Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Haushaltssatzung 2024
Vorlage
VFA/1701/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung 2024 entsprechend der Anlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Mönchhagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2024 für die Gemeinde Mönchhagen erarbeitet.

Der Haushaltsentwurf wird Ihnen zur Diskussion vorgelegt.

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde Mönchhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27. Planmäßig werden ab 2023 jährlich keine Überschüsse erwirtschaftet.  

 

Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Mönchhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

Auf Seite 14 des Finanzhaushaltes ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Hier sollten während der Haushaltsdiskussion alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da die liquiden Mittel ab 2024 und in den Folgejahren nicht ausreichen werden, um Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.

 


Stellungnahme des Finanzausschusses vom 11.01.2024:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 den Haushalt 2024 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen den Beschlussvorschlag einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen (siehe Anlage 11).