Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der
Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs GmbH in Höhe von 3.376,27 €,
eingegangen am 21.11.2023, anzunehmen.
Die Spende soll für einen Tannenbaumständer mit
Wasserbehälter verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs
GmbH hat am 21.11.2023 durch Rechnungslegung eine Sachspende in Höhe von
3.376,27 € für einen Tannenbaumständer mit Wasserbehälter gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die
Annahme von Spenden entscheidet.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen
entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab
100,01 € bis 1.000,00 €.
Somit ist bei der vorliegenden Spende die
Gemeindevertretung zuständig.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.