Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt auf Grundlage des § 7
StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit
geltenden Fassung das Teilstück der Straße „Hof Dik“ (Gemarkung Volkenshagen, Flur 1,
Flurstück 12/6, 14/3, 15/3 und TF aus 9/23) dem öffentlichen
Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als
Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Das Teilstück der Straße „Hof Dik“ im Bereich Hof Dik 35 als
Verbindungsweg zur Straße „Auf der Heide“ wurde durch den B-Plan 2
„Volkenshagen – An `n hogen Barg“ erschlossen und fertig gestellt.
Gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) vom 13.01.1993 in der
derzeit geltenden
Fassung ist die Straße für den öffentlichen Verkehr durch den Träger der
Straßenbaulast zu widmen.
Um die Widmung öffentlich bekannt machen zu können, ist die
Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Widmung ist eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des StrWG M-V, durch die
Straßen und Wege die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (dem öffentlichen
Verkehr gewidmet) erhalten.
Voraussetzung
für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstückes ist.
Die
Gemeinde Bentwisch ist der Träger der Straßenbaulast und ebenfalls Eigentümer
des der Straße dienenden Flurstücke: Gemarkung Volkenshagen, Flur 1, Flurstück
12/6, 14/3, 15/3 und TF aus 9/23.
Die
Widmung der Straße wird auf die Benutzungsart für den allgemeinen Fahrzeug- und
Fußgängerverkehr, ohne Beschränkungen festgelegt.
Die
Straße wird als Gemeindestraße klassifiziert und die Teilanlage (Fahrbahn) ist
als Ortsstraße gem. § 3 Nr. 3a StrWG M-V zugeordnet.
Die
restlichen Teilstücke der Straße „Hof Dik“ wurden bereits im Jahr 2010
gewidmet.
Die
Widmungsverfügung ist in der Anlage beigefügt.
Nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung wird die Widmungsverfügung für das
Teilstück der Straße „Hof Dik“ erlassen und ortsüblich bekannt gemacht.
Widerspruch
gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der
Bekanntmachung beim Amt Rostocker Heide erhoben werden.
Finanzierung:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
Öffentliche gewidmete Straßen sind
Vorrausetzung um Kosten wie z.B. Straßenreinigung auf die Anlieger umzulegen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 24.04.2024:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen den
vorliegenden Beschlussvorschlag.