Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme einer Spende gem. § 44 KV M-V
Vorlage
VOA/1694/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs GmbH in Höhe von 3.376,27 €, eingegangen am 21.11.2023, anzunehmen.

Die Spende soll für einen Tannenbaumständer mit Wasserbehälter verwendet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 


Sachverhalt:

Die Firma LB Lehmann Brandschutz und Sanierungs GmbH hat am 21.11.2023 durch Rechnungslegung eine Sachspende in Höhe von 3.376,27 € für einen Tannenbaumständer mit Wasserbehälter gespendet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €.

Somit ist bei der vorliegenden Spende die Gemeindevertretung zuständig.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.