Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Haushaltssatzung 2024
Vorlage
VFA/2170/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung 2024 entsprechend der Anlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gelbensande für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2024 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.

Der Haushaltsentwurf wird Ihnen zur Diskussion vorgelegt.

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.  Der Überschuss in 2023 ergibt sich nur aus der Auflösung der Rückstellung für Sanierung von Altlasten. Überschüsse aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen werden in den Jahren ab 2023 nicht mehr erwirtschaftet. 

 

Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

Auf Seite 8 des Vorberichtes ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Hier sollten während der Haushaltsdiskussion alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da die liquiden Mittel ab 2024 und in den Folgejahren nicht ausreichen werden, um Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.

 


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande mit 6 Ja-Stimmen gem. § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit den vorgenannten Änderungen (siehe Protokoll HFA vom 07.12.2023) zu beschließen.