Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2676/2024/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über 25 Wörterbücher (ABC – Freunde für das Schuljahr 1.-4. Schuljahr) mit einem Gesamtwert von 374,95€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2024 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.

Der am 18.12.2023 gefasste Beschluss VZD/2663/2023/GRÖ wird hiermit aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

und

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über die Anschaffung neuer Spielgeräte / Aufstockung der vorhandenen Spielekisten mit einem Gesamtwert von ca. 800,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2024 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 18.12.2023 folgenden Beschluss über die Annahme einer Spende gefasst (VZD/2663/2023/GRÖ):

„Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über 25 Wörterbücher (ABC – Freunde für das Schuljahr 1.-4. Schuljahr) mit einem Gesamtwert von 370,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2023 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.“

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Kauf der Wörterbücher durch den Förderverein noch nicht erfolgt ist und zudem zwischenzeitlich eine Preiserhöhung stattgefunden hat.

Da die Spende nun nicht mehr das Haushaltsjahr 2023, sondern das Haushaltsjahr 2024 betrifft, ist eine Aufhebung sowie Neufassung des Beschlusses erforderlich.

 

Zudem hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass der Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V. der Grundschule Rövershagen eine weitere Sachspende zukommen lassen möchte. Hierbei handelt es sich um die Aufstockung der vorhandenen Spielekisten / Anschaffung neuer Spielgeräte für die einzelnen Klassen. Die Gesamtsumme wird ca. 800 Euro betragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.

Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem der Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen trifft der Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro (netto) bis 1.000 Euro (netto).

Da die Sitzung der Gemeindevertretung jedoch die nächstfolgende Sitzung ist, sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spenden entscheiden.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.