Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Antrag der Grundschule Rövershagen vom 23.01.2024 auf Übernahme der
Schwimmkosten für das Schuljahr 2024/25 (Haushaltsjahr 2025) zu genehmigen.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur
Finanzierung der Beförderungs- sowie Mietkosten (für die Schwimmhalle) werden
in den Haushalt 2025 eingestellt.
Laut derzeitigem Stand belaufen sich die
Gesamtkosten auf ca. 14.550€. Die konkreten finanziellen Mittel sind derzeit
noch nicht bekannt und werden zur Haushaltsplanung 2025 ermittelt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Grundschule Rövershagen hat bei der
Gemeinde Rövershagen als Träger der Grundschule mit E-Mail vom 23.01.2024 den
Antrag auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2024/25 (2.
Schulhalbjahr, daher Haushaltsjahr 2025) gestellt.
Die Meldung für den Schwimmunterricht muss
aufgrund der Planung des kommenden Schuljahres bereits bis zum 28.02.2024 beim
Staatlichen Schulamt Rostock erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den Klassenstufen 3 und 4 kann Schwimmen als
unterrichtliche Schwimmausbildung durchgeführt werden. Dazu stellt das
Staatliche Schulamt Rostock Personal zur Verfügung.
Das Schulamt, das für die Lehrerplanung
zuständig ist, stellt der Grundschule Rövershagen jedoch nur dann Lehrerstunden
für den Schwimmunterricht zur Verfügung, wenn abgesichert ist, dass
Schwimmunterricht durchgeführt wird. Dafür ist die Erklärung des Schulträgers
notwendig, die Sachkosten (Kosten für die Beförderung und Hallenmiete) zu
übernehmen. Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, kann und darf kein
Schwimmunterricht durgeführt werden und die Schule erhält hierfür keine
Lehrerstunden.
Finanzierung:
Die Kosten setzen sich aus den Beförderungs-
und Mietkosten für die Schwimmhalle zusammen.
Im Jahr 2024 betragen die Kosten für die
Hallenmiete 10,00€ pro Doppelstunde pro Kind.
Bei ca. 15 Schwimmtagen im Jahr 2025 und nach
aktuellem Stand 52 Schüler/innen ergibt dies Gesamtkosten i.H.v. 7.800€.
Die Beförderungskosten lagen in der
Vergangenheit bereits bei 450,00€ brutto je Beförderungstag. Diese Kosten
hängen u.a. auch stark von den freien Kapazitäten der Busunternehmen ab. Bei
den zu erwartenden ca. 15 Fahrten würden sich die Beförderungskosten auf 6.750€
belaufen.
Dies ergibt Gesamtkosten von voraussichtlich
14.550€. Diese Mittel müssen in den Haushalt 2025 eingestellt werden.
Da zur Haushaltsplanung 2025 meist bereits
konkrete Kosten für die Beförderung und auch die Hallenmiete vorliegen, wird
diese Summe im Zuge der Haushaltsplanung konkretisiert und die konkret
benötigten finanziellen Mittel zur Haushaltsplanung 2025 eingereicht.