Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 20 für das Gewerbegebiet
westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters als nachhaltiges
Gewerbegebiet zu entwickeln.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und bei Zustimmung zum
Beschlussvorschlag 1
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
billigt die in der Anlage beigefügte um das Kapitel „nachhaltiges
Gewerbegebiet“ erweiterte Begründung zum B-Plan 20 für das
Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat im März 2021 den B-Plan Nr. 20 für das
Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters als
Satzung beschlossen.
Die noch ausstehende Naturschutzgenehmigung wurde im Januar 2022 erteilt.
Der B-Plan ist noch nicht in Kraft gesetzt.
Nunmehr liegt ein Schreiben über die Zusicherung zur Ausreichung von 90 %
Förderung der Erschließungskosten vom Wirtschaftsministerium vor, wenn die
Gemeinde sich per Beschluss dazu bekennt, das Gewerbegebiet als nachhaltiges
Gewerbegebiet zu entwickeln. Hierzu gehört u.a. ein Energiekonzept zur
anteiligen Nutzung regenerativer Energiequellen, die Erhöhung der
Energie-Effizienz anzusiedelnder Unternehmen sowie die Sicherung eines
nachhaltigen Wassermanagements durch, wenn möglich, naturnahe
Regenwasserbewirtschaftung und Maßnahmen der effizienten Wassernutzung. Das
Regenwasser soll bereits auf den Grundstücken gereinigt und dann der
öffentlichen Kanalisation zugeleitet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Förderung als nachhaltiges Gewerbegebiet
ist an die Erfüllung von Förderkriterien gebunden, die zwar nicht zur Änderung
des B-Planes selbst, aber zur Erweiterung der bereits im Satzungsbeschluss
gebilligten Begründung um eben diese Förderkriterien führt.
In der Bauausschusssitzung wird Herr Böhm,
Stadtplaner, Büro bsd aus Rostock auf die Förderkriterien und deren Verankerung
in der Begründung eingehen und die Notwendigkeit der Erweiterung der Begründung
zum B-Plan erläutern.
Diese Beschlussvorlage dient
1. Der Entscheidung der Gemeindevertretung zur Entwicklung des
Gewerbegebietes gem. B-Plan Nr. 20 als nachhaltiges Gewerbegebiet und
2. Der Aufnahme der Förderkriterien, die nicht nach § 9 BauGB Bestandteil
der Planzeichnung und Teil B, Text, des
B-Planes werden können, in die Begründung zum B-Plan und damit die
Notwendigkeit, die Begründung in der erweiterten Form zu billigen.
Die Beschlussvorlage dient ausschließlich den
bauleitplanerischen Belangen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Zu Beschlussvorschlag 1 empfiehlt der Bauausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den
Geltungsbereich des B-Planes 20 als nachhaltiges Gewerbegebiet zu entwickeln.
Ein Mitglied des Bauausschusses hat sich als befangen erklärt.
Zu Beschlussvorschlage 2
Der Bauausschuss hat die Entscheidungen zum
Umgang mit den Förderrichtlinien erarbeitet. Sie werden durch den Stadtplaner
als eigenständiges Kapitel in der Begründung zum B 20 formuliert.
Für die Punkte die auf Grund gesetzlicher
Vorgaben des § 9 BauGB keinen Niederschlag im
B-Plan finden können, wird diese Entscheidung
und der weitere mögliche Umgang damit, ebenfalls in den Beschluss aufgenommen.
Der Bauausschuss hat mit 7 Ja-Stimmen 0
Stimmenthaltungen und 0 Neinstimmen der Erweiterung der Begründung zugestimmt
und empfiehlt der Gemeindevertretung diese Begründung erneut zu billigen. Ein
Mitglied des Bauausschusses hat sich als befangen erklärt.
Da der Bauausschuss am Vorabend der
Einladungsfrist stattfand wird die komplette Beschlussempfehlung Nr. 2 zur
Gemeindevertretersitzung nachgereicht.
Die Beschlussvorlage
wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 25.01.2024 zurückgestellt, da
die im Beschlussvorschlag 2 zu
billigende Begründung noch nicht vorlag.
Erneute
Stellungnahme der Verwaltung:
Leider liegt die Begründung noch nicht vollständig vor, da dafür das Energiekonzept fertig sein muss.
Nach Rücksprache mit Herrn Busekow, ist die Fertigstellung zeitnah zu erwarten. Jedoch werden die Ladungsfristen zur Gemeindevertretersitzung nicht zu halten sein.
In Anbetracht dessen, dass die Entscheidung der Gemeinde, den B-Plan Nr. 20 als nachhaltiges Gewerbegebiet zu entwickeln Grundvoraussetzung für jegliches weiteres Handeln dazu ist, empfiehlt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage nur über diese Willensbekundung (im Beschlussvorschlag 1 formuliert) zu beschließen.
Der dann bei Zustimmung noch notwendige Beschluss über die Billigung der erweiterten Begründung zum B-Plan Nr. 20 wird Ihnen zur nächsten Gemeindevertretersitzung als eigenständiger Beschluss vorgelegt.
Die Verwaltung reduziert damit die Beschlussvorlage auf den Beschlussvorschlag zum nachhaltigen Gewerbegebiet.