Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Änderung der Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen
Vorlage
VOA/1703/2024/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Mönchhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

den/die stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                              62,50 €

 

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.02.2014 (VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:       

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen ab 01.01.2024 in Höhe von

 

Wehrführer/in                                                              ………………… €

Stellv. Wehrführer/in                                                 ………………… €

 

Gerätewart/in                                                              ………………… €

Jugendfeuerwehrwart/in                           ………………… €

Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                               ………………… €.

 

Einfügen, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.02.2014 (VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) aufgehoben.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit 11.12.2023 wurde eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren erlassen, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V vom 29.12.2023. Die Verordnung vom 28.11.2013 wurde außer Kraft gesetzt.

Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Feuerwehren neu festgesetzt.

Des Weiteren wurde der § 5 der FwEntschVO M-V (Personen mit besonderen Aufgaben) ausführlicher geregelt. Hier wurden u. a. Aufwandsentschädigungen für Jugendfeuerwehrwarte/innen sowie Gerätewarte/innen mit Höchstsätzen geregelt. Die Entschädigungen nach § 5 FwEntschVO M-V sind freiwillig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Funktionsinhaber haben gem. § 2 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höchstsätze sind in der Verordnung festgesetzt.

Gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt.

Laut § 4 Abs. 2 FwEntschVO-MV soll bei der Höhe der Aufwandsentschädigung insbesondere Berücksichtigung finden:

„ …..

1.    die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,

2.    einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,

3.    die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,

4.    die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,

5.    die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,

6.    die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und

7.    die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten.“

 

Auch Personen mit besonderen Aufgaben, wie Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, können Aufwandsentschädigungen gem. § 5 FwEntschVO erhalten.

Hier wurden nun neue Höchstsätze für Jugendwarte und Gerätewarte angegeben.

 

Auf Grundlage der Entschädigungsverordnung vom 28.11.2013 hatte die Gemeinde Mönchhagen folgende Aufwandsentschädigungen am 18.02.2014 (VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) beschlossen und seither gezahlt:

Wehrführer                                       monatlich           170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich             85 €

Gerätewart                                        monatlich             85 €

Jugendwart                                       monatlich             85 €

Stellv. Jugendwart                          monatlich             30 €.

Die bisher gezahlten Beträge entsprachen u. a. den Höchstsätzen in der zugrundeliegenden Verordnung.

 

Die neue Verordnung sieht deutlich veränderte Höchstsätze vor:

Wehrführer                                       monatlich           250 €     statt 170 €

Stellv. Wehrführer                          monatlich           125 €     statt 85 €

Gerätewart                                        monatlich           100 €     statt 85 €

Jugendwart                                       monatlich           125 €     statt 85 €

Stellv. Jugendwart                          monatlich           62,50 € statt 30 €.

 

Mit der Haushaltsplanung hat der Wehrführer beantragt die Entschädigung für den stellv. Jugendwart auf 50 € pro Monat zu erhöhen. Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob der Höchstsatz oder laut Antrag Wehrführer gezahlt werden soll.

 

Die Entschädigungsverordnung des Landes für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren soll die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, würdigen. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr, aber auch das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden.

 

 


Finanzierung:

Mit der Haushaltsplanung 2024 wurden die möglichen Höchstsätze bereits berücksichtigt.

Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2024 im Produktkonto 12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in Höhe von 7.600 EUR geplant. Dabei wurde der stellv. Jugendwart mit 30 €/ Monat berücksichtigt. Die Finanzierung ist gesichert.

Sollte der stellv. Jugendwart den Höchstsatz laut Verordnung bzw. laut Antrag Wehrführer erhalten, ist der Ansatz auf 8.000 EUR zu erhöhen.

 

Stellungnahme Finanzausschuss vom 11.01.2024:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Mönchhagen empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Mönchhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

den/die stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                              62,50 €
(Beschlussvorschlag 1).

 


Abstimmungsergebnis 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: