Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
11.299,68€ auf dem Produktkonto 1.36100.5561900
bzw. 1.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort
– Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:
1) 3.757,61€ aus dem Produktkonto
1.21100-5238000/7238000 (Grundschule – geringwertige Geräte, sonstige
Ausstattung)
2) 5.346,44€ aus dem Produktkonto
1.21100-5246000/7246000 (Grundschule – Lernmittel)
3) 1.814,27€ aus dem Produktkonto
1.21100-5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial)
4) 381,36€ aus dem Produktkonto 1.21100-5612000/7612000
(Grundschule – Aufwendungen für Aus- und Fortbildung)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der
Landkreis Rostock den Gemeinden
Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das
Haushaltsjahr 2023 zugesandt.
Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung
des Landkreises Rostock erforderlich, da
verspätete Rückmeldungen der Familien zu
Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu
betreuten Kindern, … usw. während des
Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese
Mitteilungen werden laut Rückmeldung des
Landkreises stetig bearbeitet, um Nachberechnungen
so gering wie möglich zu halten, jedoch ist
dies nicht immer möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Gemeinde Bentwisch bedeutet die o.g.
Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v.
11.299,68€ für den Zeitraum 06-12/2023.
Insgesamt wurden 63 Gemeindeanteile (á 179,36€)
abgefordert, wobei einige Kinder nur für einen
Monat nachberechnet wurden und andere Kinder
für mehrere Monate nachberechnet wurden.
Die Korrekturrechnung wurde durch die
Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde
in den nachberechneten Monaten bisher noch kein
Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind
auch alle für den nachberechneten Zeitraum in
der Gemeinde Bentwisch gemeldet.
Kinder, die bereits abgerechnet wurden, sowie
Kinder, die aus der Gemeinde verzogen sind, wurden durch die Verwaltung aus der
Korrekturrechnung herausgestrichen.
Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige
Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt
Rostocker Heide eingegangen. Das eine
Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine
Nachzahlung i.H.v. 11.299,68€ für die
Gemeinde Bentwisch bedeuten würde, war nicht
vorhersehbar.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Bentwisch gemäß § 27
Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen von 10% des betreffenden
Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00
Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen.
Darüber hinaus entscheidet die
Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die
Gemeindevertretung über die Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
11.299,68€ können aus folgenden Produktkonten finanziert werden:
1) 1.21100-5238000/7238000 (Grundschule –
geringwertige Geräte, sonstige Ausstattung)
Hier liegen Einsparungen in Höhe von 3.757,61€
vor.
2) 1.21100-5246000/7246000 (Grundschule –
Lernmittel)
Hier liegen Einsparungen in Höhe von 5.346,44€
vor.
3) 1.21100-5631000/7631000 (Grundschule –
Büromaterial)
Hier liegen Einsparungen in Höhe von 1.814,27€
vor.
4) 1.21100-5612000/7612000 (Grundschule –
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung)
Hier liegen Einsparungen in Höhe von 400,00€
vor.