Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des
„Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über 25 Wörterbücher
(ABC – Freunde für das Schuljahr 1.-4. Schuljahr) mit einem Gesamtwert von
374,95€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2024 für die Schüler/innen der
Grundschule Rövershagen zu verwenden.
Der am 18.12.2023 gefasste Beschluss
VZD/2663/2023/GRÖ wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des
„Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über die Anschaffung
neuer Spielgeräte / Aufstockung der vorhandenen Spielekisten mit einem
Gesamtwert von ca. 800,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2024 für die
Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf
ihrer Sitzung am 18.12.2023 folgenden Beschluss über die Annahme einer Spende
gefasst (VZD/2663/2023/GRÖ):
„Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein
Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über 25 Wörterbücher (ABC – Freunde
für das Schuljahr 1.-4. Schuljahr) mit einem Gesamtwert von 370,00€ anzunehmen
und im Haushaltsjahr 2023 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu
verwenden.“
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Kauf der Wörterbücher durch
den Förderverein noch nicht erfolgt ist und zudem zwischenzeitlich eine
Preiserhöhung stattgefunden hat.
Da die Spende nun nicht mehr das Haushaltsjahr 2023, sondern das
Haushaltsjahr 2024 betrifft, ist eine Aufhebung sowie Neufassung des
Beschlusses erforderlich.
Zudem hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass der Förderverein
Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V. der Grundschule Rövershagen eine
weitere Sachspende zukommen lassen möchte. Hierbei handelt es sich um die
Aufstockung der vorhandenen Spielekisten / Anschaffung neuer Spielgeräte für die
einzelnen Klassen. Die Gesamtsumme wird ca. 800 Euro betragen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister
oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von
ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird.
Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem der Geber, die
Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der
Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen trifft der Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungen über die
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im
Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro (netto) bis 1.000 Euro (netto).
Da die Sitzung der Gemeindevertretung jedoch
die nächstfolgende Sitzung ist, sollte die Gemeindevertretung über die Annahme
der Spenden entscheiden.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.