Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Zustimmung der Beschäftigung eines FSJlers an der Grundschule Bentwisch ab dem 01.08.2024
Vorlage
VZD/3278/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch vom

08.01.2024 auf Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschäftigung eines FSJlers für den

Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.07.2025 an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen.

Für den Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.12.2024 sind die entsprechenden finanziellen Mittel im

Haushalt 2024 eingestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.07.2025 werden finanzielle

Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.220,00€ in den Haushalt 2025 der Gemeinde Bentwisch

eingestellt.

Der Abschluss eines Jahresvertrages mit einem FSJler vom 01.08.2024 – 31.07.2025 wird somit

genehmigt und der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.01.2024, im Amt Rostocker Heide per E-Mail eingegangen am 08.01.2024,

hat Frau Schmidt, Leiterin der Grundschule Bentwisch, einen Antrag auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschäftigung eines FSJlers (freiwilliges soziales Jahr) für den Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.07.2025 (Haushaltsjahr 2025) gestellt (siehe Anlage).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Antrag der Grundschule Bentwisch hat die Gemeindevertretung Bentwisch am 02.02.2023

beschlossen, der Beschäftigung eines FSJlers in der Zeit vom 01.08.2023 – 31.07.2024

zuzustimmen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Dieser Zeitraum läuft

nun demnächst aus.

Auch in der Zeit vom 01.08.2020 – 31.07.2021, 01.08.2021 – 31.07.2022 sowie 01.08.2022 – 31.07.2023 wurde bereits ein FSJler an der Grundschule Bentwisch beschäftigt.

 

Da die bisher beschäftigten FSJler stets eine große Unterstützung der Lehrkräfte an der

Grundschule Bentwisch darstellten, möchte die Grundschule Bentwisch dies gerne fortsetzen

und eine/n neue/n FSJler/in für den Zeitraum vom 01.08.2024 – 31.07.2025 beschäftigen.

Da dies bereits zur Haushaltsplanung 2024 im Gespräch war, wurden im Haushalt 2024

vorsorglich bereits die finanziellen Mittel für das gesamte Kalenderjahr eingeplant, so dass hier

keine Anpassung des Haushaltsansatzes erforderlich ist.

Um den entsprechenden Jahresvertrag mit einem FSJler vom 01.08.2024 – 31.07.2025

abschließen zu können, muss jedoch auch die Finanzierung vom 01.01.2025 – 31.07.2025

(Haushaltsjahr 2025) gesichert sein.

 

Die Beschäftigung eines FSJlers stellt eine freiwillige Aufgabe für die Gemeinde dar. Sie ist nicht

zur Beschäftigung eines FSJlers verpflichtet.

Grundsätzlich wird der Unterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch

die oberste Schulbehörde durch Rahmenpläne und schulinterne Lehrpläne sowie Stundentafeln

entsprechend § 9 und 10 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und

abgesichert. Ein FSJler würde damit eine zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte an der

Grundschule Bentwisch bedeuten und den Arbeitsalltag entsprechend erleichtern.

 

Die monatlichen Kosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

 

Taschengeld:                                     410,00€

SV-Beiträge:                                      180,00€

Seminar-/Bildungsangebote: 170,00€

Gesamtausgaben:                           760,00€

abzügl. Bundesmittel:    300,00€

monatliche Ausgaben: 460,00€

 

Sofern keine weiteren Änderungen auftreten und es auch zukünftig bei dieser Kostenaufstellung

bleibt, würde dies für den Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.07.2025 Kosten in Höhe von 3.220,00€

für die Gemeinde Bentwisch bedeuten.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 16.01.2024:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Bei Genehmigung des Antrages müssen die finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich

3.220,00€ in den Haushalt 2025 der Gemeinde eingestellt werden.