Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Haushaltssatzung 2024 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Blankenhagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2024 für die Gemeinde Blankenhagen erarbeitet.
Der Haushaltsentwurf wird Ihnen zur Diskussion
vorgelegt.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde
Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 20 bis 27. Überschüsse aus den laufenden
Erträgen und Aufwendungen werden in den Jahren ab 2023 nicht mehr
erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde
Blankenhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 14 des Finanzhaushaltes ist der
vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des
Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.
Hier sollten während der Haushaltsdiskussion
alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da
die liquiden Mittel ab 2024 und in den Folgejahren nicht ausreichen werden, um
Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.
Stellungnahme des Hauptausschusses vom 22.07.12.2023:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der
Gemeinde Blankenhagen mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenenthaltungen den Stellenplan 2024. Frau Drews hatte den Raum wegen
Befangenheit verlassen und somit nicht mit abgestimmt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen den Haushalt 2024 mit Änderungen und Ergänzungen.
Hinweis der Verwaltung:
Der Vorbericht wird nachgereicht.