Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch vom
08.01.2024 auf Bereitstellung finanzieller
Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den
Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.07.2025 an der Grundschule
Bentwisch zu genehmigen.
Für den Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.12.2024
sind die entsprechenden finanziellen Mittel im
Haushalt 2024 eingestellt. Für den Zeitraum vom
01.01.2025 – 31.07.2025 werden finanzielle
Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in
den Haushalt 2025 der Gemeinde Bentwisch
eingestellt.
Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem
FSJler vom 01.08.2024 – 31.07.2025 wird somit
genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die
entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.01.2024, im Amt Rostocker
Heide per E-Mail eingegangen am 08.01.2024,
hat Frau Schmidt, Leiterin der Grundschule
Bentwisch, einen Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die
Beschäftigung eines FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom
01.01.2025 – 31.07.2025 (Haushaltsjahr 2025) gestellt (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die
Gemeindevertretung Bentwisch am 02.02.2023
beschlossen, der Beschäftigung eines FSJlers in
der Zeit vom 01.08.2023 – 31.07.2024
zuzustimmen und die entsprechenden finanziellen
Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft
nun demnächst aus.
Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021,
01.08.2021 – 31.07.2022 sowie 01.08.2022 – 31.07.2023 wurde bereits ein FSJler
an der Grundschule Bentwisch beschäftigt.
Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine
große Unterstützung der Lehrkräfte an der
Grundschule Bentwisch darstellten, möchte die
Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen
und eine/n neue/n FSJler/in für den Zeitraum
vom 01.08.2024 – 31.07.2025 beschäftigen.
Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2024 im
Gespräch war, wurden im Haushalt 2024
vorsorglich bereits die finanziellen Mittel für
das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier
keine Anpassung des Haushaltsansatzes
erforderlich ist.
Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem
FSJler vom 01.08.2024 – 31.07.2025
abschließen zu können, muss jedoch auch die
Finanzierung vom 01.01.2025 – 31.07.2025
(Haushaltsjahr 2025) gesichert sein.
Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine
freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht
zur Beschäftigung eines FSJlers verpflichtet.
Grundsätzlich wird der Unterricht an den
Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch
die oberste Schulbehörde durch Rahmenpläne und
schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln
entsprechend § 9 und 10 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und
abgesichert. Ein FSJler würde damit eine
zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte an der
Grundschule Bentwisch bedeuten und den
Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.
Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie
folgt zusammen:
Taschengeld: 410,00€
SV-Beiträge: 180,00€
Seminar-/Bildungsangebote: 170,00€
Gesamtausgaben: 760,00€
abzügl. Bundesmittel: 300,00€
monatliche Ausgaben: 460,00€
Sofern keine weiteren Änderungen auftreten und
es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung
bleibt, würde dies für den Zeitraum vom
01.01.2025 – 31.07.2025 Kosten in Höhe von 3.220,00€
für die Gemeinde Bentwisch bedeuten.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
16.01.2024:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.
Finanzierung:
Bei Genehmigung des Antrages müssen die
finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich
3.220,00€ in den Haushalt 2025 der Gemeinde
eingestellt werden.