Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung
des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für
den/die Wehrführer/in 250 €
den/die stellv. Wehrführer/in 125
€.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Mönchhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom
11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen
ab 01.01.2024 für
den/die Gerätewart/in 100 €
den/die Jugendfeuerwehrwart/in 125 €
den/die stellv. Jugendfeuerwehrwart/in 62,50 €
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.02.2014
(VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung
M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen ab 01.01.2024 in Höhe von
Wehrführer/in ………………… €
Stellv. Wehrführer/in ………………… €
Gerätewart/in ………………… €
Jugendfeuerwehrwart/in ………………… €
Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in …………………
€.
Einfügen, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.02.2014
(VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) aufgehoben.
Sachverhalt:
Seit 11.12.2023 wurde
eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) für die
Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren erlassen, veröffentlicht im
Gesetz- und Verordnungsblatt M-V vom 29.12.2023. Die Verordnung vom 28.11.2013
wurde außer Kraft gesetzt.
Mit der neuen
Feuerwehrentschädigungsverordnung wurden die Höchstsätze der
Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Feuerwehren neu festgesetzt.
Des Weiteren wurde der §
5 der FwEntschVO M-V (Personen mit besonderen Aufgaben) ausführlicher geregelt.
Hier wurden u. a. Aufwandsentschädigungen für Jugendfeuerwehrwarte/innen sowie
Gerätewarte/innen mit Höchstsätzen geregelt. Die Entschädigungen nach § 5
FwEntschVO M-V sind freiwillig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Funktionsinhaber
haben gem. § 2 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höchstsätze sind in der Verordnung festgesetzt.
Gem. § 4 Abs. 1
FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der
Gemeindevertretung bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt.
Laut § 4 Abs. 2
FwEntschVO-MV soll bei der Höhe der Aufwandsentschädigung insbesondere
Berücksichtigung finden:
„ …..
1.
die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches,
2.
einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches,
3.
die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der Feuerwehren,
4.
die Anzahl der Einsatzfahrzeuge,
5.
die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art,
6.
die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie
einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und
7.
die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für
Verwaltungsarbeiten.“
Auch Personen mit
besonderen Aufgaben, wie Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte, können
Aufwandsentschädigungen gem. § 5 FwEntschVO erhalten.
Hier wurden nun neue
Höchstsätze für Jugendwarte und Gerätewarte angegeben.
Auf Grundlage der
Entschädigungsverordnung vom 28.11.2013 hatte die Gemeinde Mönchhagen folgende
Aufwandsentschädigungen am 18.02.2014 (VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015
(VBE/089/130/2015/GMÖ) beschlossen und seither gezahlt:
Wehrführer monatlich 170 €
Stellv. Wehrführer monatlich
85 €
Gerätewart monatlich
85 €
Jugendwart monatlich
85 €
Stellv. Jugendwart monatlich 30 €.
Die bisher gezahlten Beträge entsprachen u. a.
den Höchstsätzen in der zugrundeliegenden Verordnung.
Die neue Verordnung sieht deutlich veränderte
Höchstsätze vor:
Wehrführer monatlich 250 € statt
170 €
Stellv. Wehrführer monatlich 125 € statt
85 €
Gerätewart monatlich
100 € statt 85 €
Jugendwart monatlich 125 € statt
85 €
Stellv. Jugendwart monatlich 62,50 € statt 30 €.
Mit der Haushaltsplanung hat der Wehrführer
beantragt die Entschädigung für den stellv. Jugendwart auf 50 € pro Monat zu
erhöhen. Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob der Höchstsatz oder
laut Antrag Wehrführer gezahlt werden soll.
Die
Entschädigungsverordnung des Landes für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehren soll die besondere Verantwortung von Funktionsinhabern, die ihre
Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, würdigen. Die gestiegenen
Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die
ehrenamtlichen Funktionsträger der Feuerwehr, aber auch das ehrenamtliche
Engagement in den Gemeinden.
Finanzierung:
Mit der Haushaltsplanung 2024 wurden die
möglichen Höchstsätze bereits berücksichtigt.
Die Aufwandsentschädigung ist im Haushalt 2024
im Produktkonto 12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in Höhe
von 7.600 EUR geplant. Dabei wurde der stellv. Jugendwart mit 30 €/ Monat
berücksichtigt. Die Finanzierung ist gesichert.
Sollte der stellv. Jugendwart den Höchstsatz
laut Verordnung bzw. laut Antrag Wehrführer erhalten, ist der Ansatz auf 8.000
EUR zu erhöhen.
Stellungnahme Finanzausschuss vom 11.01.2024:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Mönchhagen
empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dass die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt gem. § 2 der
Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des
Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für
den/die Wehrführer/in 250 €
den/die stellv. Wehrführer/in 125
€.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Mönchhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom
11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen
ab 01.01.2024 für
den/die Gerätewart/in 100 €
den/die Jugendfeuerwehrwart/in 125 €
den/die stellv. Jugendfeuerwehrwart/in 62,50 €
(Beschlussvorschlag 1).
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: