Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Mit Datum vom
30.03.2021 wurde durch die Gemeinde Bentwisch ein Fördermittelantrag für die
Innere und äußere Erschließung des Großgewerbegebietes Bentwisch, B-Plan Nr. 20
gestellt.
Mit Schreiben vom 08.11.2023 erhielt die Gemeinde einen Zusicherungsbescheid mit einer vorläufig festgesetzten Förderhöhe von bis zu 20.785.753,80 € vom Landesförderinstitut, Förderbereich Wirtschaftsentwicklung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gemäß der Infrastrukturrichtlinie.
Mit der Entscheidung zur Förderung des Projektes, ist die Erwartung seitens des Landes verbunden, die Wirtschaftskraft in unserer Region nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen für zukunftsfähige Arbeitsplätze weiter zu verbessern.
An die Zusicherung wurden folgende Bedingungen geknüpft:
Es sind folgende Unterlagen bis zum 31.10.2024 einzureichen:
1. Erklärung zur Rechtskraft des B-Planes
2. Erläuterung zur Entwicklung eines „nachhaltigen Gewerbegebietes“
3. Nachweis Baurecht
4. Ansiedlungskonzept
5. Eigentumsnachweis 122/37, 119 und 121/2
6. Planungsunterlagen
7. Abschöpfungsvertrag
8. Baufachliche Prüfungen (ZBau 6)
- Höchstgrenze der Zuwendungshöhe, obwohl die exakte Höhe der Ausgaben derzeit noch nicht feststeht
- 90 % Förderung, durch qualifizierende Merkmale, wie hier als nachhaltiges Gewerbegebiet und zusätzlich die mögliche Anschlussentwicklung eines GI-Areals in unmittelbarer Nähe
è Die Erschließung des Gewerbegebietes westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters (B-Plan Nr. 20) steht aus Sicht des Landes MV in einem engen Entwicklungszusammenhang mit einer benachbarten Fläche (B-Plan Nr. 26), die nach aktueller Kenntnislage tauglich ist, um als Industriegebiet gemäß §9 BauNVO entwickelt zu werden.
Das Land MV hat
mit der Zusicherung der Zuwendung für die Erschließung der Fläche B-Plan Nr. 20
die Erwartung verknüpft, dass die Gemeinde Bentwisch einen wirksamen
Flächennutzungsplan für das östlich des hier betroffenen Gewerbegebietes
gelegene Areal mit vorgesehener Nutzung als Industriegebiet aufstellt. Sie
behalten sich vor, dies mit entsprechenden Auflagen im Zuwendungsbescheid
festzulegen. Bei Wegfall der Entwicklungserwartung muss die Gemeinde mit einer
Verringerung der zugesicherten Anteilsfinanzierung von 90 % rechnen.
(Zusicherungsbescheid in der Anlage)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umsetzung des Projektes ist über die
Bentwisch GmbH vorgesehen. Bereits 2013 hat die Gemeinde die Bentwisch GmbH als
kommunales Unternehmen mit dem Ziel gegründet, gemeindliche Projekte in den
Bereichen Daseinsvorsorge, Wohnungswirtschaft und gemeindliche Infrastruktur zu
entwickeln und umzusetzen.
Mit Beschluss V00/578/309/2018/GBE der
Gemeinde Bentwisch vom 19.04.2018 über den Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Bentwisch GmbH zur Übertragung von
Aufgaben im Rahmen der weiteren Entwicklung des Gewerbe- und Wohnstandortes
Bentwisch
wurde die Bentwisch GmbH beauftragt,
gemeindliche Projekte in den Bereichen Daseinsvorsorge, Wohnungswirtschaft und
gemeindliche Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Mit dieser Zielstellung hatte die Gemeinde
Bentwisch den Bebauungsplan Nr. 20 „Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und
nördlich des Hansecenters“ aufgestellt.
Es bedarf seitens der Gemeinde nunmehr auch
einer schriftlichen Vereinbarung mit der Regelung der Projektsteuerung und
Finanzierung der Erschließung und Vermarktung
des Bebauungsplan
Nr. 20.
Es ist beabsichtigt, dass beides durch die
Bentwisch GmbH erfolgen soll in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Eine
Übertragung der öffentlichen Erschließungsbereiche an die Gemeinde erfolgt
kostenfrei nach Abschluss aller Arbeiten.
Trotz einer möglichen Übertragung der
Projektsteuerung und Finanzierung bleibt die Gemeinde aber der
Zuwendungsempfänger.
Mit Beschluss V00/627/4814/2019/GBE hat die Gemeindevertretung 2019 die
Bentwisch GmbH über einen Erschließungsvertrag die Erschließung der
Wohnbauflächen des B-Planes 21 beauftragt. Der rechtliche Rahmen für den B-Plan
Nr. 20 wird mit dem LFI abgestimmt.
Es wird daher um Beschlussfassung gebeten.
Finanzierung: ohne Auswirkungen, Projektfinanzierung soll über die Bentwisch GmbH erfolgen