Beschlussvorschlag des Bauausschusses:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9
m mit maximal zwei Vollgeschossen mit
jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und
168/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9
m mit maximal zwei Vollgeschossen mit
jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und
168/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, nicht zu erteilen.
Begründung:
Betrachtet man das nähere, zu beurteilende
Umfeld, gibt es solch eine enge Bebauung nicht.
Beantragt sind zwei Wohngebäude mit maximal
zwei Vollgeschossen, Firsthöhe 9 m. Der Standort ist jeweils nur 3 m von einer,
das Ortsbild prägenden Scheune entfernt.
Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der
baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in
die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Umfeld wird durch Wohn- und entsprechende
Nebengebäude, in der Regel 1-geschossig, geprägt.
Städtebaulich ist die Errichtung von zwei
Wohngebäuden mit beantragten max. 2 Vollgeschossen in nur 3 m Entfernung zu
einer ortsbildprägenden Scheune nicht zu vertreten.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9 m mit maximal
zwei Vollgeschossen mit jeweils 3 m
Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und 168/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen zur
Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben ist dem Innenbereich nach § 34
BauGB zuzuordnen.
Die Erschließung soll jeweils an beiden Seiten
an der Scheune vorbei gesichert werden.
Ich habe Ihnen in der nachfolgenden Grafik die
beantragte Bebauung in den Bestand eingefügt, um eine bessere Vorstellung zu
haben.
Betrachtet man das nähere zu beurteilende
Umfeld, gibt es solch eine enge Bebauung nicht.
Beantragt sind zwei Wohngebäude mit maximal
zwei Vollgeschossen, Firsthöhe 9 m. Der Standort ist jeweils nur 3 m von einer,
das Ortsbild prägenden Scheune entfernt und damit in den Abstandsflächen der
Scheune selbst geplant.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben
nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Umfeld wird durch Wohn- und entsprechende
Nebengebäude, in der Regel 1-geschossig, geprägt.
Städtebaulich ist die Errichtung von zwei
Wohngebäuden mit beantragten max. 2 Vollgeschossen in nur 3 m Entfernung und in
den eigenen Abstandsflächen der Scheune aus Sicht der Verwaltung überhaupt
nicht akzeptabel.
Die Verwaltung empfiehlt daher mit der
vorgenannten Begründung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Antrag zuzustimmen.
Die Scheune steht schon nicht mehr in erster
Bebauungsreihe, so dass die beiden Gebäude sich auch einfügen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Scheune steht in erster Reihe zur
Erschließungsanlage. Verkehrsfläche auf dem Flurstück 162/22.