Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande über die Beauftragung der Planung für die Leistungsphasen 1- 4 für den Ausbau des Meiershausstelle Weg
Vorlage
VBE/2185/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beauftragt die Verwaltung für den Ausbau des Meiershausstelle Weg die Planung für die Leistungsphasen 1-4 auszuschreiben.

 

Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von ca. 98.450,00 € erfolgt aus dem Produktkonto 06.54100.7853203.

Sollte die Maßnahme nicht realisiert werden, müssen alle bisher erfolgten Auszahlungen als Aufwand nachgewiesen werden und schmälern dann das Ergebnis im entsprechenden Haushaltsjahr. Es erfolgt eine entsprechende Umbuchung.

 

 

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat im HHP 2024 für den Meiershausstelle Weg folgende finanzielle Mittel eingestellt:

 

Produktkonto:                  06.54100.7853203

Gesamtkosten:                               1.177.400,00 €

davon Planung:                                 179.000,00 €

Zuwendung:                              866.983,00 €

Eigenanteil:                               310.417,00 €

 

Das Konto ist, außer für die Planungskosten, mit einem Sperrvermerk in Abhängigkeit von möglichen Zuwendungen versehen.

 

Die Verwaltung erhielt vom Fördermittelgeber den Hinweis, dass aus Restmitteln ein Zuwendungsbescheid für 2024 möglich wäre.

Es handelt sich dabei um EU Mittel, die noch 2024 abgerechnet werden müssten.

Da aber die Planung noch nicht ausgeschrieben ist, da noch kein Zuwendungsbescheid vorlag, und es sich um eine sehr umfassende Baumaßnahme handelt, ist eine Realisierung und der Abschluss der Arbeiten in diesem Jahr ausgeschlossen.

Deshalb konnte der Annahme der Mittel und deren Verwendung noch in diesem Jahr keine Zusage erteilt werden.

 

Damit in Zukunft bei einer möglichen Förderung schneller reagiert werden kann, empfiehlt die Verwaltung aus den zur Verfügung stehenden Mittel die Planung für die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen.

 

Entsprechend Grobkostenschätzung würden für die Leistungsphasen 1-4 (55% von 179.000 €) ca.98.450,00 € Planungskosten entstehen.


Finanzierung:

Die entsprechend Grobkostenschätzung für die Leistungsphasen 1-4 (55% von 179.000 €) entstehenden ca.98.450,00 € Planungskosten können aus dem Produktkonto 06.54100.7853203

finanziert werden.

Alle Auszahlungen zu dieser Maßnahme werden bis zur Fertigstellung in der Bilanz als „Anlagen im Bau“ geführt und mit Inbetriebnahme planmäßig abgeschrieben.

Sollte die Maßnahme nicht realisiert werden, müssen alle bisher erfolgten Auszahlungen als Aufwand nachgewiesen werden und schmälern dann das Ergebnis im entsprechenden Haushaltsjahr.

 

Stellungnahme des Hauptausschusses auf seiner Sitzung vom 22.02.2024:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein – Stimme  

dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.