Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport mit 2
Vollgeschossen neben der bestehenden Doppelhaushälfte auf den Flurstücken
152/211 und 152/213 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport mit 2 Vollgeschossen neben der
Doppelhaushälfte auf den Flurstücken 152/211 und 152/213 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich
der Innenbereichssatzung „Netto-Markt bis Ortsausgang“.
Damit ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Zurzeit ist das Grundstück mit einer
Doppelhaushälfte bebaut.
Neben der Doppelhaushälfte soll nun ein
Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen mit Garage und Carport errichtet
werden.
Der Antragsteller hat sich an den von der Gemeinde
positiv beschiedenen Errichtung von Wohngebäuden, 2- geschossig auf dem
Flurstück 152/234 orientiert. Das Objekt wird in den üblichen Portalen zum
Verkauf angeboten und enthält die entsprechende Information, dass ein positiver
Vorbescheid vorliegt. Die auf dem Vorhabengrundstück geplante Bebauung lehnt
sich an dessen Gestaltung an.
Des Weiteren gibt es im zu betrachtenden
näheren Umfeld so viele unterschiedliche Bauweisen, dass sich die geplante
Bebauung auch danach einfügt.
(In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit einem seitlichem
Grenzabstand errichtet, in der geschlossenen Bauweise werden Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand,
direkt an der Grundstücksgrenze errichtet.)
Aus Sicht der Verwaltung kann dem beantragten
Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach §
34 BauGB erteilt werden.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche die überbaut werden soll und der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist durch
eine Bestandszufahrt zur Graal-Müritzer-Straße gesichert.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen,
dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.