Betreff
Beratung und Beschluss zur Annahme des Zusicherungsbescheides des WM M-V vom 08.11.2023 zum Projekt: „Innere und äußere Erschließung Großgewerbegebiet Bentwisch, B-Plan Nr. 20
Vorlage
VBE/3226/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließ auf ihrer Sitzung am 25.01.2024 den Zusicherungsbescheid vom 08.11.2023 mit dem Aktenzeichen: GRWI-21-0021, Projektnummer: 53130817 für die Innere und äußere Erschließung Großgewerbegebiet Bentwisch, B-Plan Nr. 20 vom Landesförderinstitut Förderbereich Wirtschaftsentwicklung, anzunehmen. Gleichzeitig beauftragt sie die Verwaltung eine Vereinbarung mit der Bentwisch GmbH für die Projektsteuerung und Projektfinanzierung zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung


Sachverhalt:

Mit Datum vom 30.03.2021 wurde durch die Gemeinde Bentwisch ein Fördermittelantrag für die Innere und äußere Erschließung des Großgewerbegebietes Bentwisch, B-Plan Nr. 20 gestellt.

Mit Schreiben vom 08.11.2023 erhielt die Gemeinde einen Zusicherungsbescheid mit einer vorläufig festgesetzten Förderhöhe von bis zu 20.785.753,80 € vom Landesförderinstitut, Förderbereich Wirtschaftsentwicklung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gemäß der Infrastrukturrichtlinie.

Mit der Entscheidung zur Förderung des Projektes, ist die Erwartung seitens des Landes verbunden, die Wirtschaftskraft in unserer Region nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen für zukunftsfähige Arbeitsplätze weiter zu verbessern.

  

An die Zusicherung wurden folgende Bedingungen geknüpft:

Es sind folgende Unterlagen bis zum 31.10.2024 einzureichen:

1.       Erklärung zur Rechtskraft des B-Planes

2.       Erläuterung zur Entwicklung eines „nachhaltigen Gewerbegebietes“

3.       Nachweis Baurecht

4.       Ansiedlungskonzept

5.       Eigentumsnachweis 122/37, 119 und 121/2

6.       Planungsunterlagen

7.       Abschöpfungsvertrag

8.       Baufachliche Prüfungen (ZBau 6)

 

  1. Höchstgrenze der Zuwendungshöhe, obwohl die exakte Höhe der Ausgaben derzeit noch nicht feststeht

 

  1. 90 % Förderung, durch qualifizierende Merkmale, wie hier als nachhaltiges Gewerbegebiet und zusätzlich die mögliche Anschlussentwicklung eines GI-Areals in unmittelbarer Nähe

 

 

è Die Erschließung des Gewerbegebietes westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters (B-Plan Nr. 20) steht aus Sicht des Landes MV in einem engen Entwicklungszusammenhang mit einer benachbarten Fläche (B-Plan Nr. 26), die nach aktueller Kenntnislage tauglich ist, um als Industriegebiet gemäß §9 BauNVO entwickelt zu werden.

 

Das Land MV hat mit der Zusicherung der Zuwendung für die Erschließung der Fläche B-Plan Nr. 20 die Erwartung verknüpft, dass die Gemeinde Bentwisch einen wirksamen Flächennutzungsplan für das östlich des hier betroffenen Gewerbegebietes gelegene Areal mit vorgesehener Nutzung als Industriegebiet aufstellt. Sie behalten sich vor, dies mit entsprechenden Auflagen im Zuwendungsbescheid festzulegen. Bei Wegfall der Entwicklungserwartung muss die Gemeinde mit einer Verringerung der zugesicherten Anteilsfinanzierung von 90 % rechnen. (Zusicherungsbescheid in der Anlage)  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Umsetzung des Projektes ist über die Bentwisch GmbH vorgesehen. Bereits 2013 hat die Gemeinde die Bentwisch GmbH als kommunales Unternehmen mit dem Ziel gegründet, gemeindliche Projekte in den Bereichen Daseinsvorsorge, Wohnungswirtschaft und gemeindliche Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen.

Mit Beschluss V00/578/309/2018/GBE der Gemeinde Bentwisch vom 19.04.2018 über den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Bentwisch GmbH zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen der weiteren Entwicklung des Gewerbe- und Wohnstandortes Bentwisch
wurde die Bentwisch GmbH beauftragt, gemeindliche Projekte in den Bereichen Daseinsvorsorge, Wohnungswirtschaft und gemeindliche Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Mit dieser Zielstellung hatte die Gemeinde Bentwisch den Bebauungsplan Nr. 20 „Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters“ aufgestellt.

 

Es bedarf seitens der Gemeinde nunmehr auch einer schriftlichen Vereinbarung mit der Regelung der Projektsteuerung und Finanzierung der Erschließung und Vermarktung

des Bebauungsplan Nr. 20.

Es ist beabsichtigt, dass beides durch die Bentwisch GmbH erfolgen soll in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Eine Übertragung der öffentlichen Erschließungsbereiche an die Gemeinde erfolgt kostenfrei nach Abschluss aller Arbeiten.  

Trotz einer möglichen Übertragung der Projektsteuerung und Finanzierung bleibt die Gemeinde aber der Zuwendungsempfänger.

 

Mit Beschluss V00/627/4814/2019/GBE hat die Gemeindevertretung 2019 die Bentwisch GmbH über einen Erschließungsvertrag die Erschließung der Wohnbauflächen des B-Planes 21 beauftragt. Der rechtliche Rahmen für den B-Plan Nr. 20 wird mit dem LFI abgestimmt.

 

Es wird daher um Beschlussfassung gebeten.


Finanzierung: ohne Auswirkungen, Projektfinanzierung soll über die Bentwisch GmbH erfolgen