Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf
Vorlage
VBE/3281/2024/GBE
Aktenzeichen
06844-23-63217
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf, das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB zu erteilen.

Auf Grund der nahen Lage des Landwirtschaftsbetriebes zum Vorhaben sowie der Beschreibung im Antrag, dass im Brandfall der Batterien nicht gelöscht werden und das Kühlmittel aus Öl besteht, ist durch den Landkreis die Brandschutzdienststelle um Stellungnahme zum Vorhaben aufzufordern.

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag des Bauausschusses vom 21.02.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf, das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB zu erteilen.

Auf Grund der nahen Lage des Landwirtschaftsbetriebes zum Vorhaben sowie der Beschreibung im Antrag, dass im Brandfall der Batterien nicht gelöscht werden und das Kühlmittel aus Öl besteht, ist durch den Landkreis die Brandschutzdienststelle um Stellungnahme zum Vorhaben aufzufordern.

Des Weiteren ist durch den Vorhabenträger nachzuweisen, dass die Schallwerte gem. TA Lärm für die Tag- und Nachtstunden für Wohnnutzung an den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingehalten werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Bauantrag zur Errichtung einer Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben soll auf der freien Fläche zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und dem Gelände der 50 Hertz GmbH errichtet werden.

Die Beschreibung des Vorhabens entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.

Der Vorhabenstandort ist dem unbeplanten Außenbereich der Gemeinde zuzuordnen und zählt zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB. (Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität).

 

Bauplanungsrechtlich gibt es gegen das beantragte Vorhaben keine Einwände. Da die eingesetzten Batterien im Brandfall nicht gelöscht werden, sollte durch den Landkreis auf Grund der Nähe zum Landwirtschaftsbetrieb die Brandschutzdienststelle zur Stellungnahme aufgefordert werden.

 

 


Stellungnahme des Bauausschusses vom 17.01.2024:

Der Bauausschuss hat diese Beschlussvorlage auf der Sitzung am 17.01.2024 zurückgestellt, um einen Vertreter des Bauherrn zur nächsten Sitzung einzuladen.

Das Projekt soll vorgestellt und mit dem Bauherren beraten werden.

Die Verwaltung hat das Unternehmen mit Datum vom 19.01.2024 eingeladen.

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 21.02.2024

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag mit der folgender Ergänzung zuzustimmen:

Des Weiteren ist durch den Vorhabenträger nachzuweisen, dass die Schallwerte gem. TA Lärm für die Tag- und Nachtstunden für Wohnnutzung an den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite eingehalten werden.