Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung für die
Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet)
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in
der Gemeinde Bentwisch
(Gewerbegebiet)
Auf der Grundlage des § 5 und 15
der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2,
4 und 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des § 50 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) jeweils
in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2024 folgende Satzung erlassen:
Artikel I - Änderungen
1. § 4 Gebührensatz – wird wie folgt geändert:
Für die Inanspruchnahme der
Reinigung und Durchführung des Winterdienstes der Straßen der Reinigungsklasse
2 (Anlage 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch)
werden folgende Gebühren erhoben:
Die Gebühren betragen je Meter
Frontlänge jährlich:
Reinigungsklasse
2 5,58 EUR.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Bentwisch,
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Ort, Datum Unterschrift/
Siegel
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung
gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften.
Bentwisch,
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Ort, Datum Unterschrift
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung die 1. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch
(Gewerbegebiet) mit dem neu kalkulierten Gebührensatz beschlossen. Am
19.12.2023 erfolgte die Bekanntmachung.
Mit Schreiben vom 30.11.2023, Posteingang 14.12.2023, hat die
Stadtentsorgung Rostock eine Preisanpassung für die Straßenreinigung im
Gewerbegebiet ab 01.01.2024 geschickt.
Da diese Kosten umlegbar sind, wurde die 2. Änderung der Gebührensatzung
rückwirkend zum 01.01.2024 erarbeitet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich laut Vertrag um 9,14
Kehrkilometer Straßenreinigung im Gewerbegebiet.
Ab 01.01.2023 betrugen die Kosten 22,66 EUR
netto (26,97 EUR brutto) je Kehrkilometer.
Ab 01.01.2024 sollen die Kosten 24,92 EUR netto
(29,66 EUR brutto) je Kehrkilometer.
Somit erhöhen sich monatlichen Beträge von
246,47 EUR brutto (2.957,64 EUR/ Jahr) auf 271,05 EUR brutto (3.252,60 EUR/
Jahr).
Damit die Gemeinde die zusätzlichen Kosten
nicht tragen muss, wurde die 2. Änderung der Gebührensatzung erarbeitet.
Diese ist rückwirkend zum 01.01.2024. Der
rückwirkende Beschluss ist möglich, da es bereits eine Gebührensatzung gibt und
der Gebührenpflichtige somit mit der Gebühr rechnen muss.
Nach der nun überarbeiteten Kalkulation kann ab
01.01.2024 eine Gebühr von 5,58 EUR je Frontmeter (laut 1. Änderung 5,55 EUR)
umgelegt werden.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 54102.5233811
(Straßenreinigung/Winterdienst Gewerbegebiet) sind 70.600 EUR geplant. Durch
die Planung eines kleinen Puffers beim Winterdienst Straßen sind die Mehrkosten
für die Straßenreinigung gedeckt.
Auf dem Produktkonto 54102.4322300 (Entgelte
für die Straßenreinigung – Gewerbegebiet) sind 45.000 EUR als Ertrag geplant.
Im Gewerbegebiet sind 10.074 Straßenmeter
(inkl. Gemeindegrundstücke/ Verkehrsflächen – geschätzt 861 m) umlagefähig.
Somit sind rund 9.213 Frontmeter umlagefähig;
bei einem Gebührensatz von 5,58 EUR je Frontmeter kann die Gemeinde mit rund
51.408,54 EUR rechnen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 17.01.2024:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
entsprechend des vorliegenden Beschlussvorschlages die 2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch
(Gewerbegebiet) zu beschließen.