Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
11. Änderungssatzung der
Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch
die 10. Änderungssatzung vom 19.12.2022 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 17,40 €/ha durch den
Gebührensatz 19,12 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Blankenhagen, …..
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023
der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2023 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 07.03.2023, 25.09.2023 und 07.11.2023 45.489,78 €
Verwaltungsaufwand 2.275,37 €
= Gesamtaufwand 47.765,15 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 2499.9990 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 2.4358 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2497.5632 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
47.765,15 € : 2497.5632 ha = 19,12 €/ha
Die Gebühr beträgt 19,12 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
2Sachverhalt:
Die Gemeinde
Blankenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunter-haltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter
Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Blankenhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren
denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch
nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen
Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023, 25.09.2023 und 07.11.2023 für
das Jahr 2023 liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte
angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen hat in Ihrer Sitzung am 19.12.2022 die 10. Änderung der Satzung
der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 17,40 €/ha beschlossen.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom
07.03.2023, 25.09.2023 und 07.11.2023 in Höhe von insgesamt 45.489,78 € (2022 =
39.496,66 €).
Die Beitragsbescheide
beinhalten neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2023
(44.284,23 €) auch die Mehrkosten (1.205,55 €) für die im Haushaltsjahr 2022
durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der Gemeinde
Blankenhagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65
Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch
urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an
oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen.
Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr
abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben
erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.
Bisher errechnete sich
der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband
und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(2497,5632 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der
Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 19,12 €/ha (vorher 17,40
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2024 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen
die 11. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Blankenhagen keine Kosten. Die Gemeinde
Blankenhagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (81,4080 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich
selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen
des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.