Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Aufnahmekapazität der Grundschule Blankenhagen ab dem Schuljahr 2024/25
Vorlage
VZD/1713/2024/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Blankenhagen wie folgt festzulegen:

 

Raum 1

Hauptgebäude (rechter Eingang)

44m²

Lehrerzimmer

Raum 2

Hauptgebäude (rechter Eingang)

35m²

Fachraum  (Kunst & DaZ)

Raum 3

Hauptgebäude (rechter Eingang)

39m²

20 Schüler/innen

Raum 4

Hauptgebäude (linker Eingang)

29m²

14 Schüler/innen

Raum 5

Hauptgebäude (linker Eingang)

37m²

19 Schüler/innen

Raum 6

Hauptgebäude (linker Eingang)

22m²

Toiletten

Raum 7

Hauptgebäude (linker Eingang)

 32m²

16 Schüler/innen

Raum 8

Flachdachgebäude (linker Eingang)

42m²

21 Schüler/innen

Raum 9

Flachdachgebäude (linker Eingang)

42m²

21 Schüler/innen

Raum 10

Flachdachgebäude (rechter Eingang)

42m²

21 Schüler/innen

Raum 11

Flachdachgebäude (rechter Eingang)

42m²

21 Schüler/innen

Raum 12

Aulagebäude (Nebeneingang)

40m²

Fachraum (Werkraum)

Raum 13

Aulagebäude (Nebeneingang)

28m²

Fachraum (Musikraum)

Raum 14

Aulagebäude (Haupteingang)

53m²

25 Schüler/innen

Raum 15

Aulagegebäude (Haupteingang)

53m²

25 Schüler/innen

Raum 16

Aulagebäude (Haupteingang)

13m²

Förderraum

Raum 17

Aulagebäude (Haupteingang)

38m²

Familienklassenzimmer/ Förderraum

 

gesamt:

203 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit 203 Schüler/innen.

 

Diese Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr 2024/25.

Der gefasste Beschluss VZD/1551/2022/GBL vom 23.05.2022 tritt somit außer Kraft.

 

Laut § 2 Abs. 2 SchulKapVO M-V muss das Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr abgeschlossen sein.

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat am 23.05.2022 einen Beschluss über die Aufnahmekapazität der Grundschule Blankenhagen gefasst (VZD/1551/2022/GBL), welche erstmalig zum Schuljahr 2022/23 wie folgt festgelegt wurde:

 

Raum 1: Hauptgebäude (rechter Eingang) 44m² Fachraum (PC-Kabinett)

Raum 2: Hauptgebäude (rechter Eingang) 35m² Fachraum (Kunst & DaZ)

Raum 3: Hauptgebäude (rechter Eingang) 39m² 20 Schüler/innen

Raum 4: Hauptgebäude (linker Eingang) 29m² 14 Schüler/innen

Raum 5: Hauptgebäude (linker Eingang) 37m² 19 Schüler/innen

Raum 7: Hauptgebäude (linker Eingang) 32m² 16 Schüler/innen

Raum 8: Flachdachgebäude (linker Eingang) 42m² 21 Schüler/innen

Raum 9: Flachdachgebäude (linker Eingang) 42m² 21 Schüler/innen

Raum 10: Flachdachgebäude (rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen

Raum 11: Flachdachgebäude (rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen

Raum 12: Aulagebäude (Nebeneingang) 40m² Fachraum (Werken)

Raum 13: Aulagebäude (Nebeneingang) 28m² Fachraum (Musik)

Raum 14: Aulagebäude (Haupteingang) 108m² Aula/Förderraum

Die Gesamtkapazität beträgt somit 153 Schüler/innen.

 

Das Staatliche Schulamt Rostock bittet die Gemeinde Blankenhagen nunmehr in Vorbereitung des Schuljahres 2024/25 um Übersendung der Beschlüsse über die Festlegung der Kapazitäten für die Schulen im eigenen Wirkungskreis bis zum 07.03.2024.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an den allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu begründen. 

Aufgrund der baulichen Veränderungen im Aulagebäude ist eine neue Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erforderlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend § 3 der Schulkapazitätsverordnung M-V (SchulKapVO M-V) muss für jede Klasse/Lerngruppe ein geeigneter Unterrichtsraum vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeinen Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).

Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.

Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

 

Aufgrund der Größe der Räumlichkeiten sowie aus pädagogischer Sicht ist eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse an der Grundschule Blankenhagen nicht möglich. Die Schulleitung hat hierzu ebenfalls eine entsprechende Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage). 

 

Durch die Teilung des großen Raumes in der Aula in zwei Klassenräume erhöht sich die Gesamtkapazität an der Grundschule Blankenhagen von 153 Schüler/innen (Beschluss 2022) auf 203 Schüler/innen. Die Aufteilung erfolgt folgendermaßen:

 

 

 

 

Beschluss 2010

Beschluss 2022

Beschluss 2024

Raum 1

Hauptgebäude (rechter Eingang)

44m²

Fachraum                   (PC-Kabinett)

Fachraum              (PC-Kabinett)

Lehrerzimmer

Raum 2

Hauptgebäude (rechter Eingang)

35m²

22 Schüler/innen

Fachraum                (Kunst & DaZ)

Fachraum                (Kunst & DaZ)

Raum 3

Hauptgebäude (rechter Eingang)

39m²

24 Schüler/innen

20 Schüler/innen

20 Schüler/innen

Raum 4

Hauptgebäude (linker Eingang)

29m²

Lehrerzimmer

14 Schüler/innen

14 Schüler/innen

Raum 5

Hauptgebäude (linker Eingang)

33m²  37m²

20 Schüler/innen

19 Schüler/innen

19 Schüler/innen

Raum 6

Hauptgebäude (linker Eingang)

22m²

Fachraum (Lehrmittelraum)

Toiletten

Toiletten

Raum 7

Hauptgebäude (linker Eingang)

37m²  32m²

22 Schüler/innen

16 Schüler/innen

16 Schüler/innen

Raum 8

Flachdachgebäude (linker Eingang)

42m²

26 Schüler/innen

21 Schüler/innen

21 Schüler/innen

Raum 9

Flachdachgebäude (linker Eingang)

42m²

26 Schüler/innen

21 Schüler/innen

21 Schüler/innen

Raum 10

Flachdachgebäude (rechter Eingang)

42m²

26 Schüler/innen

21 Schüler/innen

21 Schüler/innen

Raum 11

Flachdachgebäude (rechter Eingang)

42m²

26 Schüler/innen

21 Schüler/innen

21 Schüler/innen

Raum 12

Aulagebäude (Nebeneingang)

40m²

Fachraum (Werkraum)

Fachraum (Werkraum)

Fachraum (Werkraum)

Raum 13

Aulagebäude (Nebeneingang)

28m²

Fachraum (Werkraum)

Fachraum (Musikraum)

Fachraum (Musikraum)

Raum 14

Aulagebäude (Haupteingang)

53m²

Aula/Mehrzweck-raum (108m²)

Aula/Förderraum (108m²)

25 Schüler/innen

Raum 15

Aulagegebäude (Haupteingang)

53m²

nicht vorhanden, da Aula 1 Raum

nicht vorhanden, da Aula 1 Raum

25 Schüler/innen

Raum 16

Aulagebäude (Haupteingang)

13m²

nicht vorhanden

nicht vorhanden

Förderraum

Raum 17

Aulagebäude (Haupteingang)

38m²

nicht vorhanden

nicht vorhanden

Familienklassenzim-mer/ Förderraum

 

gesamt:

192 Schüler/innen

153 Schüler/innen

203 Schüler/innen

 

 

Sofern der Orientierungswert von 1,9m² je Schülerarbeitsplatz angesetzt wird, sind die Schülerzahlen (laut Antrag der Schulleitung in 2022) je Klassenraum in Ordnung. Bei einigen Räumen könnte es ggf. 1 Schüler/in mehr sein, jedoch muss auch die Funktionalität des Unterrichtsablaufs gesichert sein.

Gerade im Hinblick des inklusiven Schulsystems in M-V, der Zunahme von (festgestelltem und nicht festgestelltem) sonderpädagogischem Förderbedarf und auch der Aufnahme von Kindern mit nichtdeutscher Herkunft (Flüchtlingskinder, Kinder polnischer Familien, … o.ä.) sind kleinere Klassen für alle Schüler/innen und auch Lehrkräfte von Vorteil. Es ist eine stetige Differenzierung des Unterrichts erforderlich, um allen Schüler/innen gerecht zu werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen. Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden kann, prüft die oberste Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.

 

Laut § 2 Abs. 2 der o.g. Verordnung muss das Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr abgeschlossen sein. 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 31.01.2024:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.