Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- u. Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste"
Vorlage
VFA/2168/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  

 

                                                                                                    II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 19.12.2022, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,61 €/ha durch den Gebührensatz 9,03 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 51,80 €/ha durch den Gebührensatz 83,46 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 9,62 €/ha durch den Gebührensatz 15,50 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 1,20 €/ha durch den Gebührensatz 5,63 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 14,43 €/ha durch den Gebührensatz 59,53 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 2,37 €/ha durch den Gebührensatz 10,40 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 2,75 €/ha durch den Gebührensatz 12,18 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 32,98 €/ha durch den Gebührensatz 138,07 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 5,37 €/ha durch den Gebührensatz 23,12 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 31,81 €/Ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 381,73 €/ha durch den Gebührensatz 137,09 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) wird nach Buchstabe d) der folgende neue Buchstabe e) angefügt:

e) Schöpfwerk Koppenheide

Waldflächen                                                     434,37 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen       87,46 €/ha.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den ………

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

  Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1.           Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 06.03.2023. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (3.445,44 €)

-       Mehrkosten für die in 2022 durchgeführte Handmahd/-arbeit (1.722,60 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,9621

407,7129

3-082,3095

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,1930

130,9533

990,0069

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4800

26,6352

201,3621

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,5172

59,2553

447,9701

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

11,3520

85,8211

Grünanlage                               (III)

27,2210

48,7256

368,3655

Verkehrsfläche                          (II)

91,4435

982,1031

7.424,6994

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,6726

1.291,7940

9.765,9626

Waldfläche                                (I)

2.448,4256

2.191,3409

16.566,5372

Wasserfläche                            (III)

22,8067

4,0824

30,8629

gesamt

3.372,8926

5.153,9547

38.963,8975

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.448,4256

16.566,5372

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

149,5958

12.146,3481

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

774,8712

10.251,0122

gesamt

3.372,8926

38.963,8975

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 3.445,44 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2020 in Höhe von 1.722,60 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

anteilige Mehrkosten

In €

gesamt

in €

Verwalt-

ungskosten

in €

Gesamt-kosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.448,4256

72,5913

2.501,09

16.566,54

1.250,46

20.318,08

1.797,66

22.115,74

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

149,5958

4,4352

152,81

12.146,35

76,40

12.375,56

109,83

12.485,40

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

774,8712

22,9735

791,54

 

10.251,01

395,74

11.438,29

568,92

12.007,21

gesamt

3.372,8926

100,0000

3.445,44

38.963,90

1.722,60

44.131,94

2.476,41

46.608,35

 

 

 

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (9,80 €/ha)

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)    

13,0080

6

78,0480

764,8704

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,4890

6

14,9340

146,3532

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

6

4,0674

39,8605

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                      (II)

4,9893

6

29,9358

293,3708

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                          

3,0541

2

6,1082

59,8604

Grünanlage                                 (III) 

7,1558

1

7,1558

70,1268

Verkehrsfläche                             (II) 

31,2721

6

187,6326

1.838,7995

landwirtschaftl. Fläche                (III) 

140,2230

1

140,2230

1.374,1854

Waldfläche                                    (I)

947,6631

0,5

473,8316

4.643,5492

Wasserfläche                              (III)      

5,8534

0,1

0,5853

5,7363

gesamt

1.156,3857

 

942,5217

9.236,7126

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

947,6631

4.643,55

695,78

5.339,33

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

 

52,4363

 

3.083,25

 

38,50

       

3.121,75

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

 

156,2863

 

  1.509,91

 

114,74

 

1.624,65

gesamt

1.156,3857

9.236,71

849,02

10.085,74

 

 

 

 

 

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (22,89 €/ha)

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (III)        

5,2193

6

31,3158

716,8187

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

3,4561

6

20,7366

474,6608

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof            (III)              

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

0,2982

1

0,2982

6,8258

Verkehrsfläche                              (II)

18,1364

6

108,8184

2.490,8532

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

9,6121

1

9,6121

220,0210

Waldfläche                                     (I)

597,4777

0,5

298,7389

6.838,1323

Wasserfläche                               (III) 

0,2509

0,1

0,0251

0,5743

gesamt

634,4507

 

469,5450

10.747,8860

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Bisher errechnete sich der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

597,4777

6.838,13

438,67

7.276,81

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

26,8118

 

3.682,33

19,69

3.702,02

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

10,1612

227,42

7,46

234,88

gesamt

634,4507

10.747,89

465,82

11.213,71

 

 

 

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (22,73 €/ha).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                        

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,2534

6

  1,5204

34,5529

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,6863

0,5

0,3432

7,7985

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

-

Gesamt

0,9397

 

1,8636

42,3514

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,6863

7,80

0,50

8,30

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,2534

34,55

0,19

34,74

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

gesamt

0,9397

42,35

0,69

43,04

 

 

2.5.           Schöpfwerk Koppenheide

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023 und 26.06.2023. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (867,28 €/ha).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

j)      Waldflächen (I)

k)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Waldfläche                                   (I)

0,2056

0,5

0,1028

89,16

Wasserfläche                               (III)

0,0686

0,1

0,0069

5,95

Gesamt

0,2742

 

0,1097

95,11

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,2056

89,16

0,15

89,31

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,0686

5,95

0,05

6,00

gesamt

0,2742

95,11

0,20

95,31

 

 

 

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1.           Gewässerunterhaltung

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                22.115,74 €

 

Gesamtfläche:                                   2.448,4256 ha

 

Gebührensatz:                                          9,03 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                  12.485,40 €

 

Gesamtfläche:                                         149,5958 ha

 

Gebührensatz:                                         83,46 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                   12.007,21 €

 

Gesamtfläche:                                         774,8712 ha             

 

Gebührensatz:                                          15,50 €/ha

 

 

 

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                     5.339,33 €

 

Gesamtfläche:                                           947,6631 ha

 

Gebührensatz:                                            5,63 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                      3.121,75 €

 

Gesamtfläche:                                            52,4363 ha            

 

Gebührensatz:                                            59,53 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                      1.624,65€

 

Gesamtfläche:                                          156,2863 ha            

 

Gebührensatz:                                           10,40 €/ha            

 

 

 

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)    Waldfläche                                       

 

Gesamtkosten:                                  7.276,81 €

 

Gesamtfläche:                                      597,4777ha

 

Gebührensatz:                                      12,18 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  3.702,02 €

 

Gesamtfläche:                                         26,8118 ha

 

Gebührensatz:                                     138,07 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                    234,88 €

 

Gesamtfläche:                                       10,1612 ha

 

Gebührensatz:                                       23,12 €/ha

 

 

 

3.4.        Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                     8,30 €

 

Gesamtfläche:                                      0,6863 ha

 

Gebührensatz:                                 12,10 €/ha

 

 

b)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                34,74 €

 

Gesamtfläche:                                    0,2534 ha

 

Gebührensatz:                           137,09 €

 

 

 

 

 

 

 

 

3.5.        Schöpfwerk Koppenheide

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                     89,31 €

 

Gesamtfläche:                                        0,2056 ha

 

Gebührensatz:                                 434,37 €/ha

 

 

b)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                    6,00 €

 

Gesamtfläche:                                     0,0686 ha

 

Gebührensatz:                               87,46 €

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

Anlagen:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde Gelbensande hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 07.03.2023, 26.06.2023 und 25.09.2023 für das Jahr 2023 in Höhe von 64.253,66 € (2022: 30.848,78 €) liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Grundlage für die neue Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 07.03.2023, 26.06.2023 und 25.09.2023 in Höhe von insgesamt 64.253,66 € (2022: 30.848,78 €).

 

Bisher errechnete sich der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.372,8928 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des Flurstücks vorgenommen.

Die Schöpfwerkskosten werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Gewässerunterhaltung                                                                                                9. Änderungssatzung

Waldflächen                                                                        9,03 €/ha                         vorher                    5,61 €/ha         

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      83,46 €/ha                         vorher                  51,80 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                    15,50 €/ha                         vorher                    9,62 €/ha

 

Schöpfwerk Stromgraben                                                                                                          9. Änderungssatzung

Waldflächen                                                                        5,63 €/ha                         vorher                    1,20 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen             59,53 €/ha                  vorher              14,43 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                  10,40 €/ha                           vorher                2,37 €/ha

 

Schöpfwerk Hirschburg                                                                                               9. Änderungssatzung

Waldfläche                                                                          12,18 €/ha                       vorher                    2,75 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      138,07 €/ha                       vorher              32,98 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                      23,12 €/ha                       vorher                    5,37 €/ha

 

Schöpfwerk Moorgraben                                                                                                           9. Änderungssatzung

Waldfläche                                                                        12,10 €/ha                         vorher                  31,81 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen          137,09 €/ha                   vorher            381,73 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                       0,00 €/ha                         vorher                    0,00 €/ha

 

Schöpfwerk Koppenheide                                                          neu

Waldfläche                                                                        434,37 €/ha                      

Sonstige Grundstücksflächen                      87,46 €/ha                      

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre eigenen Grundstücke (rd. 56,8448 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.