Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Durchführung des Schwimmunterrichtes im Schuljahr 2024/25 (Haushaltsjahr 2025)
Vorlage
VZD/2675/2024/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag der Grundschule Rövershagen vom 23.01.2024 auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2024/25 (Haushaltsjahr 2025) zu genehmigen.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Beförderungs- sowie Mietkosten (für die Schwimmhalle) werden in den Haushalt 2025 eingestellt.

Laut derzeitigem Stand belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 14.550€. Die konkreten finanziellen Mittel sind derzeit noch nicht bekannt und werden zur Haushaltsplanung 2025 ermittelt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Grundschule Rövershagen hat bei der Gemeinde Rövershagen als Träger der Grundschule mit E-Mail vom 23.01.2024 den Antrag auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2024/25 (2. Schulhalbjahr, daher Haushaltsjahr 2025) gestellt.

Die Meldung für den Schwimmunterricht muss aufgrund der Planung des kommenden Schuljahres bereits bis zum 28.02.2024 beim Staatlichen Schulamt Rostock erfolgen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Klassenstufen 3 und 4 kann Schwimmen als unterrichtliche Schwimmausbildung durchgeführt werden. Dazu stellt das Staatliche Schulamt Rostock Personal zur Verfügung.

Das Schulamt, das für die Lehrerplanung zuständig ist, stellt der Grundschule Rövershagen jedoch nur dann Lehrerstunden für den Schwimmunterricht zur Verfügung, wenn abgesichert ist, dass Schwimmunterricht durchgeführt wird. Dafür ist die Erklärung des Schulträgers notwendig, die Sachkosten (Kosten für die Beförderung und Hallenmiete) zu übernehmen. Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, kann und darf kein Schwimmunterricht durgeführt werden und die Schule erhält hierfür keine Lehrerstunden.

 


Finanzierung:

Die Kosten setzen sich aus den Beförderungs- und Mietkosten für die Schwimmhalle zusammen.

Im Jahr 2024 betragen die Kosten für die Hallenmiete 10,00€ pro Doppelstunde pro Kind.

Bei ca. 15 Schwimmtagen im Jahr 2025 und nach aktuellem Stand 52 Schüler/innen ergibt dies Gesamtkosten i.H.v. 7.800€.

Die Beförderungskosten lagen in der Vergangenheit bereits bei 450,00€ brutto je Beförderungstag. Diese Kosten hängen u.a. auch stark von den freien Kapazitäten der Busunternehmen ab. Bei den zu erwartenden ca. 15 Fahrten würden sich die Beförderungskosten auf 6.750€ belaufen.

Dies ergibt Gesamtkosten von voraussichtlich 14.550€. Diese Mittel müssen in den Haushalt 2025 eingestellt werden.

Da zur Haushaltsplanung 2025 meist bereits konkrete Kosten für die Beförderung und auch die Hallenmiete vorliegen, wird diese Summe im Zuge der Haushaltsplanung konkretisiert und die konkret benötigten finanziellen Mittel zur Haushaltsplanung 2025 eingereicht.