Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die
Beantragung zur Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort gem.§ 4a
Kurortgesetz M-V.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Antrag zur Anerkennung der
Gemeinde Gelbensande als Tourismusort zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Seit dem 01.02.2024 ist das neue Gesetz über
die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Öffnungszeitengesetz-ÖffZG M-V) in Kraft und löst das alte Ladenöffnungsgesetz
ab.
In dem neuen Öffnungszeitengesetzes in
Verbindung mit der neu zu erwartenden Bäderverkaufsverordnung sind u.a.
Änderungen enthalten, in der u.a. nur solche Gemeinden oder Gemeindeteile
erfasst werden, die nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und ein besonders
hohes Tourismusaufkommen aufweisen.
Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass konkrete Gemeinden oder Gemeindeteile nicht mehr – wie bislang - als von der Bäderverkaufsverordnung begünstigt benannt werden, sondern lediglich auf eine Anerkennung nach dem Kurortgesetz verwiesen wird. Bisher war die Gemeinde Rövershagen insbesondere der Ortsteil Purkshof von der Bäderverkaufsverordnung erfasst und hatte somit im Rahmen dieser Verordnung Sonderöffnungszeiten.
Die Änderung hätte zur Folge, dass sie nun aus der Bäderverkaufsverordnung ausscheiden, da sie keine Anerkennung nach dem Kurortgesetz haben. Die Gemeinden Rövershagen und auch Mönchhagen haben demnach beschlossen eine Anerkennung nach dem Kurortgesetz zu beantragen, um so als Tourismusort anerkannt zu werden.
Beide Gemeinden wurden als Tourismusort anerkannt.
Dies ist ebenso für die Gemeinde Gelbensande möglich.
Eine Anerkennung der Gemeinde Gelbensande nach dem Kurortgesetz M-V ist möglich.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als
Kurort, aber auch als Erholungsort nach §§ 2,3 Kurortgesetz M-V liegen nicht
vor.
In Betracht kommt aber eine Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als
Tourismusort gem. § 4 a Abs. 1, 2 Kurortgesetz M-V.
Diese Anerkennung als Tourismusort erfolgt gemäß § 4a Abs.
5, 6 Kurortgesetz M-V durch Antrag der Gemeinde auf Grundlage eines Beschlusses
der jeweiligen Gemeindevertretung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeit aktuelle Bäderverkaufsverordnung
M-V (BädVerkVO M-V) endet zum Ablauf des 14.04.2024.
Eine Voraussetzung in
der neuen Bäderverkaufsverordnung soll, nach den derzeitigen Informationen, die
Anerkennung nach dem Kurortgesetz sein. Die Verordnung sieht vor, dass weitere
Öffnungszeiten für die Gemeinden, Gemeindeteilen- oder Zusammenschlüssen, die
nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen
verzeichnen, für die dort gelegenen Verkaufsstellen freizugeben. Im Ergebnis
können zukünftig auch Sonderöffnungszeiten von Verkaufsstellen ausnahmsweise
auch an Sonntagen zulässig sein.
Die Gemeinde Gelbensande
war bislang nicht von der Bäderverkaufsverordnung erfasst, könnte nun als
anerkannter Tourismusort von den Sonderverkaufszeiten profitieren.
Weiterhin wäre als
anerkannter Tourismusort bspw. eine Touristenabgabe für die Ferienvermietung im
Küstenwald bzw. innerhalb der Gemeinde zukünftig denkbar.
Die Anerkennung der Gemeinde Gelbensande nach
dem Kurortgesetz insbesondere als Tourismusort gem. § 4a des Kurortgesetz M-V
ist möglich.
Diese Anerkennung muss beantragt werden.
Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende
Voraussetzungen:
1. eine landschaftlich bevorzugte Lage oder
2. das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen
(insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder
sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder
3. geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere
Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges
gastronomisches Angebot oder
4. das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für
benachbarte Kur- und Erholungsorte.
Im Zusammenhang mit der
Anerkennung der Gemeinde Rövershagen und Mönchhagen sowie der Gemeinde
Gelbensande als Tourismusort würde nach dem neuen Öffnungszeitengesetzes auf
Grundlage der neuen Bäderverkaufsverordnung eine sonn- und feiertägliche
Öffnung aller Verkaufsstellen in allen Orten möglich werden. Somit würde die
gesamte Region gestärkt werden, um mehr Touristen in die Gemeinde zu holen und
den Ort attraktiver zu machen.
Die Gemeindevertretung Gelbensande muss nun über die Beantragung zur
Anerkennung der Gemeinde Gelbensande als Tourismusort gem. § 4a Kurortgesetz
M-V entscheiden.
Finanzierung:
Es fallen keine Kosten an.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses Gelbensande vom
22.02.2024:
Der Haupt- und Finanzausschuss Gelbensande
empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande einstimmig ein Tourismuskonzept zu
entwickelt und den vorliegenden Beschlussvorschlag zu beschließen.