Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
ca. 7.870,00€ auf dem Produktkonto
4.36100.5561900 bzw. 4.36100.7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe,
Kita und Hort – Kostenbeteiligung) aus den
Mehreinnahmen auf dem Produktkonto
4.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von
Banken) zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 139 Kinder eingeplant. Der
Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 299.200€
(139 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
299.172,48€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 131 – 146 Kinder pro Monat abgerechnet.
Diese große Schwankung entsteht hauptsächlich
durch die Sommermonate, in denen die
Hortkinder der 4. Klasse bereits den Hort
verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den
Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der
betreuten Kita-Kinder ist zu diesem Zeitpunkt
aufgrund der Einschulung zunächst etwas
niedriger und erhöht sich dann in den Folgemonaten
wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita
wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es
entstehen Mehrkosten von ca. 7.870,00€.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind
überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich
139 Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023
insgesamt 139 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser
Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben
unvorhergesehen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden nunmehr
Gemeindeanteile für 146 Kinder eingeplant.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Mönchhagen gemäß § 27
Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 6 (1) 1. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von
20% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch
nicht mehr als 750,00 Euro (netto) […]
übertragen. Darüber hinaus entscheidet die
Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die
Gemeindevertretung über die Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca.
7.870,00€ können aus den
Mehreinnahmen auf dem Produktkonto
4.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von
Banken) finanziert werden. Die Mehreinnahmen auf diesem Produktkonto belaufen
sich aktuell auf 28.162,16€.