Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule „De Likedeeler“ wie folgt festzulegen:
Raum |
Größe |
Nutzung |
1 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
2 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
3 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
4 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
6 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
7 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
8 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
9 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
10 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
13 (Neubau) |
60m² |
24 Schüler/innen |
14 (Neubau) |
58m² |
24 Schüler/innen |
15 (Neubau) |
63m² |
24 Schüler/innen |
gesamt: |
288 Schüler/innen |
Die Gesamtkapazität beträgt somit 288
Schüler/innen.
Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28
Schüler/innen pro Klasse ist an der Grundschule „De Likedeeler“ auf Grund der
räumlichen Gegebenheiten sowie aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu
zählen beispielhaft die:
- erforderlichen Förder- und
Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen
Lernausgangslagen
- Schüler/innen mit Migrationshintergrund /
Mehrsprachigkeit,
- die Individualisierungstendenzen der
Schüler/innen / Förderung des sozialen Miteinanders,
- aktiven und erforschenden Unterrichtsformen /
ausreichender Raumbedarf erforderlich
- Integration offener Lernformen und/oder
individuelle Lernbegleitung / ausreichender Raumbedarf erforderlich
Diese Festlegung erfolgt zum Schuljahr 2024/25.
Der gefasste Beschluss VZD/2517/2022/GRÖ vom 25.04.2022 tritt somit zum Schuljahr
2024/25 außer Kraft.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat am 25.04.2022 einen Beschluss über
die Aufnahmekapazität der Grundschule Rövershagen gefasst (VZD/2517/2022/GRÖ),
welche für die Räume 9 – 15 erstmalig zum Schuljahr 2022/23 festgelegt wurde
(die Festlegung für die Räume 1 – 8 besteht bereits seit dem Schuljahr
2010/11):
Raum 1: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 2: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 3: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 4: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 6: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 7: 50m² 24
Schüler/innen
Raum 8: 50m² 24 Schüler/innen
Raum 9: 75m² 24
Schüler/innen
Raum 10: 75m² 24
Schüler/innen
Raum 13: 60m² 24
Schüler/innen
Raum 14: 58m² 24
Schüler/innen
Raum 15: 63m² 24
Schüler/innen
Die Gesamtkapazität
beträgt somit 288 Schüler/innen
Das Staatliche Schulamt Rostock bittet die Gemeinde Rövershagen nunmehr
in Vorbereitung des Schuljahres 2024/25 um Übersendung der Beschlüsse über die
Festlegung der Kapazitäten für die Schulen im eigenen Wirkungskreis.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Bildung
und Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an den
allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro
Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu
begründen.
Eine wesentliche Veränderung der Räumlichkeiten ist seit der letzten
Beschlussfassung nicht erfolgt, so dass die Gesamtkapazität unverändert bleibt.
Dennoch sollte eine entsprechende Begründung zur Vermeidung der
Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse mit in den Beschluss aufgenommen
werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend § 3 der Schulkapazitätsverordnung
M-V (SchulKapVO M-V) muss für jede Klasse ein geeigneter Unterrichtsraum
vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeinen
Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der Ermittlung der
Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).
Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie
viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass
der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die
Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als
Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m²
je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.
Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die
Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der
verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen
Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert
ist.
Aufgrund der Größe der Räumlichkeiten sowie aus
pädagogischer Sicht ist eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse an der
Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen nicht möglich. Die Schulleitung hat
hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage).
Die Aufteilung erfolgt derzeit folgendermaßen:
Raum |
Größe |
Beschluss 2022 |
Nutzung ab SJ 2023/24 |
1 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen (Fachraum
Eng/Reli; ggf. Klassenraum, falls erforderlich) |
Klassenraum 2c |
2 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen (Fachraum
Musik; ggf. Fachraum Eng/Reli) |
Klassenraum 1a |
3 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 2b |
4 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 2a |
5 (Altbau) |
50m² |
Wegfall durch Umbau
(2 kleinere Räume sind
entstanden) |
1 Raum Schulsozialarbeit, 1 Raum ab
13.00 Uhr musikalische Frühförderung Frau Lang |
6 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 3a |
7 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 3c |
8 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 3b |
11 Werkraum |
75m² |
Fachraum |
Werkraum |
9 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 1c |
10 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 1b |
13 (Neubau) |
60m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 4a |
14 (Neubau) |
58m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 4b |
15 (Neubau) |
63m² |
24 Schüler/innen |
Klassenraum 4c |
gesamt: |
288 Schüler/innen |
derzeit beschulte Schüler/Innen: 224 |
Sofern der Orientierungswert von 1,9m² je
Schülerarbeitsplatz angesetzt wird, sind die Schülerzahlen je Klassenraum in Ordnung.
Bei einigen Räumen könnten es ggf. einige Schüler/innen mehr sein, jedoch muss
auch die Funktionalität des Unterrichtsablaufs gesichert sein.
Um dies zu ermöglichen müssen Aspekte wie
- die stark unterschiedlichen Lernausgangslagen
der Schüler/innen,
- Schüler/innen mit Migrationshintergrund,
- die Individualisierungstendenzen der
Schüler/innen bzw. der gesamten Gesellschaft,
- allgemein veränderte Lebensbedingungen,
- …. usw.
berücksichtigt werden.
Eine umfangreiche Erläuterung ist der
Stellungnahme der Schulleitung in der Anlage zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung M-V
erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger
im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität
das Einvernehmen herzustellen. Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden
kann, prüft die oberste Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit
der Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.