Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage
(Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des
Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf, das gemeindliche Einvernehmen
nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB zu erteilen.
Auf Grund der nahen Lage des
Landwirtschaftsbetriebes zum Vorhaben sowie der Beschreibung im Antrag, dass im
Brandfall der Batterien nicht gelöscht werden und das Kühlmittel aus Öl
besteht, ist durch den Landkreis die Brandschutzdienststelle um Stellungnahme
zum Vorhaben aufzufordern.
oder
Beschlussvorschlag des Bauausschusses vom 21.02.2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage
(Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des
Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf, das gemeindliche Einvernehmen
nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB zu erteilen.
Auf Grund der nahen Lage des
Landwirtschaftsbetriebes zum Vorhaben sowie der Beschreibung im Antrag, dass im
Brandfall der Batterien nicht gelöscht werden und das Kühlmittel aus Öl
besteht, ist durch den Landkreis die Brandschutzdienststelle um Stellungnahme
zum Vorhaben aufzufordern.
Des Weiteren ist durch den Vorhabenträger
nachzuweisen, dass die Schallwerte gem. TA Lärm für die Tag- und Nachtstunden
für Wohnnutzung an den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite
eingehalten werden.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Bauantrag zur Errichtung
einer Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf
einer Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zur
Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben soll auf der freien Fläche
zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und dem Gelände der 50 Hertz GmbH errichtet
werden.
Die Beschreibung des Vorhabens entnehmen Sie
bitte den beigefügten Anlagen.
Der Vorhabenstandort ist dem unbeplanten
Außenbereich der Gemeinde zuzuordnen und zählt zu den privilegierten Vorhaben
nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB. (Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit
Elektrizität).
Bauplanungsrechtlich gibt es gegen das
beantragte Vorhaben keine Einwände. Da die eingesetzten Batterien im Brandfall
nicht gelöscht werden, sollte durch den Landkreis auf Grund der Nähe zum
Landwirtschaftsbetrieb die Brandschutzdienststelle zur Stellungnahme
aufgefordert werden.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 17.01.2024:
Der Bauausschuss hat diese Beschlussvorlage auf
der Sitzung am 17.01.2024 zurückgestellt, um einen Vertreter des Bauherrn zur
nächsten Sitzung einzuladen.
Das Projekt soll vorgestellt und mit dem
Bauherren beraten werden.
Die Verwaltung hat das Unternehmen mit Datum
vom 19.01.2024 eingeladen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 21.02.2024
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Stimmenthaltungen dem
Beschlussvorschlag mit der folgender Ergänzung zuzustimmen:
Des Weiteren ist durch den Vorhabenträger
nachzuweisen, dass die Schallwerte gem. TA Lärm für die Tag- und Nachtstunden
für Wohnnutzung an den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite
eingehalten werden.