Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt die am 03.06.2022 in Kraft getretene Satzung über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 gem. § 17 (1)
BauGB um ein Jahr zu verlängern.
Sowie die Entscheidung über den Ankauf von Flächen, die
weitere Nutzung usw. für den Geltungsbereich des B-Planes 7 oder andere Flächen
des Osmosegeländes getroffen ist, die dann nicht mehr mit dem
Aufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 7 vereinbar sind, sind beide Beschlüsse (Beschluss Nr.
VBE/2004/2022/GGE und VBE/2006/2022/GGE)
aufzuheben, da ansonsten die bestehende Beschlusslage der Gemeinde
andersartige städtebauliche Entwicklungen nicht ermöglicht.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Am 24.02.2022 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 7 „Kultur- und Bewegungspark“ für
einen Teilgebiet der ehemalige „Osmosefläche“ gefasst.
Die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie an
den Landkreis Rostock erfolgte.
Zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen Planbereich wurde auf
derselben Sitzung eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit Ablauf des
03.06.2022 in Kraft getreten.
Eine Veränderungssperre tritt nach § 17 (1) BauGB nach Ablauf von 2
Jahren außer Kraft, kann aber durch die Gemeinde um 1 Jahr verlängert werden.
Der hier dargestellte Geltungsbereich des B-Planes ist
identisch für die Veränderungssperre.
Zu beachten ist, dass die Veränderungssperre zwingend an die Ziele des
zukünftigen B-Planes, formuliert im Aufstellungsbeschluss, gebunden ist.
Gemäß Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 7 wurden die folgenden
Planungsziele formuliert:
-
die Errichtung einer
Sportanlage inkl. dem Nutzungszweck entsprechende Gebäude und bauliche Anlagen
-
der Bau eines
Mehrgenerationsspielplatzes
-
die Ausweisung einer Fläche
für Kleingewerbe
-
die Schaffung einer
Feuerwehrkampfbahn sowie der
-
Bau einer verkehrlichen
Anbindung zwischen dem Wohngebiet „Heidering“ und dem Sportplatzweg zur
Entlastung des innerörtlichen Verkehrs
Im Laufe der letzten 2 Jahre haben sich durch mehrere Umstände, die mit
dem geplanten Erwerb der Fläche zusammenhängen, die Ziele der Gemeinde sowohl
was die anzukaufenden Flächen, als auch die städtebaulichen Planungsziele für
diese Areale geändert.
Eine entsprechende Beschlusslage besteht nicht.
Aktueller Sachstand:
In einem Schreiben des Bürgermeisters an Frau Schwesig, wird die aktuelle
Situation zum Erwerb der Osmosefläche geschildert und das sich erheblich
verkleinerte Vorhabe wie folgt beschrieben:
Die Gemeinde Gelbensande erwirbt die 2 Grundstücke, die als Wald und Freifläche
mit Wald ausgewiesen sind. Damit hätten wir einen Baustein für das
Hochwasserschutzkonzept und eine Verbesserung des Lärmschutzes zwischen dem
mehrgeschossigen Wohngebiet und der B105. Auf der vorhandenen Freifläche
könnten ein Bolzplatz, ein Spielplatz und ein Trimm-Dich-Pfad entstehen. Also
die Minimalvariante des angedachten Kultur- und Bewegungsparks.
Diese Minimalvariante reiht sich in das Konzept „grüne
und soziale“ Gemeinde ein.
In der Dezembersitzung der Gemeindevertretung wurde außerdem über die
mögliche Nutzung der Freiflächen durch Photovoltaikanlagen hingewiesen.
Da nicht absehbar ist, was die Gemeinde nun wirklich umsetzen kann,
sollte die Veränderungssperre verlängert werden.
Wenn dies geregelt ist, sollte der bestehende Aufstellungsbeschluss zum B
7 sowie die Veränderungssperre aufgehoben werden, da ansonsten jegliches
Handeln gegen die Beschlusslage der Gemeinde verstoßen würde und damit für die
Zukunft jeglichen vertraglich zu schließenden Vereinbarungen die rechtliche Handlungsgrundlage
entzogen wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher
1.
Die Satzung über die Veränderungssperre um ein Jahr zu
verlängern
2.
Wenn die Entscheidung über den Ankauf von Flächen, die
weitere Nutzung usw. getroffen ist, den Aufstellungsbeschluss und die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 aufzuheben, da
ansonsten die bestehende Beschlusslage der Gemeinde andersartige städtebauliche
Entwicklungen nicht ermöglicht.
Nicht außer Acht zu lassen ist bei jeglicher Entscheidung der Gemeinde,
dass die Osmosefläche nur für eine gewerbliche Nutzung saniert wurde. Für eine
Nutzung mit hohem Versiegelungsgrad und wenig Erdbewegung/Bodenkontakt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen uind 0 Stimmenthaltungen
dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.