Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Haushaltssatzung 2024 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Gelbensande für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2024 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.
Der Haushaltsentwurf wird Ihnen zur Diskussion
vorgelegt.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde
Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Der Überschuss in 2023 ergibt sich nur aus der Auflösung der
Rückstellung für Sanierung von Altlasten. Überschüsse aus den laufenden
Erträgen und Aufwendungen werden in den Jahren ab 2023 nicht mehr
erwirtschaftet.
Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde
Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Auf Seite 8 des Vorberichtes ist in einer
Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des
Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.
Hier sollten während der Haushaltsdiskussion
alle Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen geprüft werden, da
die liquiden Mittel ab 2024 und in den Folgejahren nicht ausreichen werden, um
Investitionen zu tätigen bzw. die laufenden Auszahlungen zu sichern.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande mit 6 Ja-Stimmen gem. § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit den vorgenannten Änderungen (siehe Protokoll HFA vom 07.12.2023) zu beschließen.