Betreff
Beschluss der Gemeinde Rövershagen über die gemeinsame Fördermittelantragstellung zur kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden des Amtes Rostocker Heide
Vorlage
V00/2664/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Amtsausschusses V00/0676/2023/ARH vom 08.11.2023 für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung der Gemeinden des Amtes Rostocker Heide einen Fördermittelantrag bei der

                               Zukunft - Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

                               Stresemannstr. 69-71

                               10963 Berlin

zu stellen.

Die Auftragserteilung für die Antragsstellung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker Heide vom Amtsvorsteher vom 13.10.2023 wird bestätigt.

 


Sachverhalt:

 

Wir werden tagtäglich mit den Herausforderungen des Klimawandels und einer nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung konfrontiert.

Die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung wird von der Bundesregierung für die Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ziel, bis 2030 den überwiegenden Anteil der Wärme klimaneutral zu erzeugen, als ein maßgeblicher Grundbaustein für die zukünftigen Planungen auf allen Ebenen gesehen.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz erarbeitet der Bund derzeit eine gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Wärmeplanung als Pflichtaufgabe der Kommunen.

Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potenziale für eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit verlässlich realisiert werden. Sie soll eine effiziente und aufeinander abgestimmte Entwicklung der benötigten Energieinfrastrukturen auf lokaler und regionaler Ebene sicherstellen und Planungssicherheit für notwendige Investitionen der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien schaffen

 

Gegenwärtig ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden, die vom Bund gefördert wird. Bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%. Finanzschwache Kommunen können bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 sogar 100% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

 

Es ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bereits zum 01.01.2024 eingeführt wird.

Ob aber der Bund die derzeitig hohen Förderquoten gerade auch für finanzschwache Kommunen über den 31.12.2023 hinaus verlängert, ist durchaus fraglich.

Auf allen Verwaltungsebenen wird davon ausgegangen, dass es in Bezug auf Größe und Einwohnerzahl der Kommunen keine Befreiungsgrenzen geben wird und damit auch kleine Gemeinden zur Umsetzung verpflichtet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gemeinden des Amtes Rostocker Heide sollten ihren Beitrag vor Ort zum Klimaschutz– und zur Klimafolgeanpassung leisten und gestalten.

Dazu müssen sie sich in die Lage versetzen, strukturiert und organisiert entsprechendes Denken und Handeln weiter zu entwickeln und im Verbund aktiv zu werden und die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans entsprechend den Inhalten des technischen Annex der Kommunalrichtlinie Punkt 4.1.11 mit dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung gemeinsam beauftragen.

Auf Beratungen des Städte- und Gemeindetages und des Landkreises wurde den Gemeinden eine gemeinsame Antragstellung auf Amtsebene empfohlen.

Auf Initiative des Bürgermeisters der Gemeinde Gelbensande wurde durch den stellvertretenden Landrat des Landkreises Rostock Herrn Bittl der Kontakt zum vom Amt bereits beauftragten Institut gGmbH IWEN Energy vermittelt.

 

Zur Planerstellung sollen fachkundige, externe Dienstleister ausgeschrieben werden, die neben der methodisch-technischen Ausarbeitung der Wärmeplanung auch die Beteiligung aller wichtigen Verwaltungseinheiten und Akteure vornehmen.

 

Die Wärmeplanung bildet die Grundlage für Detailplanungen zur Wärmeversorgung und muss mithelfen, für Projekte eine passende klimaneutrale und wirtschaftliche Lösung zu finden.

 

Die Verwaltung hat auf der Hauptausschusssitzung des Amtsausschusses am 11.10.2023 den Bürgermeistern ein gemeinsames Vorgehen bei der Wärmeplanung und eine kurzfristige Antragstellung empfohlen, um möglichst noch eine 90 % ige Förderung der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen.

 

Die Bürgermeister unterstützten eine gemeinsame Antragstellung.

 

Daraufhin löste der Amtsvorsteher den Auftrag für die Erarbeitung des FM Antrages am 13.10.2023 an die IWEN Energy Institut gGmbH aus Warnemünde aus. Auf Grund des Auftragswertes von 880,- € netto war eine Direktvergabe ohne Markterkundung möglich.

 

Der FM Antrag wurde durch das Amt am 03.11.2023 elektronisch und am 07.11.2023 postalisch eingereicht.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschloss auf seiner Sitzung am 08.11.2023 für eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung der Gemeinden des Amtes Rostocker Heide einen Fördermittelantrag bei der

                               Zukunft - Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

                               Stresemannstr. 69-71

                               10963 Berlin

zu stellen.

Die Auftragserteilung für die Antragsstellung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker Heide vom Amtsvorsteher vom 13.10.2023 wurde bestätigt.

 

Die Finanzierung der Kosten für die Antragsstellung für die Förderung der kommunalen  Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker Heide  werden aus überplanmäßigen Zinseinnahmen aus den Produkt 61200.4715100 des Amtes Rostocker Heide finanziert.

 

Sollten die Fördermittel bewilligt werden, dann ist die die Verwaltung durch den Amtsausschuss beauftrag die gemeinsame Wärmeplanung für die Gemeinden öffentlich auszuschreiben.

Zur Finanzierung der Eigenmittel werden 15.000,- € in den HHP 2024 des Amtes Rostocker Heide eingestellt.

 

Da die Gesetzeslage in M-V noch nicht geregelt ist, wird vom Städte- und Gemeindetag empfohlen, dass die Entscheidung des Amtsausschusses durch die Gemeinden bestätigt werden.

 

 

 

 


Finanzierung:

Die Finanzierung der Kosten für die Antragsstellung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker Heide erfolgt aus überplanmäßigen Zinseinnahmen aus den Produkt 61200.4715100 des Amtes Rostocker Heide.

Aufgrund eines Richtpreisangebotes für eine kommunale Wärmeplanung für das Amt Rostocker Heide in Höhe von 122.286,40 € sollen in den HHP 2024 des Amtes Eigenmittel in Höhe von 15.000,- € im Produktkonto 53401-4131-  kommunale Wärmeplanung – eingestellt werden.