Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet)
Vorlage
VOA/3277/2024/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung für die Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet)

 

2. Änderung der

Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch

(Gewerbegebiet)

 

Auf der Grundlage des § 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2024 folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I - Änderungen

1. § 4 Gebührensatz – wird wie folgt geändert:

Für die Inanspruchnahme der Reinigung und Durchführung des Winterdienstes der Straßen der Reinigungsklasse 2 (Anlage 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch) werden folgende Gebühren erhoben:

Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich:

                               Reinigungsklasse 2                             5,58 EUR.

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

 

Bentwisch, _______________                        ________________________________

Ort, Datum                                                                          Unterschrift/ Siegel

 

                                                                                              Andreas Krüger

                                                                                              Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Bentwisch, _______________                        ________________________________

Ort, Datum                                                                          Unterschrift

 

                                                                                              Andreas Krüger

                                                                                              Bürgermeister

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet) mit dem neu kalkulierten Gebührensatz beschlossen. Am 19.12.2023 erfolgte die Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 30.11.2023, Posteingang 14.12.2023, hat die Stadtentsorgung Rostock eine Preisanpassung für die Straßenreinigung im Gewerbegebiet ab 01.01.2024 geschickt.

Da diese Kosten umlegbar sind, wurde die 2. Änderung der Gebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2024 erarbeitet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich laut Vertrag um 9,14 Kehrkilometer Straßenreinigung im Gewerbegebiet.

Ab 01.01.2023 betrugen die Kosten 22,66 EUR netto (26,97 EUR brutto) je Kehrkilometer.

Ab 01.01.2024 sollen die Kosten 24,92 EUR netto (29,66 EUR brutto) je Kehrkilometer.

Somit erhöhen sich monatlichen Beträge von 246,47 EUR brutto (2.957,64 EUR/ Jahr) auf 271,05 EUR brutto (3.252,60 EUR/ Jahr).

 

Damit die Gemeinde die zusätzlichen Kosten nicht tragen muss, wurde die 2. Änderung der Gebührensatzung erarbeitet.

Diese ist rückwirkend zum 01.01.2024. Der rückwirkende Beschluss ist möglich, da es bereits eine Gebührensatzung gibt und der Gebührenpflichtige somit mit der Gebühr rechnen muss.

 

Nach der nun überarbeiteten Kalkulation kann ab 01.01.2024 eine Gebühr von 5,58 EUR je Frontmeter (laut 1. Änderung 5,55 EUR) umgelegt werden.

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 54102.5233811 (Straßenreinigung/Winterdienst Gewerbegebiet) sind 70.600 EUR geplant. Durch die Planung eines kleinen Puffers beim Winterdienst Straßen sind die Mehrkosten für die Straßenreinigung gedeckt.

Auf dem Produktkonto 54102.4322300 (Entgelte für die Straßenreinigung – Gewerbegebiet) sind 45.000 EUR als Ertrag geplant.

Im Gewerbegebiet sind 10.074 Straßenmeter (inkl. Gemeindegrundstücke/ Verkehrsflächen – geschätzt 861 m) umlagefähig.

Somit sind rund 9.213 Frontmeter umlagefähig; bei einem Gebührensatz von 5,58 EUR je Frontmeter kann die Gemeinde mit rund 51.408,54 EUR rechnen.

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 17.01.2024:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen entsprechend des vorliegenden Beschlussvorschlages die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet) zu beschließen.