Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beauftragt
die Verwaltung für den Ausbau des Meiershausstelle Weg die Planung für die
Leistungsphasen 1-4 auszuschreiben.
Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von
ca. 98.450,00 € erfolgt aus dem Produktkonto 06.54100.7853203.
Sollte die Maßnahme nicht realisiert werden,
müssen alle bisher erfolgten Auszahlungen als Aufwand nachgewiesen werden und
schmälern dann das Ergebnis im entsprechenden Haushaltsjahr. Es erfolgt eine
entsprechende Umbuchung.
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung Gelbensande hat im HHP 2024 für den
Meiershausstelle Weg folgende finanzielle Mittel eingestellt:
Produktkonto:
06.54100.7853203
Gesamtkosten:
1.177.400,00 €
davon
Planung:
179.000,00 €
Zuwendung:
866.983,00 €
Eigenanteil:
310.417,00 €
Das Konto ist, außer für die Planungskosten, mit einem Sperrvermerk in
Abhängigkeit von möglichen Zuwendungen versehen.
Die Verwaltung erhielt vom Fördermittelgeber den Hinweis, dass aus
Restmitteln ein Zuwendungsbescheid für 2024 möglich wäre.
Es handelt sich dabei um EU Mittel, die noch 2024 abgerechnet werden
müssten.
Da aber die Planung noch nicht ausgeschrieben ist, da noch kein
Zuwendungsbescheid vorlag, und es sich um eine sehr umfassende Baumaßnahme
handelt, ist eine Realisierung und der Abschluss der Arbeiten in diesem Jahr
ausgeschlossen.
Deshalb konnte der Annahme der Mittel und deren Verwendung noch in diesem
Jahr keine Zusage erteilt werden.
Damit in Zukunft bei einer möglichen Förderung schneller reagiert werden
kann, empfiehlt die Verwaltung aus den zur Verfügung stehenden Mittel die
Planung für die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen.
Entsprechend Grobkostenschätzung würden für die Leistungsphasen 1-4 (55% von 179.000 €) ca.98.450,00 € Planungskosten entstehen.
Finanzierung:
Die entsprechend Grobkostenschätzung für die
Leistungsphasen 1-4 (55% von 179.000 €) entstehenden ca.98.450,00 €
Planungskosten können aus dem Produktkonto 06.54100.7853203
finanziert werden.
Alle Auszahlungen zu dieser Maßnahme werden bis
zur Fertigstellung in der Bilanz als „Anlagen im Bau“ geführt und mit
Inbetriebnahme planmäßig abgeschrieben.
Sollte die Maßnahme nicht realisiert werden,
müssen alle bisher erfolgten Auszahlungen als Aufwand nachgewiesen werden und
schmälern dann das Ergebnis im entsprechenden Haushaltsjahr.
Stellungnahme des Hauptausschusses auf seiner Sitzung vom 22.02.2024:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein – Stimme
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.