Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur
Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
21.11.2013:
10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 19.12.2022, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 5,61 €/ha durch den Gebührensatz 9,03 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 51,80 €/ha durch den Gebührensatz 83,46 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 9,62 €/ha durch den Gebührensatz 15,50 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 1,20 €/ha durch den Gebührensatz 5,63 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 14,43 €/ha durch den Gebührensatz 59,53 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 2,37 €/ha durch den Gebührensatz 10,40 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 2,75 €/ha durch den Gebührensatz 12,18 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 32,98 €/ha durch den Gebührensatz 138,07 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 5,37 €/ha durch den Gebührensatz 23,12 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 31,81 €/Ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 381,73 €/ha durch den Gebührensatz 137,09 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) wird nach Buchstabe d) der folgende neue Buchstabe e) angefügt:
e) Schöpfwerk Koppenheide
Waldflächen 434,37 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 87,46 €/ha.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Gelbensande, den ………
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 10. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem
Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen
auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen
Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 06.03.2023. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (3.445,44 €)
- Mehrkosten für die in 2022 durchgeführte Handmahd/-arbeit (1.722,60 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,9621 |
407,7129 |
3-082,3095 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,1930 |
130,9533 |
990,0069 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
2,4800 |
26,6352 |
201,3621 |
Fläche
mit besondere funktionaler Prägung (II) |
5,5172 |
59,2553 |
447,9701 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof
(III) |
3,1709 |
11,3520 |
85,8211 |
Grünanlage (III) |
27,2210 |
48,7256 |
368,3655 |
Verkehrsfläche (II) |
91,4435 |
982,1031 |
7.424,6994 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,6726 |
1.291,7940 |
9.765,9626 |
Waldfläche (I) |
2.448,4256 |
2.191,3409 |
16.566,5372 |
Wasserfläche (III) |
22,8067 |
4,0824 |
30,8629 |
gesamt |
3.372,8926 |
5.153,9547 |
38.963,8975 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
(I) |
2.448,4256 |
16.566,5372 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
149,5958 |
12.146,3481 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
774,8712 |
10.251,0122 |
gesamt |
3.372,8926 |
38.963,8975 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 3.445,44 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2020 in Höhe von 1.722,60 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil
an der
Gesamt-fläche in % |
Anteil
an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
anteilige
Mehrkosten In € |
gesamt in € |
Verwalt- ungskosten in € |
Gesamt-kosten in € |
Waldfläche (I) |
2.448,4256 |
72,5913 |
2.501,09 |
16.566,54 |
1.250,46 |
20.318,08 |
1.797,66 |
22.115,74 |
Gebäude,
Freifläche,
Verkehrsfläche (II) |
149,5958 |
4,4352 |
152,81 |
12.146,35 |
76,40 |
12.375,56 |
109,83 |
12.485,40 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
774,8712 |
22,9735 |
791,54
|
10.251,01 |
395,74 |
11.438,29 |
568,92 |
12.007,21 |
gesamt |
3.372,8926 |
100,0000 |
3.445,44 |
38.963,90 |
1.722,60 |
44.131,94 |
2.476,41 |
46.608,35 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist
das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin
enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je
Beitragseinheit (9,80 €/ha)
Die unterschiedlichen
Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
13,0080 |
6 |
78,0480 |
764,8704 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
2,4890 |
6 |
14,9340 |
146,3532 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,6779 |
6 |
4,0674 |
39,8605 |
Fläche mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,9893 |
6 |
29,9358 |
293,3708 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,0541 |
2 |
6,1082 |
59,8604 |
Grünanlage (III) |
7,1558 |
1 |
7,1558 |
70,1268 |
Verkehrsfläche (II) |
31,2721 |
6 |
187,6326 |
1.838,7995 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2230 |
1 |
140,2230 |
1.374,1854 |
Waldfläche (I) |
947,6631 |
0,5 |
473,8316 |
4.643,5492 |
Wasserfläche (III) |
5,8534 |
0,1 |
0,5853 |
5,7363 |
gesamt |
1.156,3857 |
|
942,5217 |
9.236,7126 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
947,6631 |
4.643,55 |
695,78 |
5.339,33 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
52,4363 |
3.083,25 |
38,50 |
3.121,75 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
156,2863 |
1.509,91 |
114,74 |
1.624,65 |
gesamt |
1.156,3857 |
9.236,71 |
849,02 |
10.085,74 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je
Beitragseinheit (22,89 €/ha)
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (III) |
5,2193 |
6 |
31,3158 |
716,8187 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4561 |
6 |
20,7366 |
474,6608 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
1 |
0,2982 |
6,8258 |
Verkehrsfläche (II) |
18,1364 |
6 |
108,8184 |
2.490,8532 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6121 |
1 |
9,6121 |
220,0210 |
Waldfläche (I) |
597,4777 |
0,5 |
298,7389 |
6.838,1323 |
Wasserfläche (III) |
0,2509 |
0,1 |
0,0251 |
0,5743 |
gesamt |
634,4507 |
|
469,5450 |
10.747,8860 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Bisher errechnete sich
der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband
und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
597,4777 |
6.838,13 |
438,67 |
7.276,81 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
26,8118
|
3.682,33 |
19,69 |
3.702,02 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
10,1612 |
227,42 |
7,46 |
234,88 |
gesamt |
634,4507 |
10.747,89 |
465,82 |
11.213,71 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (22,73 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche
(II) |
- |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,2534 |
6 |
1,5204 |
34,5529 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
0,5 |
0,3432 |
7,7985 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,9397 |
|
1,8636 |
42,3514 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
7,80 |
0,50 |
8,30 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
0,2534 |
34,55 |
0,19 |
34,74 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,9397 |
42,35 |
0,69 |
43,04 |
2.5.
Schöpfwerk
Koppenheide
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 07.03.2023 und 26.06.2023. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (867,28 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
j) Waldflächen (I)
k) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Waldfläche (I) |
0,2056 |
0,5 |
0,1028 |
89,16 |
Wasserfläche (III) |
0,0686 |
0,1 |
0,0069 |
5,95 |
Gesamt |
0,2742 |
|
0,1097 |
95,11 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,2056 |
89,16 |
0,15 |
89,31 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
0,0686 |
5,95 |
0,05 |
6,00 |
gesamt |
0,2742 |
95,11 |
0,20 |
95,31 |
3. Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 22.115,74 €
Gesamtfläche: 2.448,4256 ha
Gebührensatz: 9,03 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 12.485,40 €
Gesamtfläche: 149,5958 ha
Gebührensatz: 83,46 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 12.007,21 €
Gesamtfläche: 774,8712 ha
Gebührensatz: 15,50 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 5.339,33 €
Gesamtfläche: 947,6631 ha
Gebührensatz: 5,63 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 3.121,75 €
Gesamtfläche: 52,4363 ha
Gebührensatz: 59,53 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 1.624,65€
Gesamtfläche: 156,2863 ha
Gebührensatz: 10,40 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 7.276,81 €
Gesamtfläche: 597,4777ha
Gebührensatz:
12,18 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 3.702,02 €
Gesamtfläche: 26,8118 ha
Gebührensatz:
138,07 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 234,88 €
Gesamtfläche: 10,1612 ha
Gebührensatz:
23,12 €/ha
3.4. Schöpfwerk
Moorgraben
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 8,30 €
Gesamtfläche: 0,6863 ha
Gebührensatz: 12,10 €/ha
b)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 34,74 €
Gesamtfläche: 0,2534 ha
Gebührensatz: 137,09 €
3.5. Schöpfwerk
Koppenheide
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 89,31 €
Gesamtfläche: 0,2056 ha
Gebührensatz: 434,37 €/ha
b)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 6,00 €
Gesamtfläche: 0,0686 ha
Gebührensatz: 87,46 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde Gelbensande
hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände
vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578)
und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4.
Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 07.03.2023, 26.06.2023
und 25.09.2023 für das Jahr 2023 in Höhe von 64.253,66 € (2022: 30.848,78 €)
liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 07.03.2023, 26.06.2023 und 25.09.2023 in Höhe von insgesamt
64.253,66 € (2022: 30.848,78 €).
Bisher errechnete sich
der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband
und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen
Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.372,8928 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird
nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des
Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen
Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.
Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Gewässerunterhaltung 9.
Änderungssatzung
Waldflächen 9,03 €/ha vorher 5,61 €/ha
Gebäude, Frei- und
Verkehrsflächen 83,46 €/ha vorher 51,80 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen
15,50 €/ha vorher 9,62 €/ha
Schöpfwerk Stromgraben 9.
Änderungssatzung
Waldflächen 5,63 €/ha vorher 1,20 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 59,53 €/ha vorher 14,43 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 10,40 €/ha vorher
2,37 €/ha
Schöpfwerk Hirschburg 9.
Änderungssatzung
Waldfläche 12,18 €/ha vorher 2,75 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 138,07 €/ha vorher
32,98 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 23,12 €/ha vorher 5,37 €/ha
Schöpfwerk Moorgraben 9.
Änderungssatzung
Waldfläche
12,10 €/ha vorher 31,81 €/ha
Gebäude, Frei- und
Verkehrsflächen 137,09 €/ha vorher 381,73 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 0,00 €/ha vorher 0,00 €/ha
Schöpfwerk Koppenheide neu
Waldfläche 434,37 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 87,46 €/ha
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre
eigenen Grundstücke (rd. 56,8448 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen.
Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und
Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.