Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Haushaltssatzung 2024 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Mönchhagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2024 für die Gemeinde Mönchhagen erarbeitet.
Der Haushaltsentwurf wird Ihnen zur Diskussion
vorgelegt.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde
Mönchhagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27. Planmäßig werden ab 2023 jährlich
keine Überschüsse erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Mönchhagen
kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von
Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 14 des Finanzhaushaltes ist in einer
Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des
Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.
Hier sollten während der Haushaltsdiskussion
alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da
die liquiden Mittel ab 2024 und in den Folgejahren nicht ausreichen werden, um
Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 11.01.2024:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 den Haushalt 2024 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen den Beschlussvorschlag einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen (siehe Anlage 11).