Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetriebes Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
19.12.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr
2024 zur Verfügung zu stellen.(Spenden-Gelder dürfen z.B. für Auftritte von
Vereinen, Kinder- und Seniorenarbeit, Ponyreiten, Kinderschminken, Hüpfburg
usw. verwendet werden) Sollten die Gelder nicht im Jahr 2024 ausgegeben werden,
wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 19.12.2023 (Buchungsdatum) eine
Spende in Höhe von
500,00 € für das Dorffest Mönchhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 KV M-V (Aufgaben des eigenen Wirkungskreises) Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich
an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Zuwendungen dürfen
nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das
Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Mönchhagen entscheidet der Bürgermeister über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis maximal
100,00 €.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine
Spende in Höhe von 500,00 €. Es ist hierzu die Entscheidung der
Gemeindevertretung notwendig, da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss
gebildet hat.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen diese Gelder verwendet werden sollen. Dabei ist zu beachten,
dass gemäß der Vorgaben vom Finanzministerium Spendengelder für gemeinnützige
Zwecke zum Beispiel für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorenarbeit
verwendet werden dürfen. Beispielsweise darf der DJ bzw. das Zelt eines
Dorffestes dagegen nicht aus Spendengeldern finanziert werden.
Finanzierung:
Der Beschluss erfordert keine Finanzierung, da
es sich um die Annahme und Verwendung einer Spende handelt.