Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden (500 € für die Seniorenarbeit Bentwisch) gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/3271/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel, Straße Am Berg 15, 18182 Bentwisch für die Seniorenarbeit Bentwisch in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2023 soll ausgestellt werden.

Die Spende ist in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

 

 


Sachverhalt:

Burkhard Kemlein und Gabriele Kemlein haben am 19.12.2023 (Buchungsdatum) eine Spende von 500,00 € vom Autohaus Nagel, Inhaber Frank Nagel für die Seniorenarbeit Bentwisch an das Amt Rostocker Heide überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden.

Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.

 

 

 


Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 16.01.2024:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.