Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/2181/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von

8.153,34€ auf dem Produktkonto 6.36100.5561900 bzw. 6.36100.7561900

(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort) aus dem Produktkonto 6.61200.4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der Landkreis Rostock den Gemeinden Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das Haushaltsjahr 2023 zugesandt.

Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung des Landkreises Rostock erforderlich, da verspätete Rückmeldungen der Familien zu Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu betreuten Kindern, … usw. während des Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese Mitteilungen werden laut Rückmeldung des Landkreises stetig bearbeitet, um Nachberechnungen so gering wie möglich zu halten, jedoch ist dies nicht immer möglich.  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Gemeinde Gelbensande bedeutet die o.g. Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v. 9.506,08€ für den Zeitraum 08-12/2023. Insgesamt wurden 53 Gemeindeanteile (á 179,36€) abgefordert, wobei einige Kinder nur für einen Monat nachberechnet wurden und andere Kinder für alle 4 Monate nachberechnet wurden.

Die Korrekturrechnung wurde durch die Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde in den nachberechneten Monaten bisher noch kein Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind auch alle für den nachberechneten Zeitraum in der Gemeinde Gelbensande gemeldet.

 

Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie

unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Das eine Korrekturrechnung eingehen würde und diese eine Nachzahlung i.H.v. 9.506,08€ für die Gemeinde Gelbensande bedeuten würde, war nicht vorhersehbar.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Gelbensande gemäß § 27

Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung). 

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von 10% des betreffenden Produktsachkontos,

jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabenfall übertragen. Darüber hinaus

entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die

Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2024:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort) stehen noch 1.352,74€ zur Verfügung.

Damit verbleiben überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 8.153,34€ (9.506,08€ abzgl. 1.352,74€).

Diese überplanmäßigen Ausgaben können aus dem Produktkonto 6.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) finanziert werden. Aufgrund der Zinszahlungen/Zinserhöhungen stehen hier noch Mehreinnahmen i.H.v. 18.318,40€ zur Verfügung, so dass die noch fehlende Summe i.H.v. 8.153,34€ aus diesem Produktkonto finanziert werden kann.