Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2663/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende des „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ über 25 Wörterbücher (ABC – Freunde für das 1.-4. Schuljahr) mit einem Gesamtwert von 370,00€ anzunehmen und im Haushaltsjahr 2023 für die Schüler/innen der Grundschule Rövershagen zu verwenden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 


Sachverhalt:

Der „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ beabsichtigt, der Grundschule Rövershagen eine Sachspende in Höhe von 370,00€ zukommen zu lassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen trifft der Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro (netto) bis 1.000,00 Euro (netto).

Da die Sitzung der Gemeindevertretung jedoch die nächstfolgende Sitzung ist, sollte die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

Der „Förderverein Grundschule De Likedeeler Rövershagen e.V.“ möchte der Grundschule De Likedeeler insgesamt 25 Wörterbücher (ABC – Freunde für das 1.-4. Schuljahr) als Sachspende mit einem Gesamtwert von 370,00€ zukommen lassen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.