Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung
des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für
den/die Wehrführer/in 250 €
den/die stellv. Wehrführer/in 125
€.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Blankenhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom
11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen
ab 01.01.2024 für
den/die Gerätewart/in 100 €
den/die Jugendfeuerwehrwart/in 125 €
Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL)
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem.
Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und
Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen ab
01.01.2024 in Höhe von
den/die Wehrführer/in ………………… €
den/die Stellv. Wehrführer/in ………………… €
den/die Gerätewart/in ………………… €
den/die Jugendfeuerwehrwart/in ………………… €
Optional, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:
Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL)
aufgehoben.
Sachverhalt:
Seit 11.12.2023 wurde
eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) für die
Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren erlassen, veröffentlicht im
Gesetz- und Verordnungsblatt M-V vom 29.12.2023. Die Verordnung vom 28.11.2013
wurde außer Kraft gesetzt.
Mit der neuen
Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden die Höchstsätze der
Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Feuerwehren neu festgesetzt.
Des Weiteren wurde der §
5 der FwEntschVO M-V (Personen mit besonderen Aufgaben) ausführlicher geregelt.
Hier wurden u. a. Aufwandsentschädigungen für Jugendfeuerwehrwarte/innen sowie
Gerätewarte/innen mit Höchstsätzen geregelt. Die Entschädigungen nach § 5
FwEntschVO M-V sind freiwillig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Funktionsinhaber
haben gem. § 2 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höchstsätze sind in der Verordnung festgesetzt.
Gem. § 4 Abs. 1
FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der
Gemeindevertretung bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt.
Laut § 4 Abs. 2
FwEntschVO-MV soll bei der Höhe der Aufwandsentschädigung insbesondere
Berücksichtigung finden:
„ …..
1.
die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
2.
einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
3.
die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
4.
die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,
5.
die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,
6.
die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie
einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und
7.
die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für
Verwaltungsarbeiten.“
Auch Personen mit
besonderen Aufgaben, wie Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, können
Aufwandsentschädigungen gem. § 5 FwEntschVO erhalten.
Hier wurden nun neue
Höchstsätze für Jugendwarte und Gerätewarte angegeben.
Auf Grundlage der
Entschädigungsverordnung vom 28.11.2013 hatte die Gemeinde Blankenhagen
folgende Aufwandsentschädigungen am 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und
17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL) beschlossen und seither gezahlt:
Wehrführer monatlich 170 €
Stellv. Wehrführer monatlich
85 €
Gerätewart monatlich
85 €
Jugendwart monatlich
85 €
Die bisher gezahlten Beträge entsprachen u. a.
den Höchstsätzen in der zugrundeliegenden Verordnung.
Die neue Verordnung sieht deutlich veränderte
Höchstsätze vor:
Wehrführer monatlich 250 € statt
170 €
Stellv. Wehrführer monatlich 125 € statt
85 €
Gerätewart monatlich
100 € statt 85 €
Jugendwart monatlich 125 € statt
85 €
Die
Entschädigungsverordnung des Landes für die ehrenamtlich Tätigen der
Freiwilligen Feuerwehren soll die besondere Verantwortung von
Funktionsinhabern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamten- oder Ehrenamtsverhältnis
ausüben, würdigen. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene
erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr, aber
auch das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden rechtfertigen eine Änderung.
Finanzierung:
Mit der Haushaltsplanung 2024 wurden die
Höchstsätze berücksichtigt.
Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2024
im Produktkonto 12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in
Abhängigkeit von der Entscheidung zur Höhe einzuplanen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2024:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen (1
x Befangen) dem Beschlussvorschlag 1 wie nachstehend zu folgen.
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: