Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. §
44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma „Thomas Wollbodt,
Ingenieurbüro für Gebäude und Energietechnik GmbH & Co.KG Bentwisch“ für
die Kinder und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch in Höhe von 1.000,00
€, eingegangen am 08.12.2023, anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma „Thomas Wollbodt, Ingenieurbüro für
Gebäude und Energietechnik GmbH & Co.KG Bentwisch“ hat am 08.12.2023 durch
Überweisungsgutschrift 1.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch
gespendet. Die Spende hat keine Zweckbindung, lediglich die allgemeinen
Tätigkeiten der Kinder und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Bentwisch sind als
Zweck angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch
entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab
100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss
zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings in der Zwischenzeit nicht tagt,
geht die Entscheidung an die Gemeindevertretersitzung über.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: