Betreff
2. Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/3285/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von

11.299,68€ auf dem Produktkonto 1.36100.5561900 bzw. 1.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:

1) 3.757,61€ aus dem Produktkonto 1.21100-5238000/7238000 (Grundschule – geringwertige Geräte, sonstige Ausstattung)

2) 5.346,44€ aus dem Produktkonto 1.21100-5246000/7246000 (Grundschule – Lernmittel)

3) 1.814,27€ aus dem Produktkonto 1.21100-5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial)

4) 381,36€ aus dem Produktkonto 1.21100-5612000/7612000 (Grundschule – Aufwendungen für Aus- und Fortbildung)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der

Landkreis Rostock den Gemeinden Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das

Haushaltsjahr 2023 zugesandt.

Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung des Landkreises Rostock erforderlich, da

verspätete Rückmeldungen der Familien zu Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu

betreuten Kindern, … usw. während des Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese

Mitteilungen werden laut Rückmeldung des Landkreises stetig bearbeitet, um Nachberechnungen

so gering wie möglich zu halten, jedoch ist dies nicht immer möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Gemeinde Bentwisch bedeutet die o.g. Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v.

11.299,68€ für den Zeitraum 06-12/2023. Insgesamt wurden 63 Gemeindeanteile (á 179,36€)

abgefordert, wobei einige Kinder nur für einen Monat nachberechnet wurden und andere Kinder

für mehrere Monate nachberechnet wurden.

Die Korrekturrechnung wurde durch die Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde

in den nachberechneten Monaten bisher noch kein Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind

auch alle für den nachberechneten Zeitraum in der Gemeinde Bentwisch gemeldet.

Kinder, die bereits abgerechnet wurden, sowie Kinder, die aus der Gemeinde verzogen sind, wurden durch die Verwaltung aus der Korrekturrechnung herausgestrichen.

 

Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie

unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Das eine

Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine Nachzahlung i.H.v. 11.299,68€ für die

Gemeinde Bentwisch bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Bentwisch gemäß § 27

Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 10% des betreffenden

Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen.

Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die

Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben

entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 11.299,68€ können aus folgenden Produktkonten finanziert werden:

1) 1.21100-5238000/7238000 (Grundschule – geringwertige Geräte, sonstige Ausstattung)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 3.757,61€ vor.

2) 1.21100-5246000/7246000 (Grundschule – Lernmittel)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 5.346,44€ vor.

3) 1.21100-5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 1.814,27€ vor.

4) 1.21100-5612000/7612000 (Grundschule – Aufwendungen für Aus- und Fortbildung)

Hier liegen Einsparungen in Höhe von 400,00€ vor.