Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Werbepartnervereinbarung mit dem Kulturverein-am-Musenhof e.V.
Vorlage
VOA/1714/2024/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt nachfolgende Werbepartnervereinbarung mit dem Kulturverein-am-Musenhof e.V. abzuschließen

Werbepartnervereinbarung

zwischen

Kulturverein-am-Musenhof e.V.

vertreten durch Frau Birgit Gröbke

Am Fasanenberg 48

18184 Poppendorf

-im Folgenden Kulturverein genannt-

und

Gemeinde Blankenhagen

vertreten durch den Bürgermeister Detlef Kröger

Eichenallee 20 a

18182 Gelbensande

-im Folgenden Werbepartner genannt-

Der Werbepartner gewährt dem Kulturverein in der Gemeinde Blankenhagen an der Dorfstraße vor Nr. 41 (gegenüber Bäckerei) in der Ortslage Blankenhagen an einer vorhandenen Straßenlampe gemäß Markierung in der Anlage einen Plakatwechselträger A 1 (Kandelaber in Höhe Unterkante 2 m) zu nutzen.

Der Plakatwechselträger ist so anzubringen, dass Fußgänger und Radfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Sichtfelder an Grundstücksausfahrten sind freizuhalten.

Für Beschädigungen und Verunreinigungen haftet der Kulturverein. Die Verkehrssicherungspflicht geht auf den Kulturverein über.

Es darf ausschließlich sich der Kulturverein vorstellen oder für seine Veranstaltungen werben.

Der Werbepartner erhält hierfür kein Nutzungsentgelt.

Oder alternativ:

„Der Werbepartner erhält hierfür ein Nutzungsentgelt in Höhe von ………… EUR. Ab 01.01.2025 beträgt das zuvor genannte Nutzungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.“

Die Vereinbarung wird unbefristet bzw. bis auf Widerruf geschlossen.

Vertragsbeginn ist der 01.12.2023.

 


Datum, Unterschrift                                                          Datum, Unterschrift

Birgit Gröbke (Vorsitzende)                                             Detlef Kröger                       Hajo Remisch

Kulturverein-am-Musenhof e.V.                                                     Werbepartner

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Der Kulturverein-am-Musenhof e.V. hat am 19.01.2024 per Mail den Antrag gestellt an einem Leuchtpunkten in der Gemeinde Blankenhagen dauerhaft für den Verein und für dessen Veranstaltungen zu werben.

Der Verein möchte gern in der Dorfstraße vor Haus Nr. 41 (gegenüber Bäckerei) einen Plakatwerbeträger an einer Straßenlampe anbringen.

Sie beantragen das Recht unbefristet bis auf Widerruf sowie kostenfrei.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich bedarf die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus gem. § 22 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Dabei handelt es sich um eine Sondernutzung, welche kostenpflichtig gem. der Verwaltungsgebührensatzung ist.

Die Straßenbeleuchtung gehört zur Straße gem. § 2 StrWG M-V. Somit fällt die Werbung an der Straßenbeleuchtung unter die Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V.

Sondernutzungserlaubnisse dürfen nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden und können mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.

Die Gemeindevertretung muss entscheiden, ob die Werbung des Kulturverein-am-Musenhof e.V bis auf Widerruf und kostenfrei durch die beigefügte Werbepartnervereinbarung gestattet werden soll.


Finanzierung:

Der Antrag des Vereins beruht auf Kostenfreiheit, so dass die Gemeinde damit keine Erträge hat.

Die Gemeinde könnte aber auch ein Entgelt in der Vereinbarung festlegen. Dieses Entgelt muss ab 01.01.2025 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet werden, da die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt der Umsatzsteuer unterliegt.

Sollte die Gemeinde Blankenhagen sich für ein Nutzungsentgelt entscheiden, könnte in der Vereinbarung alternativ geregelt werden:

„Der Werbepartner erhält hierfür ein Nutzungsentgelt in Höhe von ………… EUR. Ab 01.01.2025 beträgt das zuvor genannte Nutzungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.“