Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
8.153,34€ auf dem Produktkonto 6.36100.5561900
bzw. 6.36100.7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe,
Kita und Hort) aus dem Produktkonto 6.61200.4715100/6715100 (Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.12.2023, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 20.12.2023, hat der Landkreis Rostock den Gemeinden
Korrekturrechnungen für die Kita-Gemeindeanteile für das Haushaltsjahr 2023
zugesandt.
Diese Korrekturrechnungen sind nach Rückmeldung
des Landkreises Rostock erforderlich, da verspätete Rückmeldungen der Familien
zu Umzügen, verspätete Rückmeldungen der Träger zu betreuten Kindern, … usw.
während des Kalenderjahres 2023 eingegangen sind. Diese Mitteilungen werden
laut Rückmeldung des Landkreises stetig bearbeitet, um Nachberechnungen so
gering wie möglich zu halten, jedoch ist dies nicht immer möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Gemeinde Gelbensande bedeutet die o.g.
Korrekturrechnung eine Nachzahlung i.H.v. 9.506,08€ für den Zeitraum
08-12/2023. Insgesamt wurden 53 Gemeindeanteile (á 179,36€) abgefordert, wobei
einige Kinder nur für einen Monat nachberechnet wurden und andere Kinder für
alle 4 Monate nachberechnet wurden.
Die Korrekturrechnung wurde durch die
Verwaltung geprüft. Für die angegebenen Kinder wurde in den nachberechneten
Monaten bisher noch kein Gemeindeanteil gezahlt und die Kinder sind auch alle
für den nachberechneten Zeitraum in der Gemeinde Gelbensande gemeldet.
Aufgrund der Nachberechnung sind überplanmäßige
Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Die Korrekturrechnung ist in 12/2023 im Amt
Rostocker Heide eingegangen. Das eine Korrekturrechnung eingehen würde und
diese eine Nachzahlung i.H.v. 9.506,08€ für die Gemeinde Gelbensande bedeuten
würde, war nicht vorhersehbar.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Gelbensande gemäß § 27
Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von
10% des betreffenden Produktsachkontos,
jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […]
je Ausgabenfall übertragen. Darüber hinaus
entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die
Gemeindevertretung über die Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2024:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort) stehen noch
1.352,74€ zur Verfügung.
Damit verbleiben überplanmäßige Ausgaben i.H.v.
8.153,34€ (9.506,08€ abzgl. 1.352,74€).
Diese überplanmäßigen Ausgaben können aus dem
Produktkonto 6.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft –
Zinserträge von Banken) finanziert werden. Aufgrund der
Zinszahlungen/Zinserhöhungen stehen hier noch Mehreinnahmen i.H.v. 18.318,40€
zur Verfügung, so dass die noch fehlende Summe i.H.v. 8.153,34€ aus diesem
Produktkonto finanziert werden kann.