Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung der Kosten für die Gemeinde bei der Sanierung der ehemaligen Osmosefläche - wird nachgereicht
Vorlage
VBE/2177/2024/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Kofinanzierungsanteile für die Gemeinde und der Wohnungsgesellschaft Gelbensande in Höhe von 44.486,18 € an das Landesförderinstitut sowie den Eigenanteil an die GAA in Höhe von 48.690,87 € zu entrichten. Die Finanzierung erfolgt aus der Rückstellung für die Sanierung der Osmose-Fläche und ist aus den liquiden Mitteln zu zahlen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande hat zusammen mit der Wohnungsgesellschaft Gelbensande und der GAA die ehemalige Osmose-Fläche saniert. Die Maßnahme wurde durch das Landesförderinstitut und des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg gefördert. Das Landesförderinstitut hat nun zwei Einzahlungsaufforderungen zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteil für die aus dem ELER geförderte Maßnahme der Gemeinde übermittelt. Die GAA hat den Eigenanteil, welcher von der Gemeinde zu entrichten ist, ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

Forderung Nr. 1 vom LFI:

Sanierung der Osmose-Fläche der Gemeinde in Höhe von 25 % =                             37.265,30 €

Forderung Nr. 2 vom LFI:

Sanierung der Osmose-Fläche der Wohnungsgesellschaft in Höhe von 25 % =    7.220,88 €

Forderung N. 3 von GAA:

Eigenanteil Altlastensanierung ALF7 =                                                                                  48.690,87 €

                                                                                                                              Gesamt:                              93.177,05 €

 

Das Zahlungsziel war jeweils der 29.12.2023, weshalb der Bürgermeister diese Rechnungen schnellstmöglich anweisen musste.

Im Haushalt 2023 waren keine finanziellen Mittel von der Gemeinde eingeplant.

Die Gemeinde hat für die Maßnahme finanzielle Mittel in Höhe von 1.108.628,71 € zurückgestellt.

Die Gemeinde muss deshalb zur Finanzierung der Rechnungen 93.177,05 € durch Entnahme aus der Rückstellung beschließen und den Rechnungsbetrag aus den liquiden Mitteln zahlen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung die finanziellen Mittel in Höhe von 93.177,05 € aus der Rückstellung für die Sanierung der Osmose-Fläche zu entnehmen um die Kofinanzierungsanteile an das Landesförderinstitut und den Eigenanteil an die GAA bezahlen zu können.

 


Finanzierung:

Die Finanzierung in Höhe von 93.177,05 € erfolgt aus der Rückstellung für die Sanierung der Osmose-Fläche und muss aus den liquiden Mitteln gezahlt werden.