Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß §
44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus
Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für die
Seniorenarbeit Bentwisch in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine
Spendenbescheinigung für das Jahr 2023 soll ausgestellt werden.
Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2024 zu
übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Burkhard Kemlein und Gabriele Kemlein haben am 19.12.2023 (Buchungsdatum)
eine Spende von 500,00 € vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel für die
Seniorenarbeit Bentwisch an das Amt Rostocker Heide überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister
oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung
nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 €
bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist
in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im
Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit
kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende
entscheiden.
Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung
des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese
Entscheidung treffen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
16.01.2024:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.