Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende des
Agrarbetrieb Klein Kussewitz in Höhe von 500,00 €
anzunehmen (Buchungsdatum: 19.12.2023) und für
die Kinder- und Seniorenbetreuung/-arbeit
Mönchhagen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2024
zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Verwendung nicht möglich sein, werden die
Gelder in das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden.
Die Spende soll wie folgt aufgeteilt und für
folgende Maßnahmen / Anschaffungen verwendet
werden:
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Der Agrarbetrieb Klein Kussewitz hat am 19.12.2023 (Buchungsdatum) eine
Spende in Höhe von
500,00 € für die Kinder- und Seniorenbetreuung Mönchhagen überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister
oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung
nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung
entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung
festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch
die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Gemeinde Mönchhagen entscheidet der Bürgermeister über die Annahme oder
Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen
Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung
notwendig.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen diese Gelder verwendet
werden sollen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.