Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
5.380,80€ auf dem Produktkonto 2.36100.5561900
bzw. 2.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort
– Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:
- 4.886,29€ aus dem Produktkonto
21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten
/ Mehreinnahmen) und
- 494,51€ aus dem Produktkonto
21100.5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial / Minderaufwendungen)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 106 Kinder eingeplant. Der
Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 228.200€
(106 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
228.145,92€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 97 – 114 Kinder pro Monat abgerechnet.
Die Anzahl ist seit Anfang des Jahres stetig
angestiegen.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es
wurde zunächst von Mehrkosten in Höhe von
voraussichtlich 4.200€ ausgegangen. Der entsprechende Beschluss zur
Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 11.12.2023
gefasst (VZD/1692/2023/GBL).
Mit Datum vom 20.12.2023 ist eine
Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker
Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellt eine Nachberechnung in Höhe
von 5.380,80€ dar.
Hintergrund ist, dass dem Landkreis Rostock im
Jahr 2023 Korrekturmeldungen von allen Ämtern, Städten und Gemeinden mitgeteilt
wurden (Zuzüge, Wegzüge, Neuanmeldungen, … usw.). Diese Korrekturmeldungen
haben Auswirkungen auf die Abrechnungen anderer Ämter, Städte und Gemeinden, so
auch für die Gemeinde Blankenhagen.
Es gab Zuzüge und Neuanmeldungen, die in den
bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden. Eine entsprechende
Überprüfung der bisherigen Rechnungen sowie der Meldedaten ist erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund dieser Korrekturrechnung sind erneut
überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich
97 Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023 insgesamt
106 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser
Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben
unvorhergesehen.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Blankenhagen gemäß § 27
Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze
von 1.000,00 Euro (netto) des betreffenden
Produktsachkontos […] übertragen. Darüber hinaus
entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
5.380,80€ können wie folgt finanziert werden:
- 4.886,29€ aus dem Produktkonto
21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten
/ Mehreinnahmen) und
- 494,51€ aus dem Produktkonto
21100.5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial / Minderaufwendungen)