Betreff
2. Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/2674/2024/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.766,56€ auf dem Produktkonto 3.36100.5561900 bzw. 3.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:

1)    731,77€ aus dem Produktkonto 3.21100-5419001/7419001 (Grundschule – Zuschuss für Schulsozialarbeit)

2)    1.843,48€ aus dem Produktkonto 3.21100-5237000/7237000 (Grundschule – Unterhaltung der BGA)

3)    1.144,01€ aus dem Produktkonto 3.21100-5238000/7238000 (Grundschule – GWG)

4)    47,30€ aus dem Produktkonto 3.21100-5633100/7633100 (Grundschule – Porto)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der Landkreis Rostock den Gemeinden Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das Haushaltsjahr 2023 zugesandt.

Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung des Landkreises Rostock erforderlich, da verspätete Rückmeldungen der Familien zu Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu betreuten Kindern, … usw. während des Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese Mitteilungen werden laut Rückmeldung des Landkreises Rostock stetig bearbeitet, um Nachberechnungen so gering wie möglich zu halten, jedoch ist dies nicht immer möglich.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Gemeinde Rövershagen bedeutet die o.g. Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v. 3.766,56€ für den Zeitraum 08-11/2023. Insgesamt wurden 21 Gemeindeanteile (á 179,36€) abgefordert, wobei einige Kinder nur für einen Monat nachberechnet wurden und andere Kinder für mehrere Monate nachberechnet wurden.

Diese Korrekturrechnung wurde durch die Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde in den nachberechneten Monaten bisher noch kein Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind auch alle für den nachberechneten Zeitraum in der Gemeinde Rövershagen gemeldet.

Kinder, die bereits abgerechnet wurden, wurden durch die Verwaltung aus der Korrekturrechnung herausgestrichen.

 

Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Das eine Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine Nachzahlung i.H.v. 3.766,56€ für die Gemeinde Rövershagen bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Rövershagen gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat der Bürgermeisterin laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben vom 10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500 Euro (netto) […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.  

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.766,56€ können aus folgenden Produktkonten finanziert werden:

1)    3.21100-5419001/7419001 (Grundschule – Zuschuss für Schulsozialarbeit)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 731,77€ vor.

2)    3.21100-5237000/7237000 (Grundschule – Unterhaltung der BGA)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 1.843,48€ vor.

3)    3.21100-5238000/7238000 (Grundschule – GWG)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 1.144,01€ vor.

4)    3.21100-5633100/7633100 (Grundschule – Porto)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 47,30€ vor.