Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.766,56€ auf dem Produktkonto
3.36100.5561900 bzw. 3.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für
Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:
1) 731,77€ aus dem Produktkonto 3.21100-5419001/7419001 (Grundschule –
Zuschuss für Schulsozialarbeit)
2) 1.843,48€ aus dem Produktkonto 3.21100-5237000/7237000 (Grundschule –
Unterhaltung der BGA)
3) 1.144,01€ aus dem Produktkonto 3.21100-5238000/7238000 (Grundschule –
GWG)
4) 47,30€ aus dem Produktkonto 3.21100-5633100/7633100 (Grundschule – Porto)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der Landkreis Rostock den Gemeinden
Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das Haushaltsjahr 2023
zugesandt.
Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung
des Landkreises Rostock erforderlich, da verspätete Rückmeldungen der Familien
zu Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu betreuten Kindern, … usw.
während des Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese Mitteilungen werden
laut Rückmeldung des Landkreises Rostock stetig bearbeitet, um Nachberechnungen
so gering wie möglich zu halten, jedoch ist dies nicht immer möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Gemeinde Rövershagen bedeutet die o.g.
Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v. 3.766,56€ für den Zeitraum
08-11/2023. Insgesamt wurden 21 Gemeindeanteile (á 179,36€) abgefordert, wobei
einige Kinder nur für einen Monat nachberechnet wurden und andere Kinder für
mehrere Monate nachberechnet wurden.
Diese Korrekturrechnung wurde durch die
Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde in den nachberechneten
Monaten bisher noch kein Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind auch alle
für den nachberechneten Zeitraum in der Gemeinde Rövershagen gemeldet.
Kinder, die bereits abgerechnet wurden, wurden
durch die Verwaltung aus der Korrekturrechnung herausgestrichen.
Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige
Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt
Rostocker Heide eingegangen. Das eine Korrekturrechnung eingehen würde und
diese eine Nachzahlung i.H.v. 3.766,56€ für die Gemeinde Rövershagen bedeuten
würde, war nicht vorhersehbar.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Rövershagen gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat der Bürgermeisterin
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben
vom 10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 Euro
(netto) […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
3.766,56€ können aus folgenden Produktkonten finanziert werden:
1) 3.21100-5419001/7419001 (Grundschule – Zuschuss für Schulsozialarbeit)
Hier liegen Einsparungen in
Höhe von 731,77€ vor.
2) 3.21100-5237000/7237000 (Grundschule – Unterhaltung der BGA)
Hier liegen Einsparungen in
Höhe von 1.843,48€ vor.
3) 3.21100-5238000/7238000 (Grundschule – GWG)
Hier liegen Einsparungen in
Höhe von 1.144,01€ vor.
4) 3.21100-5633100/7633100 (Grundschule – Porto)
Hier liegen Einsparungen in
Höhe von 47,30€ vor.