Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule Blankenhagen wie folgt festzulegen:
Raum 1 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
44m² |
Lehrerzimmer |
Raum 2 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
35m² |
Fachraum (Kunst & DaZ) |
Raum 3 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
39m² |
20 Schüler/innen |
Raum 4 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
29m² |
14 Schüler/innen |
Raum 5 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
37m² |
19 Schüler/innen |
Raum 6 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
22m² |
Toiletten |
Raum 7 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
32m² |
16 Schüler/innen |
Raum 8 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
21 Schüler/innen |
Raum 9 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
21 Schüler/innen |
Raum 10 |
Flachdachgebäude (rechter
Eingang) |
42m² |
21 Schüler/innen |
Raum 11 |
Flachdachgebäude (rechter
Eingang) |
42m² |
21 Schüler/innen |
Raum 12 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
40m² |
Fachraum (Werkraum) |
Raum 13 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
28m² |
Fachraum (Musikraum) |
Raum 14 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
53m² |
25 Schüler/innen |
Raum 15 |
Aulagegebäude
(Haupteingang) |
53m² |
25 Schüler/innen |
Raum 16 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
13m² |
Förderraum |
Raum 17 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
38m² |
Familienklassenzimmer/
Förderraum |
|
gesamt: |
203 Schüler/innen |
Die Gesamtkapazität beträgt somit 203
Schüler/innen.
Diese Festlegung erfolgt erstmalig zum
Schuljahr 2024/25.
Der gefasste Beschluss VZD/1551/2022/GBL vom
23.05.2022 tritt somit außer Kraft.
Laut § 2 Abs. 2 SchulKapVO M-V muss das
Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule bis zum letzten
Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr
abgeschlossen sein.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat am
23.05.2022 einen Beschluss über die Aufnahmekapazität der Grundschule
Blankenhagen gefasst (VZD/1551/2022/GBL), welche erstmalig zum Schuljahr
2022/23 wie folgt festgelegt wurde:
Raum 1: Hauptgebäude (rechter Eingang) 44m² Fachraum (PC-Kabinett)
Raum 2: Hauptgebäude (rechter Eingang) 35m² Fachraum (Kunst & DaZ)
Raum 3: Hauptgebäude (rechter Eingang) 39m² 20 Schüler/innen
Raum 4: Hauptgebäude (linker Eingang) 29m² 14 Schüler/innen
Raum 5: Hauptgebäude (linker Eingang) 37m² 19 Schüler/innen
Raum 7: Hauptgebäude (linker Eingang) 32m² 16 Schüler/innen
Raum 8: Flachdachgebäude (linker Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 9: Flachdachgebäude (linker Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 10: Flachdachgebäude (rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 11: Flachdachgebäude (rechter Eingang) 42m² 21 Schüler/innen
Raum 12: Aulagebäude (Nebeneingang) 40m² Fachraum (Werken)
Raum 13: Aulagebäude (Nebeneingang) 28m² Fachraum (Musik)
Raum 14: Aulagebäude (Haupteingang) 108m² Aula/Förderraum
Die Gesamtkapazität beträgt somit 153 Schüler/innen.
Das Staatliche Schulamt Rostock bittet die Gemeinde Blankenhagen nunmehr
in Vorbereitung des Schuljahres 2024/25 um Übersendung der Beschlüsse über die
Festlegung der Kapazitäten für die Schulen im eigenen Wirkungskreis bis zum
07.03.2024.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für
Bildung und Kindertagesförderung M-V bei der Klassenbildung der Regelklassen an
den allgemein bildenden Schulen von einer Rechengröße von 28 Schüler/innen pro
Klasse ausgeht. Abweichungen von dieser Rechengröße sind entsprechend zu
begründen.
Aufgrund der baulichen Veränderungen im Aulagebäude ist eine neue
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend § 3 der Schulkapazitätsverordnung
M-V (SchulKapVO M-V) muss für jede Klasse/Lerngruppe ein geeigneter
Unterrichtsraum vorhanden sein. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die
Nutzung als allgemeinen Unterrichtsraum erheblich einschränkt, können bei der
Ermittlung der Aufnahmekapazität unberücksichtigt bleiben (z.B. Werkraum).
Für jeden einzelnen Raum ist auszuweisen, wie
viele Schüler/innen in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, so dass
der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann und die
Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs gesichert ist. Als
Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9m²
je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden.
Laut § 45 Abs. 2 Schulgesetz M-V ist die
Aufnahmekapazität einer Schule so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der
verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen
Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert
ist.
Aufgrund der Größe der Räumlichkeiten sowie aus
pädagogischer Sicht ist eine Beschulung von 28 Schüler/innen pro Klasse an der
Grundschule Blankenhagen nicht möglich. Die Schulleitung hat hierzu ebenfalls
eine entsprechende Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage).
Durch die Teilung des großen Raumes in der Aula
in zwei Klassenräume erhöht sich die Gesamtkapazität an der Grundschule
Blankenhagen von 153 Schüler/innen (Beschluss 2022) auf 203 Schüler/innen. Die
Aufteilung erfolgt folgendermaßen:
|
|
|
Beschluss 2010 |
Beschluss 2022 |
Beschluss 2024 |
|
Raum 1 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
44m² |
Fachraum (PC-Kabinett) |
Fachraum (PC-Kabinett) |
Lehrerzimmer |
|
Raum 2 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
35m² |
22 Schüler/innen |
Fachraum (Kunst & DaZ) |
Fachraum (Kunst & DaZ) |
|
Raum 3 |
Hauptgebäude (rechter
Eingang) |
39m² |
24 Schüler/innen |
20 Schüler/innen |
20 Schüler/innen |
|
Raum 4 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
29m² |
Lehrerzimmer |
14 Schüler/innen |
14 Schüler/innen |
|
Raum 5 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
|
20 Schüler/innen |
19 Schüler/innen |
19 Schüler/innen |
|
Raum 6 |
Hauptgebäude (linker
Eingang) |
22m² |
Fachraum (Lehrmittelraum) |
Toiletten |
Toiletten |
|
Raum 7 |
Hauptgebäude (linker Eingang) |
|
22 Schüler/innen |
16 Schüler/innen |
16 Schüler/innen |
|
Raum 8 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
|
Raum 9 |
Flachdachgebäude (linker
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
|
Raum 10 |
Flachdachgebäude (rechter
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
|
Raum 11 |
Flachdachgebäude (rechter
Eingang) |
42m² |
26 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
21 Schüler/innen |
|
Raum 12 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
40m² |
Fachraum (Werkraum) |
Fachraum (Werkraum) |
Fachraum (Werkraum) |
|
Raum 13 |
Aulagebäude (Nebeneingang) |
28m² |
Fachraum (Werkraum) |
Fachraum (Musikraum) |
Fachraum (Musikraum) |
|
Raum 14 |
|
53m² |
Aula/Mehrzweck-raum (108m²) |
Aula/Förderraum (108m²) |
25 Schüler/innen |
|
Raum 15 |
Aulagegebäude
(Haupteingang) |
53m² |
nicht vorhanden, da Aula 1
Raum |
nicht vorhanden, da Aula 1
Raum |
25 Schüler/innen |
|
Raum 16 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
13m² |
nicht vorhanden |
nicht vorhanden |
Förderraum |
|
Raum 17 |
Aulagebäude (Haupteingang) |
38m² |
nicht vorhanden |
nicht vorhanden |
Familienklassenzim-mer/ Förderraum |
|
|
gesamt: |
192 Schüler/innen |
153 Schüler/innen |
203 Schüler/innen |
Sofern der Orientierungswert von 1,9m² je
Schülerarbeitsplatz angesetzt wird, sind die Schülerzahlen (laut Antrag der
Schulleitung in 2022) je Klassenraum in Ordnung. Bei einigen Räumen könnte es
ggf. 1 Schüler/in mehr sein, jedoch muss auch die Funktionalität des
Unterrichtsablaufs gesichert sein.
Gerade im Hinblick des inklusiven Schulsystems
in M-V, der Zunahme von (festgestelltem und nicht festgestelltem)
sonderpädagogischem Förderbedarf und auch der Aufnahme von Kindern mit
nichtdeutscher Herkunft (Flüchtlingskinder, Kinder polnischer Familien, … o.ä.)
sind kleinere Klassen für alle Schüler/innen und auch Lehrkräfte von Vorteil.
Es ist eine stetige Differenzierung des Unterrichts erforderlich, um allen
Schüler/innen gerecht zu werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung M-V
erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger
im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität
das Einvernehmen herzustellen. Sofern kein Einvernehmen hergestellt werden
kann, prüft die oberste Schulbehörde die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit
der Einwände des Trägers der Schulentwicklungsplanung.
Laut § 2 Abs. 2 der o.g. Verordnung muss das
Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule bis zum letzten
Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr
abgeschlossen sein.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
31.01.2024:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.