Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die 4. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach"
Vorlage
VBE/2173/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt der 4. Nachtragsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und dem Wasser- und Bodenverband, Untere Warnow Küste‘‘ zur Übernahme des Eigenanteils des Projektes ,,Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur

lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen“ zu.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die 4. Nachtragsvereinbarung

zu unterzeichnen.

Die Finanzierung der zusätzlichen Projektsteuerungskosten in Höhe von 7.782,77 € erfolgt aus dem Produktkonto 06-54100-7853202.

 


Sachverhalt:

 

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ (WBV) betreibt das Schöpfwerk Hirschburg West am Körkwitzer Bach. Die Anlage schöpft Wasser aus einem Einzugsgebiet von ca. 1160 ha in den Körkwitzer Bach. Die laut Einzugsgebiet am Schöpfwerk beteiligten Gemeinden sind Ribnitz-Damgarten, Dierhagen, Graal-Müritz und Gelbensande.

 

Auf Grund des Einzugsgebietes des Schöpfwerkes Hirschburg West am Körkwitzer Bach ergeben sich die prozentualen Anteile der beteiligten Gemeinden für die Kostenbeteiligung an diesem Schöpfwerk:

- Ribnitz-Damgarten 45,65 %

- Dierhagen 1,67 %

- Graal-Müritz 0,32 %

- Gelbensande 52,35 %

 

Die Pumpen des Schöpfwerkes sind bereits seit 2015 komplett ausgefallen. Der jetzige Schöpfwerksbetrieb wird mit Hilfe von 2 Havariepumpen gesichert. Die Sanierung des Schöpfwerkes ist auf Grund der Schädigungen am Schöpfwerk selbst und den Ausfall der Pumpen, nach Aussagen des WBV, nicht wirtschaftlich.

 

Der WBV schlug daher bereits 2015 den Schöpfwerksneubau vor.

 

                Durch den WBV wurden in Jahr 2015 Fördermittel beantragt und der Gemeinde eine Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes "Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach" zur Entscheidung vorgelegt.

Die Gemeindevertretung bestätigte die Vereinbarung am 11.06.2015 mit Beschlussnummer

VBE/100/417/2015/GGE.

Die Vereinbarung regelte die Übergabe und Verwendung von Eigenmitteln für das o.g. Vorhaben.

Die Grobkostenschätzung des WBV belief sich damals auf ca. 400.000 €. Die Förderquote betrug

beim ersten Antrag 80 %. Die dafür notwendigen Eigenmittel in Höhe von 43.776,- € wurden in den Haushaltspläne 2016 und 2017 durch die Gemeinde bereitgestellt.

 

Durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse konnten die Planung und Umsetzung der Maßnahme nicht fortgesetzt werden.

Der WBV plante im Jahr 2017 die Maßnahme um und beantragte erneut Fördermittel für das Projekt "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen".

Die neuen Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme betrugen 2.667.520,00 €.

Auf Grund der höheren Förderquote von 90 % und einer Trennung der Teileinzugsgebiete und die damit verbundene Veränderung der Schöpfwerkleistung, ergab sich ein Eigenanteil der Gemeinde Gelbensande von nur noch 33.539,16 €.

 

                Unter diesen geänderten förderrechtlichen Rahmenbedingungen wurde zwischen der Gemeinde und dem WBV am 21.07.2017 die 1. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen" geschlossen. Die noch notwendigen finanziellen Mittel wurden in Höhe von 33.539,16 € in den HHP 2018 eingestellt.

 

Da noch immer die offenen eigentumsrechtlichen Fragen in dem betroffenen Maßnahmegebiet nicht geklärt werden konnten und eine neue technische Lösungen erarbeitet wurde, hat der WBV das Projekt überarbeitet und eine neue Kostenermittlung vom beauftragten Planungsbüro WASTRA Plan aus Rostock erarbeiten lassen.

 

                Die neuen Gesamtmaßnahmekosten beliefen sich danach auf 3.723.510,64 €.

Bei einer Förderquote von 90% hat die Gemeinde Gelbensande an der Finanzierung des

Ersatzneubau des Schöpfwerk West für Bau, Planung und Nebenkosten einen Eigenanteil in Höhe von 54.210,96 zu tragen.

Die Maßnahme wurde den Gemeindevertretern auf der Sitzung am 03.12.2020 durch die

Geschäftsführerin des WBV vorgestellt und auf einer gemeinsamen Beratung aller beteiligter

Gemeinden und der Stadt Ribnitz-Damgarten am 17.02.2021 wurde das weitere Vorgehen

abgestimmt.Um den Fördermittelantrag durch den WBV aktualisieren zu können war die Erweiterung der

Vereinbarung notwendig. Der WBV legte der Gemeinde die 2. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen" zu Entscheidung vor.

Die Gemeindevertretung bevollmächtigte mit Beschluss VBE71912/2021/GGE den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 12.342,47 € wurden bereitgestellt und als 5. Rate an den WBV ausgezahlt.

 

                Auf einer Beratung am 24.08.2022 informierte der WBV alle Projektbeteiligten, dass mit Vorlage der Planungs- und Projektsteuerungskosten von 2016-2022 wieder eine Anpassung der Finanzierung und Ratenaufteilung erforderlich ist.

Die Kosten sind auf Grund Schreibens vom StALU vom 15.03.2022 (für Förderperiode bis 2022 keine Mittel für investive Maßnahmen verfügbar) vollständig von den Gemeinden selbst zu tragen.

Fördermittel waren in der bisherigen Planungsphase vom StALU für die konzeptionelle Studie und von der Ostseestiftung eingegangen und verrechnet worden. Für die folgende Förderperiode ab 2023 wurde erneut ein Fördermittelantrag gestellt.

Der WBV legt daraufhin der Gemeinde die 3. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen" zu Entscheidung vor.

Mit Abschluss der Vereinbarung war die Bereitstellung weiterer 4.364,70 € (6.Rate) durch die

Gemeinde notwendig.

Am 19.01.2023 fasste die Gemeindevertretung den notwenigen Beschluss VBE/2094/2023/GGE.

 

                Mit Schreiben vom 27.11.2023 forderte der Wasser- und Bodenverband, Untere Warnow Küste‘‘ die 6. Rate in Höhe von 4.364,70 € ab. Am 06.12.2023 wurde die Rechnung bezahlt.

 

Gleichzeitig teilte der Verband mit:

 

„ …. der Wasser- und Bodenverband hat die Vorbereitung des o.g. Bauvorhaben bis zur Einreichung der Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren gesteuert. Dabei mussten 2023 umfangreiche Zuarbeiten für die Anhörungsbehörde durch den Wasser- und Bodenverband getätigt werden. Dazu gehörten neben dem Beauftragen und Begleiten des Entschädigungsgutachtens auch die dazu gehörigen Gespräche mit den 19 betroffenen Eigentümern zu den laut Gutachten geplanten Entschädigungen in Höhe von 370.000 €.

Selbst nach vielen Verhandlungen konnten hier keine abschließenden Einigungen mit allen Eigentümern und -gemeinschaften erzielt werden.

Deshalb wartet der Verband jetzt das Planfeststellungsverfahren erst einmal ab, bevor man hier weiterhin tätig wird und würde sich nach Abschluss des Verfahrens im nächsten Jahr über das weitere Vorgehen mit den betroffenen Gemeinden erneut vertraglich abstimmen.

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ sieht die Arbeit als Projektsteuerer an diesem Projekt erst einmal als beendet an.

 

Der WBV bittet auf dieser Grundlage um den Abschluss der 4. Nachtragsvereinbarung und die Bezahlung der 7. Rate in Höhe von 7.782,77 €.

 

 

                                                                               Finanzierungsplan

 

Jahr

Rate

Summe brutto

                Anmerkungen

2016

1. Rate

16.416,00 €

                bereits gezahlt

2017

2.        Rate

3.        Rate

10.944,00 €     

     764,00 €

                bereits gezahlt

2018

4. Rate

  5.415,00 €

                bereits gezahlt

2021

5. Rate

12.342,47 €

                bereits gezahlt

2022

6. Rate

  4.364,70 €

                bereits gezahlt

2023

7. Rate

  7.782,77 €

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande der 4. Nachtragsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und dem Wasser- und Bodenverband, Untere Warnow Küste‘‘ zur Übernahme des gesamten Eigenanteils des Projektes ,,Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen“ auf Grund einer ausstehenden Entscheidung zum laufenden Planfeststellungsverfahren, zuzustimmen.


Finanzierung:

 

Die Verwaltung schlägt vor 7.782,77 € aus eingesparten Restmittel aus der Sanierung

des Kranschen Weges (06-54100-7853202) zu finanzieren.