Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern KV MV
Vorlage
VOA/3267/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde  Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma „Thomas Wollbodt, Ingenieurbüro für Gebäude und Energietechnik GmbH & Co.KG Bentwisch“ für die Kinder und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch in Höhe von 1.000,00 €, eingegangen am 08.12.2023, anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Firma „Thomas Wollbodt, Ingenieurbüro für Gebäude und Energietechnik GmbH & Co.KG Bentwisch“ hat am 08.12.2023 durch Überweisungsgutschrift 1.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch gespendet. Die Spende hat keine Zweckbindung, lediglich die allgemeinen Tätigkeiten der Kinder und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch sind als Zweck angegeben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings in der Zwischenzeit nicht tagt, geht die Entscheidung an die Gemeindevertretersitzung über.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: