Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/1697/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von

ca. 7.870,00€ auf dem Produktkonto 4.36100.5561900 bzw. 4.36100.7561900

(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) aus den

Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 4.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 139 Kinder eingeplant. Der

Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 299.200€ (139 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =

299.172,48€).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023 zwischen 131 – 146 Kinder pro Monat abgerechnet.

Diese große Schwankung entsteht hauptsächlich durch die Sommermonate, in denen die

Hortkinder der 4. Klasse bereits den Hort verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den

Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der betreuten Kita-Kinder ist zu diesem Zeitpunkt

aufgrund der Einschulung zunächst etwas niedriger und erhöht sich dann in den Folgemonaten

wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.

 

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es

entstehen Mehrkosten von ca. 7.870,00€.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie

unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich 139 Kinder pro Monat abgerechnet.

Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023 insgesamt 139 Kinder pro Monat eingeplant.

Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben

unvorhergesehen.

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden nunmehr Gemeindeanteile für 146 Kinder eingeplant.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Mönchhagen gemäß § 27

Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 6 (1) 1. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von 20% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch

nicht mehr als 750,00 Euro (netto) […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die

Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die

Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben

entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 7.870,00€ können aus den

Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 4.61200-4715100/6715100 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Zinserträge von Banken) finanziert werden. Die Mehreinnahmen auf diesem Produktkonto belaufen sich aktuell auf 28.162,16€.