Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 19.02.2002
Vorlage
VFA/3225/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

13. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 13. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 12. Änderungssatzung vom 28.09.2022 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 27,77 €/ha durch den Gebührensatz 29,20 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Bentwisch, …

 

 

Andreas Krüger                                                Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Bentwisch

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2023 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 07.03.2023 und 25.09.2023                               74.636,14 €                                                                     

Verwaltungsaufwand                                                     7.132,12 €                                                                      

= Gesamtaufwand                                                         81.768,26 €       

 

 

3. Flächenberechnung

Anzusetzende Gesamtfläche des                                   2918,6359 ha            

Geltungsbereiches der Satzung                                                                     

 

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,       118,3541  ha 

die ihren Beitrag direkt                                                                      

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

 

= gebührenpflichtige Fläche                                            2800,2818 ha 

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

81.768,26 € : 2800,2818 ha = 29,20 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 29,20 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter :

Davon anwesend :

Zustimmung :

Ablehnung :

Enthaltung :

 

 

 

Anlagen:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Bentwisch zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023 und 25.09.2023 für das Jahr 2023 liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat in Ihrer Sitzung am 18.08.2022 die 12. Änderung der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 27,77 €/ha beschlossen.

 

Grundlage für die neue Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023 und 25.09.2023 in Höhe von 74.636,14 € (2022: 70.684,45 €).

Die Beitragsbescheide beinhalten neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2023 (73.197,71 €) auch die Mehrkosten (1.438,43 €) für die im Haushaltsjahr 2022 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der Gemeinde Bentwisch. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65 Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen. Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.

 

Bisher errechnete sich der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Bei der Berechnung der Gebühr ist die grundsteuerpflichtige Fläche (2800,2818 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 29,20 €/ha (vorher: 27,77 €/ha).

Zur Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2024 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch die 13. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde Bentwisch keine Kosten. Die Gemeinde Bentwisch müsste für ihre eigenen Grundstücke (150,6240 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.

 

Hinweis der Verwaltung:

Aufgrund der Dringlichkeit der Satzungsänderung wird die Beschlussvorlage ohne vorherige Beratung in den Ausschüssen sofort der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.