Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Änderung der Aufwandsentschädigung der Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VOA/2669/2024/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Rövershagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Atemschutzgerätewart/in                                         100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

 

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.02.2014 (VBE/741/635/2014/GRÖ) aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:       

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen ab 01.01.2024 in Höhe von

 

den/die Wehrführer/in                                                            ………………… €

den/die Stellv. Wehrführer/in                                ………………… €

den/die Gerätewart/in                                             ………………… €

den/die Atemschutzgerätewart/in                                         ………………… €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                          ………………… €

 

Optional, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.02.2014 (VBE/741/635/2014/GRÖ) aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Seit 11.12.2023 wurde eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren erlassen, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V vom 29.12.2023. Die Verordnung vom 28.11.2013 wurde außer Kraft gesetzt.

Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Feuerwehren neu festgesetzt.

Des Weiteren wurde der § 5 der FwEntschVO M-V (Personen mit besonderen Aufgaben) ausführlicher geregelt. Hier wurden u. a. Aufwandsentschädigungen für die Jugendfeuerwehrwarte/innen sowie Gerätewarte/innen mit Höchstsätzen geregelt. Die Entschädigungen nach § 5 FwEntschVO M-V sind freiwillig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Funktionsinhaber haben gem. § 2 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höchstsätze sind in der Verordnung festgesetzt.

Gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt.

Laut § 4 Abs. 2 FwEntschVO-MV soll bei der Höhe der Aufwandsentschädigung insbesondere Berücksichtigung finden:

„ …..

1.    die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,

2.    einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,

3.    die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,

4.    die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,

5.    die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,

6.    die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und

7.    die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.“

 

Auch Personen mit besonderen Aufgaben, wie Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, können Aufwandsentschädigungen gem. § 5 FwEntschVO erhalten.

Hier wurden nun neue Höchstsätze für Jugendwarte und Gerätewarte angegeben.

 

Auf Grundlage der Entschädigungsverordnung vom 28.11.2013 hatte die Gemeindevertretung Rövershagen folgende Aufwandsentschädigungen am 17.02.2014 (VBE/741/635/2014/GRÖ) beschlossen und seither gezahlt:

 

Wehrführer                                       monatlich           170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich             85 €

Gerätewarte                                     monatlich             85 €

Jugendwart                                       monatlich             85 €

 

Die bisher gezahlten Beträge entsprachen u. a. den Höchstsätzen in der zugrundeliegenden Verordnung.

 

Die neue Verordnung sieht deutlich veränderte Höchstsätze vor:

Wehrführer                                       monatlich           250 €     statt 170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich           125 €     statt 85 €

Gerätewarte                                     monatlich           100 €     statt 85 €

Jugendwart                                       monatlich           125 €     statt 85 €.

 

Die Entschädigungsverordnung des Landes für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren soll die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamten- oder Ehrenamtsverhältnis ausüben, würdigen. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr, aber auch das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden rechtfertigen eine Änderung.

 

Mit der Anmeldung des Haushaltsbedarfes der Feuerwehr Rövershagen, am 06.09.2023, hat der Wehrleiter eine Aufwandsentschädigung auch für den Atemschutzgerätewart beantragt.

Der Atemschutzgerätewart stellt den Betrieb, die Wartung und Pflege der höchstsicherheitsrelevanten und höchstsensiblen Atemschutztechnik sicher, auf die sich die Mitglieder der Feuerwehr Rövershagen verlassen. Auch Nachbargemeinden zahlen hier bereits eine Entschädigung, die im Einklang mit den oben aufgeführten Regelungen der FwEntschVO liegt.

 

Die Position des stellvertretenden Wehrführers ist derzeit nicht besetzt, da es keinen Kandidaten gibt. Ein eventueller Anspruch entstünde erst mit einer Ernennung durch die Gemeindevertretung.

 

 


Finanzierung:

Mit der Haushaltsplanung 2024 wurden die möglichen Höchstsätze bereits berücksichtigt.

Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2024 im Produktkonto 12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in Höhe von 8.400 EUR geplant. Die Finanzierung ist gesichert.

Es wurde bereits der Antrag des Wehrleiters für eine Aufwandsentschädigung für den Atemschutzgerätewart berücksichtigt. Sollte die Gemeindevertretung sich entschließen diese Aufwandsentschädigung nicht zu zahlen, entstehen Minderaufwendungen.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2024:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen empfiehlt der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen den Beschlussvorschlag 1 die Höchstsätze der monatlichen Aufwandsentschädigung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: