Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Änderung der Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blankenhagen
Vorlage
VOA/1709/2024/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Blankenhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

 

Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL) aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:       

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen ab 01.01.2024 in Höhe von

 

den/die Wehrführer/in                                                            ………………… €

den/die Stellv. Wehrführer/in                                ………………… €

den/die Gerätewart/in                                             ………………… €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                          ………………… €

 

Optional, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:

Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL) aufgehoben.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit 11.12.2023 wurde eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren erlassen, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V vom 29.12.2023. Die Verordnung vom 28.11.2013 wurde außer Kraft gesetzt.

Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Feuerwehren neu festgesetzt.

Des Weiteren wurde der § 5 der FwEntschVO M-V (Personen mit besonderen Aufgaben) ausführlicher geregelt. Hier wurden u. a. Aufwandsentschädigungen für Jugendfeuerwehrwarte/innen sowie Gerätewarte/innen mit Höchstsätzen geregelt. Die Entschädigungen nach § 5 FwEntschVO M-V sind freiwillig.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Funktionsinhaber haben gem. § 2 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höchstsätze sind in der Verordnung festgesetzt.

Gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt.

Laut § 4 Abs. 2 FwEntschVO-MV soll bei der Höhe der Aufwandsentschädigung insbesondere Berücksichtigung finden:

„ …..

1.    die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,

2.    einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,

3.    die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,

4.    die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,

5.    die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,

6.    die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und

7.    die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.“

 

Auch Personen mit besonderen Aufgaben, wie Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, können Aufwandsentschädigungen gem. § 5 FwEntschVO erhalten.

Hier wurden nun neue Höchstsätze für Jugendwarte und Gerätewarte angegeben.

 

Auf Grundlage der Entschädigungsverordnung vom 28.11.2013 hatte die Gemeinde Blankenhagen folgende Aufwandsentschädigungen am 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL) beschlossen und seither gezahlt:

 

Wehrführer                                       monatlich           170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich             85 €

Gerätewart                                        monatlich             85 €

Jugendwart                                       monatlich             85 €

 

Die bisher gezahlten Beträge entsprachen u. a. den Höchstsätzen in der zugrundeliegenden Verordnung.

 

Die neue Verordnung sieht deutlich veränderte Höchstsätze vor:

Wehrführer                                       monatlich           250 €     statt 170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich           125 €     statt 85 €

Gerätewart                                        monatlich           100 €     statt 85 €

Jugendwart                                       monatlich           125 €     statt 85 €

 

Die Entschädigungsverordnung des Landes für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren soll die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamten- oder Ehrenamtsverhältnis ausüben, würdigen. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr, aber auch das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden rechtfertigen eine Änderung.

 


Finanzierung:

 

Mit der Haushaltsplanung 2024 wurden die Höchstsätze berücksichtigt.

Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2024 im Produktkonto 12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Höhe einzuplanen.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2024:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen (1 x Befangen) dem Beschlussvorschlag 1 wie nachstehend zu folgen.

 


Abstimmungsergebnis 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: