Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den
Beschluss des Amtsausschusses V00/0676/2023/ARH vom 08.11.2023 für eine
gemeinsame kommunale Wärmeplanung der Gemeinden des Amtes Rostocker Heide einen
Fördermittelantrag bei der
Zukunft
- Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr.
69-71
10963
Berlin
zu stellen.
Die Auftragserteilung für die Antragsstellung
für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker
Heide vom Amtsvorsteher vom 13.10.2023 wird bestätigt.
Sachverhalt:
Wir werden tagtäglich mit den Herausforderungen des Klimawandels und
einer nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung konfrontiert.
Die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung wird von der
Bundesregierung für die Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ziel, bis
2030 den überwiegenden Anteil der Wärme klimaneutral zu erzeugen, als ein
maßgeblicher Grundbaustein für die zukünftigen Planungen auf allen Ebenen
gesehen.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz erarbeitet der Bund derzeit eine gesetzliche
Grundlage zur Durchführung der Wärmeplanung als Pflichtaufgabe der Kommunen.
Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potenziale für eine
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert und unter Beachtung der
Wirtschaftlichkeit verlässlich realisiert werden. Sie soll eine effiziente und
aufeinander abgestimmte Entwicklung der benötigten Energieinfrastrukturen auf
lokaler und regionaler Ebene sicherstellen und Planungssicherheit für
notwendige Investitionen der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien
schaffen
Gegenwärtig ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung eine
freiwillige Aufgabe der Gemeinden, die vom Bund gefördert wird. Bei einer
Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%.
Finanzschwache Kommunen können bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 sogar 100%
der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung
der kommunalen Wärmeplanung bereits zum 01.01.2024 eingeführt wird.
Ob aber der Bund die derzeitig hohen Förderquoten gerade auch für
finanzschwache Kommunen über den 31.12.2023 hinaus verlängert, ist durchaus
fraglich.
Auf allen Verwaltungsebenen wird davon ausgegangen, dass es in Bezug auf
Größe und Einwohnerzahl der Kommunen keine Befreiungsgrenzen geben wird und
damit auch kleine Gemeinden zur Umsetzung verpflichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinden des Amtes Rostocker Heide sollten
ihren Beitrag vor Ort zum Klimaschutz– und zur Klimafolgeanpassung leisten und
gestalten.
Dazu müssen sie sich in die Lage versetzen,
strukturiert und organisiert entsprechendes Denken und Handeln weiter zu
entwickeln und im Verbund aktiv zu werden und die Erstellung eines kommunalen
Wärmeplans entsprechend den Inhalten des technischen Annex der
Kommunalrichtlinie Punkt 4.1.11 mit dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und
klimafreundlichen Wärmeversorgung gemeinsam beauftragen.
Auf Beratungen des Städte- und Gemeindetages
und des Landkreises wurde den Gemeinden eine gemeinsame Antragstellung auf
Amtsebene empfohlen.
Auf Initiative des Bürgermeisters der Gemeinde
Gelbensande wurde durch den stellvertretenden Landrat des Landkreises Rostock
Herrn Bittl der Kontakt zum vom Amt bereits beauftragten Institut gGmbH IWEN
Energy vermittelt.
Zur Planerstellung sollen fachkundige, externe
Dienstleister ausgeschrieben werden, die neben der methodisch-technischen
Ausarbeitung der Wärmeplanung auch die Beteiligung aller wichtigen
Verwaltungseinheiten und Akteure vornehmen.
Die Wärmeplanung bildet die Grundlage für
Detailplanungen zur Wärmeversorgung und muss mithelfen, für Projekte eine
passende klimaneutrale und wirtschaftliche Lösung zu finden.
Die Verwaltung hat auf der
Hauptausschusssitzung des Amtsausschusses am 11.10.2023 den Bürgermeistern ein
gemeinsames Vorgehen bei der Wärmeplanung und eine kurzfristige Antragstellung
empfohlen, um möglichst noch eine 90 % ige Förderung der kommunalen
Wärmeplanung zu erreichen.
Die Bürgermeister unterstützten eine gemeinsame
Antragstellung.
Daraufhin löste der Amtsvorsteher den Auftrag
für die Erarbeitung des FM Antrages am 13.10.2023 an die IWEN Energy Institut
gGmbH aus Warnemünde aus. Auf Grund des Auftragswertes von 880,- € netto war
eine Direktvergabe ohne Markterkundung möglich.
Der FM Antrag wurde durch das Amt am 03.11.2023
elektronisch und am 07.11.2023 postalisch eingereicht.
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschloss auf seiner Sitzung am 08.11.2023 für eine gemeinsame kommunale
Wärmeplanung der Gemeinden des Amtes Rostocker Heide einen Fördermittelantrag
bei der
Zukunft
- Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr.
69-71
10963
Berlin
zu stellen.
Die Auftragserteilung für die Antragsstellung
für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker
Heide vom Amtsvorsteher vom 13.10.2023 wurde bestätigt.
Die Finanzierung der Kosten für die
Antragsstellung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden im Amt Rostocker
Heide werden aus überplanmäßigen
Zinseinnahmen aus den Produkt 61200.4715100 des Amtes Rostocker Heide
finanziert.
Sollten die Fördermittel bewilligt werden, dann
ist die die Verwaltung durch den Amtsausschuss beauftrag die gemeinsame
Wärmeplanung für die Gemeinden öffentlich auszuschreiben.
Zur Finanzierung der Eigenmittel werden
15.000,- € in den HHP 2024 des Amtes Rostocker Heide eingestellt.
Da die Gesetzeslage in M-V noch nicht geregelt
ist, wird vom Städte- und Gemeindetag empfohlen, dass die Entscheidung des
Amtsausschusses durch die Gemeinden bestätigt werden.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Kosten für die
Antragsstellung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanungen der Gemeinden
im Amt Rostocker Heide erfolgt aus überplanmäßigen Zinseinnahmen aus den
Produkt 61200.4715100 des Amtes Rostocker Heide.
Aufgrund eines Richtpreisangebotes für eine
kommunale Wärmeplanung für das Amt Rostocker Heide in Höhe von 122.286,40 €
sollen in den HHP 2024 des Amtes Eigenmittel in Höhe von 15.000,- € im
Produktkonto 53401-4131- kommunale
Wärmeplanung – eingestellt werden.