Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Aufnahmekapazität der Grundschule "De Likedeeler" Rövershagen ab dem Schuljahr 2024/25
Vorlage
VZD/2678/2024/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule „De Likedeeler“ wie folgt festzulegen:

 

Raum

Größe

Nutzung

1 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

2 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

3 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

4 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

6 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

7 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

8 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

9 (Altbau)

75m²

24 Schüler/innen

10 (Altbau)

75m²

24 Schüler/innen

13 (Neubau)

60m²

24 Schüler/innen

14 (Neubau)

58m²

24 Schüler/innen

15 (Neubau)

63m²

24 Schüler/innen

gesamt:

288 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit 288 Schüler/innen.

 

Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28 Schüler/innen pro Klasse ist an der Grundschule „De Likedeeler“ auf Grund der räumlichen Gegebenheiten sowie aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:

- erforderlichen Förder- und Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen Lernausgangslagen

- Schüler/innen mit Migrationshintergrund / Mehrsprachigkeit,

- die Individualisierungstendenzen der Schüler/innen / Förderung des sozialen Miteinanders,

- aktiven und erforschenden Unterrichtsformen / ausreichender Raumbedarf erforderlich

- Integration offener Lernformen und/oder individuelle Lernbegleitung / ausreichender Raumbedarf erforderlich

 

Diese Festlegung erfolgt zum Schuljahr 2024/25.

Der gefasste Beschluss VZD/2517/2022/GRÖ vom 25.04.2022 tritt somit zum Schuljahr 2024/25 außer Kraft.

 

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat am 25.04.2022 einen Beschluss über die Aufnahmekapazität der Grundschule Rövershagen gefasst (VZD/2517/2022/GRÖ), welche für die Räume 9 – 15 erstmalig zum Schuljahr 2022/23 festgelegt wurde (die Festlegung für die Räume 1 – 8 besteht bereits seit dem Schuljahr 2010/11):

 

Raum 1: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 2: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 3: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 4: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 6: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 7: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 8: 50m² 24 Schüler/innen

Raum 9: 75m² 24 Schüler/innen

Raum 10: 75m² 24 Schüler/innen

Raum 13: 60m² 24 Schüler/innen

Raum 14: 58m² 24 Schüler/innen

Raum 15: 63m² 24 Schüler/innen

Die Gesamtkapazität beträgt somit 288 Schüler/innen

 

Das Staatliche Schulamt Rostock bittet die Gemeinde Rövershagen nunmehr in Vorbereitung des Schuljahres 2024/25 um Übersendung der Beschlüsse über die Festlegung der Kapazitäten für die Schulen im eigenen Wirkungskreis.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an den allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu begründen.

Eine wesentliche Veränderung der Räumlichkeiten ist seit der letzten Beschlussfassung nicht erfolgt, so dass die Gesamtkapazität unverändert bleibt.

Dennoch sollte eine entsprechende Begründung zur Vermeidung der Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse mit in den Beschluss aufgenommen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend § 3 der Schulkapazitätsverordnung M-V (SchulKapVO M-V) muss für jede Klasse ein geeigneter Unterrichtsraum vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeinen Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).

Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.

Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

 

Aufgrund der Größe der Räumlichkeiten sowie aus pädagogischer Sicht ist eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse an der Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen nicht möglich. Die Schulleitung hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage).

 

Die Aufteilung erfolgt derzeit folgendermaßen:

 

Raum

Größe

Beschluss 2022

Nutzung ab SJ 2023/24

1 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen (Fachraum Eng/Reli; ggf. Klassenraum, falls erforderlich)

Klassenraum 2c

2 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen (Fachraum Musik; ggf. Fachraum Eng/Reli)

Klassenraum 1a

3 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 2b

4 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 2a

5 (Altbau)

50m²

Wegfall durch Umbau                                                        (2 kleinere Räume sind entstanden)

1 Raum Schulsozialarbeit, 1 Raum ab 13.00 Uhr musikalische Frühförderung Frau Lang

6 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 3a

7 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 3c

8 (Altbau)

50m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 3b

11 Werkraum

75m²

Fachraum

Werkraum

9 (Altbau)

75m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 1c

10 (Altbau)

75m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 1b

13 (Neubau)

60m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 4a

14 (Neubau)

58m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 4b

15 (Neubau)

63m²

24 Schüler/innen

Klassenraum 4c

gesamt:

288 Schüler/innen

derzeit beschulte Schüler/Innen: 224

 

Sofern der Orientierungswert von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz angesetzt wird, sind die Schülerzahlen je Klassenraum in Ordnung. Bei einigen Räumen könnten es ggf. einige Schüler/innen mehr sein, jedoch muss auch die Funktionalität des Unterrichtsablaufs gesichert sein.

Um dies zu ermöglichen müssen Aspekte wie

- die stark unterschiedlichen Lernausgangslagen der Schüler/innen,

- Schüler/innen mit Migrationshintergrund,

- die Individualisierungstendenzen der Schüler/innen bzw. der gesamten Gesellschaft, 

- allgemein veränderte Lebensbedingungen,

- …. usw.

berücksichtigt werden.

Eine umfangreiche Erläuterung ist der Stellungnahme der Schulleitung in der Anlage zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen. Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden kann, prüft die oberste Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.