkshof von der Bäderverkaufsverordnung erfasst und hatte somit im Rahmen dieser Verordnung Sonderöffnungszeiten.

Die Änderung hätte zur Folge, dass sie nun aus der Bäderverkaufsverordnung ausscheiden, da sie keine Anerkennung nach dem Kurortgesetz haben. Die Gemeinden Rövershagen und auch Mönchhagen haben demnach beschlossen eine Anerkennung nach dem Kurortgesetz zu beantragen, um so als Tourismusort anerkannt zu werden.

Beide Gemeinden wurden als Tourismusort anerkannt.

Dies ist ebenso für die Gemeinde Gelbensande möglich.

Eine Anerkennung der Gemeinde Gelbensande nach dem Kurortgesetz M-V ist möglich.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Kurort, aber auch als Erholungsort nach §§ 2,3 Kurortgesetz M-V liegen nicht vor.

In Betracht kommt aber eine Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort gem. § 4 a Abs. 1, 2 Kurortgesetz M-V.

Diese Anerkennung als Tourismusort erfolgt gemäß § 4a Abs. 5, 6 Kurortgesetz M-V durch Antrag der Gemeinde auf Grundlage eines Beschlusses der jeweiligen Gemeindevertretung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die derzeit aktuelle Bäderverkaufsverordnung M-V (BädVerkVO M-V) endet zum Ablauf des 14.04.2024.

Eine Voraussetzung in der neuen Bäderverkaufsverordnung soll, nach den derzeitigen Informationen, die Anerkennung nach dem Kurortgesetz sein. Die Verordnung sieht vor, dass weitere Öffnungszeiten für die Gemeinden, Gemeindeteilen- oder Zusammenschlüssen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, für die dort gelegenen Verkaufsstellen freizugeben. Im Ergebnis können zukünftig auch Sonderöffnungszeiten von Verkaufsstellen ausnahmsweise auch an Sonntagen zulässig sein.

Die Gemeinde Gelbensande war bislang nicht von der Bäderverkaufsverordnung erfasst, könnte nun als anerkannter Tourismusort von den Sonderverkaufszeiten profitieren.

Weiterhin wäre als anerkannter Tourismusort bspw. eine Touristenabgabe für die Ferienvermietung im Küstenwald bzw. innerhalb der Gemeinde zukünftig denkbar.

Die Anerkennung der Gemeinde Gelbensande nach dem Kurortgesetz insbesondere als Tourismusort gem. § 4a des Kurortgesetz M-V ist möglich.

Diese Anerkennung muss beantragt werden.

Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:

1. eine landschaftlich bevorzugte Lage oder

2. das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder

3. geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder

4. das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Im Zusammenhang mit der Anerkennung der Gemeinde Rövershagen und Mönchhagen sowie der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort würde nach dem neuen Öffnungszeitengesetzes auf Grundlage der neuen Bäderverkaufsverordnung eine sonn- und feiertägliche Öffnung aller Verkaufsstellen in allen Orten möglich werden. Somit würde die gesamte Region gestärkt werden, um mehr Touristen in die Gemeinde zu holen und den Ort attraktiver zu machen.

Die Gemeindevertretung Gelbensande muss nun über die Beantragung zur Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort gem. § 4a Kurortgesetz M-V entscheiden.


Finanzierung:

Es fallen keine Kosten an.

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses Gelbensande vom 22.02.2024:

Der Haupt- und Finanzausschuss Gelbensande empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande einstimmig ein Tourismuskonzept zu entwickelt und den vorliegenden Beschlussvorschlag zu beschließen.