Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt der 4. Nachtragsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Gelbensande und dem Wasser- und Bodenverband, Untere
Warnow Küste‘‘ zur Übernahme des Eigenanteils des Projektes
,,Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur
lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und
Auenstrukturen“ zu.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die 4.
Nachtragsvereinbarung
zu unterzeichnen.
Die Finanzierung der zusätzlichen Projektsteuerungskosten in Höhe von
7.782,77 € erfolgt aus dem Produktkonto 06-54100-7853202.
Sachverhalt:
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ (WBV) betreibt das
Schöpfwerk Hirschburg West am Körkwitzer Bach. Die Anlage schöpft Wasser aus
einem Einzugsgebiet von ca. 1160 ha in den Körkwitzer Bach. Die laut
Einzugsgebiet am Schöpfwerk beteiligten Gemeinden sind Ribnitz-Damgarten,
Dierhagen, Graal-Müritz und Gelbensande.
Auf Grund des Einzugsgebietes des Schöpfwerkes Hirschburg West am
Körkwitzer Bach ergeben sich die prozentualen Anteile der beteiligten Gemeinden
für die Kostenbeteiligung an diesem Schöpfwerk:
- Ribnitz-Damgarten 45,65 %
- Dierhagen 1,67 %
- Graal-Müritz 0,32 %
- Gelbensande 52,35 %
Die Pumpen des Schöpfwerkes sind bereits seit 2015 komplett ausgefallen.
Der jetzige Schöpfwerksbetrieb wird mit Hilfe von 2 Havariepumpen gesichert.
Die Sanierung des Schöpfwerkes ist auf Grund der Schädigungen am Schöpfwerk
selbst und den Ausfall der Pumpen, nach Aussagen des WBV, nicht wirtschaftlich.
Der WBV schlug daher bereits 2015 den Schöpfwerksneubau vor.
Durch den WBV wurden
in Jahr 2015 Fördermittel beantragt und der Gemeinde eine Vereinbarung zur
Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes
"Schöpfwerksneubau Hirschburg am Körkwitzer Bach" zur Entscheidung
vorgelegt.
Die Gemeindevertretung bestätigte die Vereinbarung am 11.06.2015 mit
Beschlussnummer
VBE/100/417/2015/GGE.
Die Vereinbarung regelte die Übergabe und Verwendung von Eigenmitteln für
das o.g. Vorhaben.
Die Grobkostenschätzung des WBV belief sich damals auf ca. 400.000 €. Die
Förderquote betrug
beim ersten Antrag 80 %. Die dafür notwendigen Eigenmittel in Höhe von
43.776,- € wurden in den Haushaltspläne 2016 und 2017 durch die Gemeinde
bereitgestellt.
Durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse konnten die Planung und Umsetzung
der Maßnahme nicht fortgesetzt werden.
Der WBV plante im Jahr 2017 die Maßnahme um und beantragte erneut
Fördermittel für das Projekt "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur
lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und
Auenstrukturen".
Die neuen Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme betrugen 2.667.520,00
€.
Auf Grund der höheren Förderquote von 90 % und einer Trennung der
Teileinzugsgebiete und die damit verbundene Veränderung der Schöpfwerkleistung,
ergab sich ein Eigenanteil der Gemeinde Gelbensande von nur noch 33.539,16 €.
Unter diesen
geänderten förderrechtlichen Rahmenbedingungen wurde zwischen der Gemeinde und
dem WBV am 21.07.2017 die 1. Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des
Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes "Deichrückverlegung am
Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer-
und Auenstrukturen" geschlossen. Die noch notwendigen finanziellen Mittel
wurden in Höhe von 33.539,16 € in den HHP 2018 eingestellt.
Da noch immer die offenen eigentumsrechtlichen Fragen in dem betroffenen
Maßnahmegebiet nicht geklärt werden konnten und eine neue technische Lösungen
erarbeitet wurde, hat der WBV das Projekt überarbeitet und eine neue
Kostenermittlung vom beauftragten Planungsbüro WASTRA Plan aus Rostock
erarbeiten lassen.
Die neuen
Gesamtmaßnahmekosten beliefen sich danach auf 3.723.510,64 €.
Bei einer Förderquote von 90% hat die Gemeinde Gelbensande an der
Finanzierung des
Ersatzneubau des Schöpfwerk West für Bau, Planung und Nebenkosten einen
Eigenanteil in Höhe von 54.210,96 zu tragen.
Die Maßnahme wurde den Gemeindevertretern auf der Sitzung am 03.12.2020
durch die
Geschäftsführerin des WBV vorgestellt und auf einer gemeinsamen Beratung
aller beteiligter
Gemeinden und der Stadt Ribnitz-Damgarten am 17.02.2021 wurde das weitere
Vorgehen
abgestimmt.Um den Fördermittelantrag durch den WBV aktualisieren zu
können war die Erweiterung der
Vereinbarung notwendig. Der WBV legte der Gemeinde die 2.
Nachtragsvereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung
des Projektes "Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen
Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen" zu
Entscheidung vor.
Die Gemeindevertretung bevollmächtigte mit Beschluss VBE71912/2021/GGE
den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die 2. Nachtragsvereinbarung zu
unterzeichnen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 12.342,47 €
wurden bereitgestellt und als 5. Rate an den WBV ausgezahlt.
Auf einer Beratung
am 24.08.2022 informierte der WBV alle Projektbeteiligten, dass mit Vorlage der
Planungs- und Projektsteuerungskosten von 2016-2022 wieder eine Anpassung der
Finanzierung und Ratenaufteilung erforderlich ist.
Die Kosten sind auf Grund Schreibens vom StALU vom 15.03.2022 (für
Förderperiode bis 2022 keine Mittel für investive Maßnahmen verfügbar)
vollständig von den Gemeinden selbst zu tragen.
Fördermittel waren in der bisherigen Planungsphase vom StALU für die
konzeptionelle Studie und von der Ostseestiftung eingegangen und verrechnet
worden. Für die folgende Förderperiode ab 2023 wurde erneut ein
Fördermittelantrag gestellt.
Der WBV legt daraufhin der Gemeinde die 3. Nachtragsvereinbarung zur
Übernahme des Eigenanteils und zur Vorfinanzierung des Projektes
"Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und
Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen" zu Entscheidung vor.
Mit Abschluss der Vereinbarung war die Bereitstellung weiterer 4.364,70 €
(6.Rate) durch die
Gemeinde notwendig.
Am 19.01.2023 fasste die Gemeindevertretung den notwenigen Beschluss
VBE/2094/2023/GGE.
Mit Schreiben vom
27.11.2023 forderte der Wasser- und Bodenverband, Untere Warnow Küste‘‘ die 6.
Rate in Höhe von 4.364,70 € ab. Am 06.12.2023 wurde die Rechnung bezahlt.
Gleichzeitig teilte der Verband mit:
„ …. der Wasser- und Bodenverband hat die
Vorbereitung des o.g. Bauvorhaben bis zur Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren gesteuert. Dabei mussten 2023 umfangreiche
Zuarbeiten für die Anhörungsbehörde durch den Wasser- und Bodenverband getätigt
werden. Dazu gehörten neben dem Beauftragen und Begleiten des
Entschädigungsgutachtens auch die dazu gehörigen Gespräche mit den 19
betroffenen Eigentümern zu den laut Gutachten geplanten Entschädigungen in Höhe
von 370.000 €.
Selbst nach vielen Verhandlungen konnten hier
keine abschließenden Einigungen mit allen Eigentümern und -gemeinschaften
erzielt werden.
Deshalb wartet der Verband jetzt das
Planfeststellungsverfahren erst einmal ab, bevor man hier weiterhin tätig wird
und würde sich nach Abschluss des Verfahrens im nächsten Jahr über das weitere
Vorgehen mit den betroffenen Gemeinden erneut vertraglich abstimmen.
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow
Küste“ sieht die Arbeit als Projektsteuerer an diesem Projekt erst einmal als
beendet an.
Der WBV
bittet auf dieser Grundlage um den Abschluss der 4. Nachtragsvereinbarung und
die Bezahlung der 7. Rate in Höhe von 7.782,77 €.
Finanzierungsplan
Jahr |
Rate |
Summe brutto |
Anmerkungen |
2016 |
1. Rate |
16.416,00 € |
bereits gezahlt |
2017 |
2.
Rate 3.
Rate |
10.944,00 € 764,00 € |
bereits gezahlt |
2018 |
4. Rate |
5.415,00 € |
bereits gezahlt |
2021 |
5. Rate |
12.342,47 € |
bereits gezahlt |
2022 |
6. Rate |
4.364,70 € |
bereits gezahlt |
2023 |
7. Rate |
7.782,77 € |
|
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande der 4. Nachtragsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und dem Wasser- und Bodenverband, Untere Warnow Küste‘‘ zur Übernahme des gesamten Eigenanteils des Projektes ,,Deichrückverlegung am Körkwitzer Bach zur lateralen Vernetzung und Entwicklung naturnaher Gewässer- und Auenstrukturen“ auf Grund einer ausstehenden Entscheidung zum laufenden Planfeststellungsverfahren, zuzustimmen.
Finanzierung:
Die Verwaltung schlägt vor 7.782,77 € aus eingesparten Restmittel aus der
Sanierung
des Kranschen Weges (06-54100-7853202) zu finanzieren.