Betreff
2. Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/1708/2024/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von

5.380,80€ auf dem Produktkonto 2.36100.5561900 bzw. 2.36100.7561900 (Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:

- 4.886,29€ aus dem Produktkonto 21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten / Mehreinnahmen) und

- 494,51€ aus dem Produktkonto 21100.5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial / Minderaufwendungen)  

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 106 Kinder eingeplant. Der

Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 228.200€ (106 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =

228.145,92€).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023 zwischen 97 – 114 Kinder pro Monat abgerechnet.

Die Anzahl ist seit Anfang des Jahres stetig angestiegen.

 

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es

wurde zunächst von Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 4.200€ ausgegangen. Der entsprechende Beschluss zur Finanzierung der Mehrkosten wurde durch die Gemeindevertretung am 11.12.2023 gefasst (VZD/1692/2023/GBL).

 

Mit Datum vom 20.12.2023 ist eine Korrekturrechnung des Landkreises Rostock für das Jahr 2023 im Amt Rostocker Heide eingegangen. Diese Korrekturrechnung stellt eine Nachberechnung in Höhe von 5.380,80€ dar.

Hintergrund ist, dass dem Landkreis Rostock im Jahr 2023 Korrekturmeldungen von allen Ämtern, Städten und Gemeinden mitgeteilt wurden (Zuzüge, Wegzüge, Neuanmeldungen, … usw.). Diese Korrekturmeldungen haben Auswirkungen auf die Abrechnungen anderer Ämter, Städte und Gemeinden, so auch für die Gemeinde Blankenhagen.

Es gab Zuzüge und Neuanmeldungen, die in den bisherigen Abrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden. Eine entsprechende Überprüfung der bisherigen Rechnungen sowie der Meldedaten ist erfolgt. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund dieser Korrekturrechnung sind erneut überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie

unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich 97 Kinder pro Monat abgerechnet.

Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023 insgesamt 106 Kinder pro Monat eingeplant.

Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben

unvorhergesehen.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Blankenhagen gemäß § 27

Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze

von 1.000,00 Euro (netto) des betreffenden Produktsachkontos […] übertragen. Darüber hinaus

entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben

entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.380,80€ können wie folgt finanziert werden:

- 4.886,29€ aus dem Produktkonto 21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten / Mehreinnahmen) und

- 494,51€ aus dem Produktkonto 21100.5631000/7631000 (Grundschule – Büromaterial / Minderaufwendungen)